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   BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 92.84   

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BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 92.84 (https://dejure.org/1985,1555)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.1985 - 1 WB 92.84 (https://dejure.org/1985,1555)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 1985 - 1 WB 92.84 (https://dejure.org/1985,1555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Wechsel des Studiengangs an die Hochschule der Bundeswehr - Vertretungsbefugnis im Wehrbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht - Unabwendbarer Zufall i.S.d. § 7 Abs. 1 Wehrbeschwerdeordnung (WBO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 118/71

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Ummfang der Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 92.84
    Es ist nicht erforderlich, in der Rechtsmittelbelehrung darauf hinzuweisen, daß der Antrag auf gerichtliche Entscheidung auch durch einen Vertreter gestellt werden kann (Vergleiche BVerwG, 15.04.1977, IV C 3.74, BVerwGE 52, 226; Vergleiche BVerfG, 27.07.1971, 2 BvR 118/71, BVerfGE 31, 388).

    Es ist ohnehin kaum möglich, in einer Rechtsmittelbelehrung auf alle Modalitäten hinzuweisen (BVerfGE 31, 388, 390) [BVerfG 27.07.1971 - 2 BvR 118/71].

  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 92.84
    Es ist nicht erforderlich, in der Rechtsmittelbelehrung darauf hinzuweisen, daß der Antrag auf gerichtliche Entscheidung auch durch einen Vertreter gestellt werden kann (Vergleiche BVerwG, 15.04.1977, IV C 3.74, BVerwGE 52, 226; Vergleiche BVerfG, 27.07.1971, 2 BvR 118/71, BVerfGE 31, 388).

    In diesem Zusammenhang geht der Hinweis des Antragstellers auf § 58 VwGO schon deshalb fehl, weil diese Vorschrift nicht einmal dann zu einem Hinweis auf die Vertretung verpflichtet, wenn die Beteiligten sich - wie im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht nach § 67 Abs. 1 VwGO - vertreten lassen müssen (BVerwGE 52, 226, 227, 232) [BVerwG 15.04.1977 - IV C 3/74].

  • BVerwG, 26.09.1972 - I WB 42.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 92.84
    Der Soldat kann sich im Wehrbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht außer durch Rechtsanwälte nur durch Personen vertreten lassen, die die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz oder die Voraussetzungen des DRiG § 110 S. 1 erfüllen (Bestätigung BVerwG, 26.09.1972, I WB 42.72, BVerwGE 46, 29).

    Der Senat hat in dem den Beteiligten mitgeteilten, in BVerwGE 46, 29 und NZWehrr 1973, 103 veröffentlichtenBeschluß vom 26. September 1972 - 1 WB 42/72 - in entsprechender Anwendung der Vorschriften der Wehrdisziplinarordnung über die Verteidigung entschieden, daß sich der Soldat vor dem Senat - außer durch Rechtsanwälte - nur durch Personen vertreten lassen kann, die die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz (DRiG) oder die Voraussetzungen des § 110 Satz .1 DRiG erfüllen.

  • BVerwG, 04.03.1976 - 1 WB 31.75

    Antragsverfahren - Bevollmächtigter - Versäumung der Antragsfrist -

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 92.84
    Ein von einem bevollmächtigten zu vertretendes Versehen, aber auch dessen mangelnde Kenntnis von seiner Vertretungsbefugnis gehen zu Lasten des Antragstellers und bilden für ihn keinen unabwendbaren Zufall (Vergleiche BVerwG, 10.12.1976, I WB 166.76, BVerwGE 53, 225; Vergleiche BVerwG, 10.12.1976, I WB 166.76, BVerwGE 53, 139).

    Auch ein von einem Bevollmächtigten zu vertretendes "Versehen" geht ebenso zu seinen Lasten (vgl. BVerwGE 53, 139, 141) [BVerwG 04.03.1976 - I WB 31/75] wie dessen mangelnde Kenntnis von seiner Vertretungsbefugnis (vgl. BVerwGE 53, 225).

  • BVerwG, 10.12.1976 - 1 WB 166.76
    Auszug aus BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 92.84
    Ein von einem bevollmächtigten zu vertretendes Versehen, aber auch dessen mangelnde Kenntnis von seiner Vertretungsbefugnis gehen zu Lasten des Antragstellers und bilden für ihn keinen unabwendbaren Zufall (Vergleiche BVerwG, 10.12.1976, I WB 166.76, BVerwGE 53, 225; Vergleiche BVerwG, 10.12.1976, I WB 166.76, BVerwGE 53, 139).

    Auch ein von einem Bevollmächtigten zu vertretendes "Versehen" geht ebenso zu seinen Lasten (vgl. BVerwGE 53, 139, 141) [BVerwG 04.03.1976 - I WB 31/75] wie dessen mangelnde Kenntnis von seiner Vertretungsbefugnis (vgl. BVerwGE 53, 225).

