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   BVerwG, 13.05.1997 - 9 C 49.96   

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https://dejure.org/1997,9007
BVerwG, 13.05.1997 - 9 C 49.96 (https://dejure.org/1997,9007)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1997 - 9 C 49.96 (https://dejure.org/1997,9007)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1997 - 9 C 49.96 (https://dejure.org/1997,9007)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte - Anspruch auf Gewährung von Abschiebungsschutz - Antragsfrist für die Anerkennung von im Bundesgebiet geborenen Kindern asylberechtigter Eltern - Erfordernis einer Antragstellung unverzüglich nach der Geburt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 26 Abs. 2
    Asylrecht - Anspruch auf Familienasyl eines nach Antragstellung aber vor der Anerkennung geborenen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 48.91

    Asylberechtigung - Familienasyl - Widerruf der Asylberechtigung - Politische

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1997 - 9 C 49.96
    Daß diese Voraussetzung auch für nach Anerkennung der Eltern im Bundesgebiet geborene Kinder gelten soll, folgt jedoch bereits daraus, daß das Familienasyl, auch wenn es eine uneingeschränkte Asylberechtigung im Sinne des Art. 16 a Abs. 1 GG verleiht (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 48.91 - BVerwGE 88, 326), ein abgeleitetes Asylrecht ist.
  • BVerwG, 15.12.1992 - 9 C 61.91

    Gewährung von Asyl auf Grund eines Eingriffs in die Religionsausübung im

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1997 - 9 C 49.96
    Das Kindschaftsverhältnis muß also nicht wie die eheliche Lebensgemeinschaft bereits im Herkunftsland bestanden haben; die Kinder eines Asylberechtigten müssen anders als der Ehegatte nicht dessen Schicksal der Verfolgung und Flucht geteilt haben (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 9 C 61.91 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 159).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1996 - A 14 S 2834/96

    Zur unverzüglichen Asylantragstellung bei Gewährung von Familienasyl -

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1997 - 9 C 49.96
    Unverzüglich bedeutet entsprechend der Legaldefinition in § 121 BGB ohne schulhaftes Zögern (vgl. VGH Mannheim, AuAS 1997, 32 ; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl., § 26 AsylVfG Rn. 9; Koisser/Nicolaus, ZAR 1991, 31 ).
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