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   BVerwG, 13.05.1987 - 9 B 145.87   

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https://dejure.org/1987,12155
BVerwG, 13.05.1987 - 9 B 145.87 (https://dejure.org/1987,12155)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1987 - 9 B 145.87 (https://dejure.org/1987,12155)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1987 - 9 B 145.87 (https://dejure.org/1987,12155)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Darlegungserfordernisse bei der Grundsatzrüge - Begründung eines Verfahrensmangels wegen einer von der Sicht des Klägers abweichenden Bewertung der Tatsachen durch das Gericht

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  • BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77

    Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung -

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1987 - 9 B 145.87
    Dieser Umstand ist bereits im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zu berücksichtigen und führt hier auf jeden Fall zur Zurückweisung der Beschwerde (vgl. Beschluß vom 13. Juni 1977 - BVerwG 4 B 13.77 - BVerwGE 54, 99).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1987 - 9 B 145.87
    Das Berufungsgericht durfte von der Vernehmung der Zeugin Sekeran absehen, weil es die unter Beweis gestellten Tatsachen durch Beschluß vom 17. Januar 1986 als wahr unterstellt hat (vgl. z.B. Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 28).
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1987 - 9 B 145.87
    Letztlich kommt es darauf aber nicht an, da die Klage im Revisionsverfahren jedenfalls deshalb als unbegründet abgewiesen werden müßte, weil der vom Kläger geltend gemachte Nachfluchtgrund der Mitgliedschaft in einer (oder mehreren) Emigrantenorganisation nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 (InfAuslR 1987, 56 = DVBl 1987, 130) für die Asylberechtigung ohnehin nicht ausreichen würde.
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