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   BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 27.19   

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https://dejure.org/2020,5349
BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 27.19 (https://dejure.org/2020,5349)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.2020 - 5 PB 27.19 (https://dejure.org/2020,5349)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - 5 PB 27.19 (https://dejure.org/2020,5349)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde im personalvertretungsrechtlichen Rechtsbeschwerdeverfahren; Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage; Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung zu einer ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Nichtzulassungsbeschwerde im personalvertretungsrechtlichen Rechtsbeschwerdeverfahren; Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage; Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung zu einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18

    Personalvertretungssachen - und der übergangene Beweisantrag

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 27.19
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 41.93

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung zu fortlaufend wiederholten

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 27.19
    Es fehlt bereits an der Formulierung eines dem in Bezug genommenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 1995 - 6 P 41.93 - (BVerwGE 99, 201) ausdrücklich oder jedenfalls sinngemäß zu Grunde liegenden Rechtssatzes.

    So geht die Beschwerde ausdrücklich davon aus, dass die vorbezeichnete Frage in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durch den Beschluss vom 6. September 1995 - 6 P 41.93 - (BVerwGE 99, 201) im bejahenden Sinne geklärt sei, womit sie selbst die Klärungsbedürftigkeit der formulierten Frage in Abrede stellt.

  • BVerwG, 17.09.2019 - 5 P 6.18

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Anforderungsprofil; Anlassfall; Ausbildung;

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 27.19
    Vor diesem Hintergrund hätte die Beschwerde auch darlegen müssen, dass und warum dies der Fall sein sollte (vgl. im Übrigen zur Beachtlichkeit von Zustimmungsverweigerungsgründen nach dem BPersVG: BVerwG, Beschluss vom 17. September 2019 - 5 P 6.18 - juris).
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