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BVerwG, 13.04.2000 - 11 B 12.00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und die Form ihrer Darlegung im Revisionsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 02.12.1999 - 4 B 96.1424
- BVerwG, 13.04.2000 - 11 B 12.00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 11 B 12.00
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne der genannten Vorschrift kommt einer Rechtssache dann zu, wenn für die Entscheidung der Vorinstanz eine einzelfallübergreifende, bisher revisionsgerichtlich noch nicht geklärte Frage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung in einem Revisionsverfahren erheblich wäre und deren Klärung im Interesse der Rechtseinheit und Rechtsfortbildung geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ). - BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93
Verfassungswidrigkeit des Einwendungsausschlusses bei steuerlichen …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 11 B 12.00
Soweit schließlich der Kläger unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 1996 (2 BvR 1157/93 - BStBl Teil II 1997 S. 415 ff.) mitteilt, die Gewerbesteuermeßbescheide seien unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen und das Finanzamt habe die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, ist nicht ersichtlich, welcher Revisionszulassungsgrund damit bezeichnet werden soll. - BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 11 B 12.00
Der Kläger nennt zwar die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 1978 (1 BvR 475/78 - BVerfGE 49, 252 ff.) und vom 3. Oktober 1979 (1 BvR 614/79 - BVerfGE 52, 214 ff.), doch enthält die Beschwerdebegründung keine Aussage dazu, mit welchen Aussagen das Berufungsgericht in dem angefochtenen Urteil von abstrakten Rechtssätzen des Bundesverfassungsgerichts abgewichen sein soll. - BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79
Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit
Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 11 B 12.00
Der Kläger nennt zwar die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 1978 (1 BvR 475/78 - BVerfGE 49, 252 ff.) und vom 3. Oktober 1979 (1 BvR 614/79 - BVerfGE 52, 214 ff.), doch enthält die Beschwerdebegründung keine Aussage dazu, mit welchen Aussagen das Berufungsgericht in dem angefochtenen Urteil von abstrakten Rechtssätzen des Bundesverfassungsgerichts abgewichen sein soll.