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   BVerwG, 13.04.2011 - 20 F 25.10   

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https://dejure.org/2011,10744
BVerwG, 13.04.2011 - 20 F 25.10 (https://dejure.org/2011,10744)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.2011 - 20 F 25.10 (https://dejure.org/2011,10744)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 2011 - 20 F 25.10 (https://dejure.org/2011,10744)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 VwGO
    Pflicht des Hauptsachegerichts zur Verlautbarung seiner Rechtsauffassung

  • Wolters Kluwer

    Kein Anspruch auf Herausgabe entscheidungsunerheblicher Unterlagen an den die Glaubensgemeinschaft "Universelles Leben" vertretenden Verein

  • rewis.io

    Pflicht des Hauptsachegerichts zur Verlautbarung seiner Rechtsauffassung

  • ra.de
  • rewis.io

    Pflicht des Hauptsachegerichts zur Verlautbarung seiner Rechtsauffassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IFG § 3 Nr. 3 Buchst. b; IFG § 4 Abs. 1
    Anspruch auf Herausgabe entscheidungsunerheblicher Unterlagen an den die Glaubensgemeinschaft "Universelles Leben" vertretenden Verein

  • rechtsportal.de

    IFG § 3 Nr. 3 Buchst. b; IFG § 4 Abs. 1
    Anspruch auf Herausgabe entscheidungsunerheblicher Unterlagen an den die Glaubensgemeinschaft "Universelles Leben" vertretenden Verein

  • datenbank.nwb.de

    Pflicht des Hauptsachegerichts zur Verlautbarung seiner Rechtsauffassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10

    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2011 - 20 F 25.10
    Mit Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - (NVwZ 2010, 1495) hat der Senat die Sperrerklärung des Beigeladenen vom 5. November 2009 hinsichtlich der zurückgehaltenen Unterlagen zu Nr. 11, 12, 15 und 19, der zu Nr. 22 in der Beiakte 83 befindlichen Ablichtungen von Zeitungsartikeln und Auszügen aus dem Internet und der zu Nr. 22 in der Beiakte 84 befindlichen Schriften der Glaubensgemeinschaft für rechtswidrig erklärt.

    Die Antragsgegnerin teilte dem Hauptsachegericht mit Schriftsatz vom 30. September 2010 mit, sie habe ihr Archiv "im Lichte der Entscheidung des BVerwG einer erneuten Prüfung unterzogen" und führte aus: "Bezüglich der Position 12 hat das BMFSFJ sich dazu entschieden, erneut eine Sperrerklärung abzugeben ... Im Übrigen hat die Beklagte in Übereinstimmung mit ihrer Fachaufsichtsbehörde, dem BMFSFJ, alle streitbefangenen Informationen, die nach der Entscheidung des BVerwG 20 F 1.10 nicht durch die bereits abgegebene Sperrerklärung des BMFSFJ geschützt sind, aussortiert und rückstandsfrei gelöscht bzw. geschreddert, so sie älter als 10 Jahre sind".

    Soweit er geltend macht, die Position 12 umfasse nicht nur die mit Datum spezifizierten Protokolle (vgl. dazu auch Beschluss vom 25. Juni 2010 a.a.O. Rn. 12), ist zu beachten, dass - wie dargelegt - nur über die Vorlageverweigerung der in der Sperrerklärung aufgelisteten Aktenteile zu entscheiden ist.

  • BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2011 - 20 F 25.10
    Die Auslegung solcher Begriffe ist originäre Aufgabe der zuständigen fachgerichtlichen Spruchkörper (Beschluss vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 4).

    Unabhängig davon, ob - wie der Antragsteller geltend macht - die Sperrerklärung den Anforderungen an eine Ermessenserwägung i.S.d. § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO genügt, vermag eine vorgreifliche Ermessensentscheidung das Fehlen einer Verlautbarung zur Entscheidungserheblichkeit nicht zu kompensieren (Beschluss vom 31. August 2009 a.a.O. Rn. 5).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 12 B 9.07