  • BVerwG, 21.07.1982 - 1 WB 128.81

    Wehrbeschwerdeverfahren - Schriftform bei Antrag - Laufzeit der Dienstpost -

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 92.84
    Aber auch bei sofortiger Vorlage hätte hier schon deshalb keine derartige Hinweispflicht (vgl. BVerwG Beschluß vom 21. Juli 1982 - 1 WB 128/81) bestanden, weil die Antragsschrift vom 26. Februar 1984 nicht erkennen läßt, ob der Verfasser die Befähigung zum Richteramt besitzt und daher vertretungsbefugt ist.
  • BVerwG, 07.05.1981 - 1 WB 103.80

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 92.84
    Im Wehrbeschwerdeverfahren kann somit eine Fristversäumnis nur bei Vorliegen einer der Voraussetzungen des § 7 WBO geheilt werden (BVerwG Beschlüsse vom 30. November 1972 - 1 WB 211/72 - undvom 7. Mai 1981 - 1 WB 103/80).
  • BVerwG, 30.11.1972 - I WB 211.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 92.84
    Im Wehrbeschwerdeverfahren kann somit eine Fristversäumnis nur bei Vorliegen einer der Voraussetzungen des § 7 WBO geheilt werden (BVerwG Beschlüsse vom 30. November 1972 - 1 WB 211/72 - undvom 7. Mai 1981 - 1 WB 103/80).
  • BVerwG, 04.11.1975 - 1 WB 40.75
    Auszug aus BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 92.84
    Da andererseits das Gericht im Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung grundsätzlich ohne mündliche Verhandlung entscheidet (§§ 21, 18 Abs. 2 Satz 3 WBO), ist es selbstverständliches Erfordernis, daß auch der den Antrag enthaltene Schriftsatz, sofern sich der Soldat eines Bevollmächtigten bedient, von einer Person abgefaßt wird, die die Voraussetzungen des § 84 Abs. 2 Satz 2 WDO erfüllt (BVerwG Beschluß vom 4. November 1975 - 1 WB 40/75).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 1 WB 87.93

    Singen nationalsozialistischer Lieder durch einen Soldaten im Ausland - Anordnung

    Eine Verlängerung der Beschwerdefrist in Anwendung des § 7 WBO kommt nicht in Betracht (vgl. Beschlüsse vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 1 WB 166.76 - <BVerwGE 53, 225>, vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 92.84 - und vom 13. März 1990 - 1 WB 17.89 -, jeweils m.w.N.).

    Es ist auch ohne Belang, wie der seinerzeitige Bevollmächtigte des Antragstellers die Rechtslage bezüglich seiner Vertretungsbefugnis gesehen hat (vgl. Beschluß vom 13. Februar 1985 aaO).

    Wenn der (unzuständige) Leiter der Deutschen Delegation, an den der "Widerspruch" gerichtet war, den Mangel in der Vertretungsmacht festgestellt hätte, so hätte er zwar durch rechtzeitigen Hinweis dem Antragsteller eine Chance zu erneuter fristwahrender Beschwerdeeinlegung verschaffen können aber nicht müssen (Beschluß vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 92.84 -).

  • BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 86.93

    Verhängung einer Disziplinarstrafe in Form einer Geldbuße gegen einen Soldaten

    Eine Verlängerung der Beschwerdefrist in Anwendung des § 7 WBO kommt nicht in Betracht (vgl. Beschlüsse vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 1 WB 166.76 - <BVerwGE 53, 225>, vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 92.84 - und vom 13. März 1990 - 1 WB 17.89 -, jeweils m.w.N.).

    Es ist auch ohne Belang, wie der seinerzeitige Bevollmächtigte des Antragstellers die Rechtslage bezüglich seiner Vertretungsbefugnis gesehen hat (vgl. Beschluß vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 92.84 -).Wenn der (unzuständige) Leiter der Deutschen Delegation, an den der "Widerspruch" gerichtet war, den Mangel in der Vertretungsmacht festgestellt hätte, so hätte er zwar durch rechtzeitigen Hinweis dem Antragsteller eine Chance zu erneuter fristwahrender Beschwerdeeinlegung verschaffen können, aber nicht müssen (Beschluß vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 92.84 -).

  • BVerwG, 13.07.1989 - 1 WB 79.88

    Begründungspflicht - Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Mangelnde Rechtskenntnisse begründen keinen unabwendbaren Zufall (BVerwGE 53, 139, 141 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 31/75]; 53, 225 [BVerwG 01.12.1976 - II WD 38/76]; BVerwG Beschluß vom 13. Februar 1985 - 1 WB 92/84 - = NZWehrr 1985, 154).

