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   BVerwG, 13.03.1986 - 5 B 73.83   

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BVerwG, 13.03.1986 - 5 B 73.83 (https://dejure.org/1986,6995)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.1986 - 5 B 73.83 (https://dejure.org/1986,6995)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 1986 - 5 B 73.83 (https://dejure.org/1986,6995)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Abänderung eines Flurbereinigungsplans

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 5 B 73.83
    Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 1 [BVerfG 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80]; 67, 39 [BVerfG 18.04.1984 - 1 BvR 869/83]; st. Rspr.), soweit es aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts darauf ankommen kann (BVerfGE 63, 80 [BVerfG 26.01.1983 - 1 BvR 614/80]), ist nicht schon dann verletzt, wenn es nicht ausdrücklich auf jeden Einwand in den Gründen eingeht (s. BVerfGE 40, 101 [BVerfG 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74]).
  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 5 B 73.83
    Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 1 [BVerfG 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80]; 67, 39 [BVerfG 18.04.1984 - 1 BvR 869/83]; st. Rspr.), soweit es aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts darauf ankommen kann (BVerfGE 63, 80 [BVerfG 26.01.1983 - 1 BvR 614/80]), ist nicht schon dann verletzt, wenn es nicht ausdrücklich auf jeden Einwand in den Gründen eingeht (s. BVerfGE 40, 101 [BVerfG 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74]).
  • BVerwG, 26.03.1974 - V B 14.72

    Anfechtung eines eine Flurbereinigung anordnenden Beschlusses - Maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 5 B 73.83
    Daß die Besitzstandskarte als ausreichendes Beweismittel für die Feststellungen des Gerichts dienen kann, entspricht der ständigen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. März 1974 - BVerwG 5 B 14.72 - <RdL 1975, 181/182>, insoweit in BVerwGE 45, 112 nicht mit abgedruckt).
  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 5 B 73.83
    Einmal dahin, daß durch Urteil vom 6. Februar 1986 - BVerwG 5 C 40.84 - in dem Verfahren der Kläger gegen den Beigeladenen zu 3 wegen Feststellung der Nichtigkeit und hilfsweiser Anfechtung des mit Bescheid der oberen Flurbereinigungsbehörde vom 11. Januar 1978 genehmigten Wege- und Gewässerplans klargestellt wurde, daß Teilnehmer als Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke den Plan nach § 41 FlurbG vor dessen Aufnahme in den Flurbereinigungsplan nach § 58 Abs. 1 Satz 2 FlurbG nicht (isoliert) anfechten können.
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 5 B 73.83
    Denn das Gericht ist nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 65, 293 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]).
  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83

    Verfassungsrechtliche Anforderung an den Begriff des "neuen" Angriffs- oder

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 5 B 73.83
    Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 1 [BVerfG 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80]; 67, 39 [BVerfG 18.04.1984 - 1 BvR 869/83]; st. Rspr.), soweit es aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts darauf ankommen kann (BVerfGE 63, 80 [BVerfG 26.01.1983 - 1 BvR 614/80]), ist nicht schon dann verletzt, wenn es nicht ausdrücklich auf jeden Einwand in den Gründen eingeht (s. BVerfGE 40, 101 [BVerfG 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74]).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 5 B 73.83
    Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 1 [BVerfG 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80]; 67, 39 [BVerfG 18.04.1984 - 1 BvR 869/83]; st. Rspr.), soweit es aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts darauf ankommen kann (BVerfGE 63, 80 [BVerfG 26.01.1983 - 1 BvR 614/80]), ist nicht schon dann verletzt, wenn es nicht ausdrücklich auf jeden Einwand in den Gründen eingeht (s. BVerfGE 40, 101 [BVerfG 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74]).
  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 46.76

    Abfindungsgrundstücke - Dauernde Beeinträchtigungen - Minderung der Landnutzung -

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 5 B 73.83
    Denn das Flurbereinigungsgericht hat über die Recht- und Zweckmäßigkeit der Gesamtabfindung unter Berücksichtigung aller gleichwertigkeitsbestimmenden Faktoren entschieden, so daß auch im Hinblick auf das angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 5 C 46.76 - (BVerwGE 55, 143) ein zusätzlicher Ausgleich nicht beansprucht werden konnte.
  • BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 5 B 73.83
    Da die Zulassung der Revision nur wegen solcher Verfahrensmängel erfolgen kann, die nicht in § 133 VwGO aufgeführt sind, ist eine mit derartigen Verfahrensfehlern begründete Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision nicht statthaft (BVerwGE 12, 107; st. Rspr.).
  • BVerwG, 18.03.1985 - 5 B 75.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wiederzuweisung

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 5 B 73.83
    Zum anderen dahin, daß durch Beschluß vom 18. März 1985 - BVerwG 5 B 75.83 - es für zulässig erachtet wurde, daß der Teilnehmer den Wege- und Gewässerplan als selbständigen Teil des Flurbereinigungsplans (nach dessen Aufnahme in den Flurbereinigungsplan) nicht nur hinsichtlich der Landabfindung, sondern auch hinsichtlich anderer selbständiger oder teilbarer Festsetzungen angreifen kann, ohne damit zugleich die Gleichwertigkeit der Landabfindung in Frage zu stellen.
  • BVerwG, 02.09.1977 - 7 B 15.76

    Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip durch die Auslegung einer nichtrevisiblen

  • BVerwG, 03.12.1959 - I C 95.58

    Behandlung verunkrauteter Flächen bei der Umlegung nach der

  • BVerwG, 31.10.1958 - I B 3.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.01.1970 - IV B 238.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berücksichtigung künftiger

  • BVerwG, 05.06.1961 - I C 231.58

    Abfindung der Beteiligten eines Flurbereinigungsverfahrens - Ausgleich für eine

  • BVerwG, 27.02.1958 - I C 93.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.01.1974 - II B 58.73

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle des

  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

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