    Informationsrecht - Wiederbeschaffungspflicht von Akten durch die Behörde

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2011 - 20 F 25.10
    Dass sich die Antragsgegnerin ihrer prozessualen Verpflichtung aus § 99 Abs. 1 VwGO wie auch dem materiellen Anspruch des Antragstellers nicht durch eine Vernichtung der Akten entziehen und die Möglichkeiten des Einzelnen zur Erlangung effektiven Rechtsschutzes nicht vereiteln darf (Beschluss vom 6. April 2011 - BVerwG 20 F 20.10 - Rn. 25; vgl. zur ordnungsgemäßen Aktenführung und der Pflicht zur Wiederbeschaffung OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 9.07 -), liegt auf der Hand.
  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2011 - 20 F 25.10
    Eine andere Beurteilung durch den Fachsenat kommt nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Rechtsauffassung des Gerichts der Hauptsache offensichtlich fehlerhaft ist (st.Rspr. vgl. nur Beschluss vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 236 Rn. 13).
  • BVerwG, 10.08.2010 - 20 F 5.10

    Zum Begriff des Geschäftsgeheimnisses

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2011 - 20 F 25.10
    Gegenstand der Sperrerklärung und damit der Entscheidung des Fachsenats, der nur darüber zu befinden hat, ob die Verweigerung der Aktenvorlage (Sperrerklärung) durch die oberste Aufsichtsbehörde rechtmäßig ist oder nicht (Beschluss vom 10. August 2010 - BVerwG 20 F 5.10 - juris Rn. 6), ist die Verweigerung dieser Unterlagen.
  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 4.10

    Förmlich verlautbarte Entscheidung des Hauptsachegerichts zur

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2011 - 20 F 25.10
    3.1 Ist - wie hier - der Inhalt der Akten abstrakt sowohl in sachlicher als auch in zeitlicher Hinsicht beschrieben worden, folgt aus der durch § 99 VwGO vorgegebenen Aufgabenverteilung zwischen dem Fachsenat und dem Gericht der Hauptsache, dass zunächst das zur Sachentscheidung berufene Hauptsachegericht zu prüfen und förmlich darüber zu befinden hat, ob und gegebenenfalls welche Informationen aus den Akten für eine Sachentscheidung erforderlich sind, bevor der Beigeladene nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO über die Freigabe oder Verweigerung der in Rede stehenden Aktenteile befindet (Beschluss vom 2. November 2010 - BVerwG 20 F 4.10 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 20 F 15.10

    In-camera-Verfahren; Kosten; Rechtszug; unselbstständiger Zwischenstreit

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2011 - 20 F 25.10
    Einer eigenständigen Kostenentscheidung bedarf es im Verfahren vor dem Fachsenat nach § 99 Abs. 2 VwGO nicht (vgl. dazu Beschluss vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 20 F 15.10 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 06.04.2011 - 20 F 20.10

    Offenlegung der Dokumente der Informationsstelle "So genannte Jugendsekten und

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2011 - 20 F 25.10
    Dass sich die Antragsgegnerin ihrer prozessualen Verpflichtung aus § 99 Abs. 1 VwGO wie auch dem materiellen Anspruch des Antragstellers nicht durch eine Vernichtung der Akten entziehen und die Möglichkeiten des Einzelnen zur Erlangung effektiven Rechtsschutzes nicht vereiteln darf (Beschluss vom 6. April 2011 - BVerwG 20 F 20.10 - Rn. 25; vgl. zur ordnungsgemäßen Aktenführung und der Pflicht zur Wiederbeschaffung OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 9.07 -), liegt auf der Hand.
  • BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10

    In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für

    Die Auslegung der einem Informationszugangsanspruch möglicherweise entgegenstehenden fachgesetzlichen Ausschlussgründe obliegt aber grundsätzlich den zuständigen Gerichten der Hauptsache (Beschlüsse vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 4 und vom 13. April 2011 - BVerwG 20 F 25.10 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11

    In-camera-Verfahren; Sperrerklärung; Prozesserklärung; rechtliches Gehör;

    Nach Erlass der Sperrerklärung bestand für den Verwaltungsgerichtshof kein Anlass, weitere Sachverhaltsaufklärung zu betreiben und auf eine präzisierende Umschreibung und Zuordnung der Unterlagen hinzuwirken, um danach seine Annahme, es stünden insgesamt materiell-rechtliche Informationsverweigerungsgründe im Raum, zu überprüfen (vgl. dazu Beschluss vom 13. April 2011 - BVerwG 20 F 25.10 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 07.08.2013 - 20 F 9.12

    Reichweite unverbrüchliche Vertraulichkeit bei existenzieller staatlicher

    In der Rechtsprechung findet sich überdies der allgemein gehaltene Hinweis, bei einer solchen Konstellation - wenn die Behörde die Akten etwa aus Gründen der Staatssicherheit zurückhalte - sei eine förmliche Verlautbarung zur Entscheidungserheblichkeit entbehrlich (Beschluss vom 13. April 2011 - BVerwG 20 F 25.10 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 06.05.2013 - 20 F 12.12