    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist in der Wehrbeschwerdeordnung nicht vorgesehen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 30. November 1972 - 1 WB 211/72 - und vom 13. Februar 1985 - 1 WB 92/84).

  • BVerwG, 23.02.1989 - 1 WB 151.88

    Antrag eines Soldaten auf Einleitung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 53, 90 [BVerwG 04.11.1975 - I WB 40/75]; BVerwG Beschluß vom 13. Februar 1985 - 1 WB 92/84) ist es selbstverständliches Erfordernis, daß auch schon der den Antrag enthaltende Schriftsatz, sofern sich der Soldat eines Bevollmächtigten bedient, von einer Person abgefaßt wird, die zur Vertretung vor dem Senat befugt ist.

    Abgesehen davon, daß mangelnde Kenntnis des Bevollmächtigten von seiner Vertretungsbefugnis zu Lasten des Antragstellers geht (vgl. BVerwGE 53, 225; BVerwG Beschluß vom 13. Februar 1985 a.a.O.), hat der Antragsteller spätestens seit dem Aufklärungsschreiben des Berichterstatters des Senats vom 25. August 1988 Kenntnis davon gehabt, durch Hauptmann Dipl.-Ing.

  • BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 14.89

    Beginn der Rechtsbehelfsfrist - Personalgespräch - Eröffnung des Vermerks

    Der vorgelegten ärztlichen Bescheinigung ist insbesondere nicht zu entnehmen, daß der Antragsteller bereits am 20. Juni 1988 in stationäre Behandlung aufgenommen worden und auf Grund eines akuten Vorfalls nicht in der Lage gewesen wäre, seine an diesem Tag eingereichte "Beschwerde" um eine kurze Begründung zu ergänzen (vgl. BVerwG Beschluß vom 13. Februar 1985 - 1 WB 92/84).
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 178.90

    Antrag auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

    Im Wehrbeschwerdeverfahren ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gegeben, ein Fristversäumnis kann nur bei Vorliegen einer der Voraussetzungen des § 7 WBO geheilt werden (Beschlüsse vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 1 WB 166.76 - <BVerwGE 53, 225>, vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 92.84 - und vom 13. März 1990 - 1 WB 17.89 - m.w.N.).
  • BVerwG, 14.03.1990 - 1 WB 111.89

    Aufklärungspflichten des Vorgesetzten bei Formmangel des Antrags auf gerichtliche

    Der militärische Vorgesetzte kann jedenfalls in Fällen, in denen ein Formmangel nicht offensichtlich ist, aus Fürsorgegründen nicht verpflichtet werden, noch vor Ablauf der Frist weitere Ermittlungen anzustellen, um gegebenenfalls noch rechtzeitig entsprechende Hinweise geben zu können (vgl. BVerwG Beschluß vom 13. Februar 1985 - 1 WB 92/84).
  • BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 8.90

    Behandlung eines Beschwerdeverfahrens gegen das einem Soldaten erstellte negative

    Mangelnde Rechtskenntnisse begründen keinen unabwendbaren Zufall (vgl. BVerwG Beschluß vom 13. Februar 1985 - 1 WB 92/84).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 110.89

    Begriff des unabwendbaren Zufalls i.S. von § 7 Abs. 1 WBO

    In dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Februar 1985 - 1 WB 92/84 - ist hierzu ausgeführt:.
  • BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 87.92

    Verlust der Wehrfliegerverwendungsfähigkeit - Ablösung vom Dienstposten -

    Mangelnde Rechtskenntnisse begründen keinen unabwendbaren Zufall (Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 31.75 - <BVerwGE 53, 139 [141]>, vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 1 WB 166.76 - <BVerwGE 53, 225> und vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 92.84 <NZWehrr 1985, 154>).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 WB 16.96

    Fristwahrende Einlegung und Begründung des Antrages auf gerichtliche Entscheidung

  • BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 55.93

    Verpflichtung eines Soldaten zur Erhaltung des fliegerischen Könnens - Versehung

  • BVerwG, 06.10.1988 - 1 WB 149.88

    Vertretung eines Soldaten vor dem Bundesverwaltungsgericht nur durch Personen mit

  • BVerwG, 12.06.1986 - 1 WB 103.85

    Beschwerde gegen die Beurteilung eines Soldaten - Beginn der zweiwöchigen

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 WB 22.96

    Beschwerde des Soldaten gegen eine dienstliche Beurteilung - Anhörungspflicht,

  • BVerwG, 16.09.1992 - 1 WB 54.92

    Ablösung eines Soldaten aus gesundheitlichen Gründen und Neubesetzung seines

  • BVerwG, 31.08.1989 - 1 WB 19.89

    Rechtsbehelf gegen eine Versetzungsverfügung als Maßnahme des Bundesministers der

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