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   BVerwG, 13.03.2008 - 1 B 60.07   

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https://dejure.org/2008,20621
BVerwG, 13.03.2008 - 1 B 60.07 (https://dejure.org/2008,20621)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.2008 - 1 B 60.07 (https://dejure.org/2008,20621)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 2008 - 1 B 60.07 (https://dejure.org/2008,20621)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung eines Grundes für die Zulassung der Revision; Vorliegen einer Divergenzentscheidung hinsichtlich der Frage der Vereinbarkeit einer vorübergehenden Trennung eines Kindes von seinem Elternteil mit Art. 6 GG; Anspruch auf eine ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.03.2008 - 1 B 59.07

    Prüfung des Überwiegens der für eine Ausweisung sprechenden öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2008 - 1 B 60.07
    3 Bereits mit Beschluss vom gleichen Tage in dem die Ausweisung des Klägers betreffenden Verfahren BVerwG 1 B 59.07 hat der Senat eine gleichlautende Abweichungsrüge verworfen.

    Im Übrigen verweist der Senat auf seine Ausführungen zu der weitgehend gleichlautenden Abweichungsrüge in dem im Beschwerdeverfahren BVerwG 1 B 59.07 ergangenen Beschluss (Ziffer 1).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2008 - 1 B 60.07
    5 2. Die Beschwerde sieht eine weitere Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) darin, dass die angegriffene Berufungsentscheidung von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 2007 (2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946) in der Frage der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei einer Ausweisung abweiche (Beschwerdebegründung Ziffer 2).
  • BVerwG, 03.06.2006 - 1 B 132.05

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach §

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2008 - 1 B 60.07
    Vielmehr kann die Frage, ob unter bestimmten, hier näher beschriebenen Voraussetzungen ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG "ausnahmsweise" im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK besteht, nur aufgrund der Würdigung der jeweiligen besonderen Umstände des Einzelfalls beantwortet werden, wobei die Zumutbarkeit der Ausreise unter Abwägung der fallrelevanten öffentlichen und privaten Interessen im Mittelpunkt steht (zur einzelfallbezogenen Beurteilung der "zumutbaren Anforderungen" in § 25 Abs. 5 Satz 4 AufenthG vgl. Beschluss vom 3. Juni 2006 - BVerwG 1 B 132.05 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 3, Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2008 - 1 B 60.07
    2 1. Die Beschwerde sieht eine die Revisionszulassung rechtfertigende Divergenz gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO darin, dass das Berufungsurteil von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2005 (2 BvR 1001/04 - InfAuslR 2006, 122) in der Frage der Vereinbarkeit einer vorübergehenden Trennung eines Kindes von seinem Elternteil mit Art. 6 GG abweiche (Beschwerdebegründung Ziffer 1).
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