    Geltendmachen des Zugang zu den Dienstanweisungen für die Sachbearbeiter-Asyl und

    Ist erst in der Sperrerklärung der Inhalt der angeforderten Unterlagen inhaltlich jedenfalls stichwortartig näher beschrieben worden, folgt aus der durch § 99 VwGO vorgegebenen Aufgabenverteilung zwischen dem Fachsenat und dem Gericht der Hauptsache, dass zunächst das zur Sachentscheidung berufene Gericht der Hauptsache zu prüfen und förmlich darüber zu befinden hat, ob es die im Verfahren aufgeworfenen Rechtsfragen ohne Einsichtnahme in die angeforderten Unterlagen auf der Grundlage der abstrakten Umschreibung ihres Inhalts beantworten kann (Beschlüsse vom 13. April 2011 - BVerwG 20 F 25.10 - juris Rn. 9 f. und vom 3. Juli 2012 - BVerwG 20 F 12.11 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 5.11

    Anspruch auf Zugang zu allen vom Bundesamt geführten Herkunftsländer-Leitsätzen

    Nach Erlass der Sperrerklärung bestand für den Verwaltungsgerichtshof kein Anlass, weitere Sachverhaltsaufklärung zu betreiben und auf eine präzisierende Umschreibung und Zuordnung der Unterlagen hinzuwirken, um danach seine Annahme, es stünden insgesamt materiell-rechtliche Informationsverweigerungsgründe im Raum, zu überprüfen (vgl. dazu Beschluss vom 13. April 2011 - BVerwG 20 F 25.10 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 08.05.2013 - 20 F 14.12

    Anspruch eines Anwalts auf Informationszugang bzgl. der sog.

    Ist erst in der Sperrerklärung der Inhalt der angeforderten Unterlagen inhaltlich jedenfalls stichwortartig näher beschrieben worden, folgt aus der durch § 99 VwGO vorgegebenen Aufgabenverteilung zwischen dem Fachsenat und dem Gericht der Hauptsache, dass zunächst das zur Sachentscheidung berufene Gericht der Hauptsache zu prüfen und förmlich darüber zu befinden hat, ob es die im Verfahren aufgeworfenen Rechtsfragen ohne Einsichtnahme in die angeforderten Unterlagen auf der Grundlage der abstrakten Umschreibung ihres Inhalts beantworten kann (Beschlüsse vom 13. April 2011 - BVerwG 20 F 25.10 - juris Rn. 9 f. und vom 3. Juli 2012 - BVerwG 20 F 12.11 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 03.07.2012 - 20 F 12.11

    Zur Bindungswirkung der Auslegung des Klagebegehrens durch das Gericht der

    Denn in der Sperrerklärung wird der Inhalt der einzelnen Vertragsregelungen jedenfalls stichwortartig umrissen (vgl. Beschluss vom 13. April 2011 - BVerwG 20 F 25.10 - juris Rn. 9 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2024 - 15 P 2/24
    Für den Zwischenstreit über die Rechtmäßigkeit der behördlichen Vorlage- oder Auskunftsverweigerung muss klargestellt sein, was er zum Gegenstand haben soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.11.2003 - 20 F 13.03 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 13.04.2011 - 20 F 25.10 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 01.08.2011 - 20 F 26.10

    Geheimhaltung der Identität zum Schutz eines Informanten bei Angewiesenheit von

    Zwar hat das zur Sachentscheidung berufene Hauptsachegericht grundsätzlich zunächst zu prüfen und förmlich darüber zu befinden, ob und gegebenenfalls welche Informationen aus den Akten für eine Sachentscheidung erforderlich sind, bevor der Beigeladene nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO über die Freigabe oder Verweigerung der in Rede stehenden Aktenteile befindet (Beschlüsse vom 2. November 2010 - BVerwG 20 F 4.10 - juris Rn. 16 und vom 13. April 2011 - BVerwG 20 F 25.10 - juris Rn. 9).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2024 - 15 P 3/24
    Für den Zwischenstreit über die Rechtmäßigkeit der behördlichen Vorlage- oder Auskunftsverweigerung muss klargestellt sein, was er zum Gegenstand haben soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.11.2003 - 20 F 13.03 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 13.04.2011 - 20 F 25.10 -, juris Rn. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2024 - 15 P 1/24
  • BVerwG, 16.04.2019 - 20 F 18.17

    Auskunftserteilung einer Person über die zu seiner Person gespeicherten

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