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   BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 61.07   

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BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 61.07 (https://dejure.org/2008,2669)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.2008 - 9 B 61.07 (https://dejure.org/2008,2669)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 2008 - 9 B 61.07 (https://dejure.org/2008,2669)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 20 Abs. 3; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2, § 133 Abs. 3 Satz 3; KrW-/AbfG (F. 1994) § 43 Abs. 1; NachwV (F. 2002) § 17 Abs. 3; BayKG Art. 1 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 Satz 3
    Abfallverbringung; Überwachung; obligatorisches Nachweisverfahren; Begleitscheinverfahren; behördliche Kontrolle; Amtshandlung; Außenwirkung; Gebührenpflicht; Bestimmtheit von Gebührentatbeständen: Auffangtatbestand; Rechtsstaatsprinzip; Bestimmtheitsgrundsatz; Gebot der ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 20 Abs. 3
    Abfall; Abfallverbringung; Abfallverbringung; Amtshandlung; Amtshandlung; Auffangtatbestand; Außenwirkung; Außenwirkung; Begleitschein; Begleitscheinverfahren; Behörde; Bestimmtheit; Bestimmtheit von Gebührentatbeständen: Auffangtatbestand; Bestimmtheitsgrundsatz; ...

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Gebührbelegung von individuell zurechenbaren öffentliche Leistungen in einem Auffangstatbestand; Gebührenrecht im Lichte des Gebotes der Normenklarheit; Rechtliche Qualifizierung des Begriffs der Amtshandlung i.S.d. BayKG; Beachtung der Grenzen der ...

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 3; ; VwGO § ... 132 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 133 Abs. 3 Satz 3; ; KrW-/AbfG (F. 1994) § 43 Abs. 1; ; NachwV (F. 2002) § 17 Abs. 3; ; BayKG Art. 1 Abs. 1; ; BayKG Art. 6 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallrecht: Abfallgebühren, Auffangtatbestand und Bestimmtheitsgebot

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 911
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05

    Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 61.07
    So zitiert die Beschwerde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2006 - BVerwG 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222) mit der Aussage, dass der Gebührenpflichtige erkennen können müsse, für welche öffentliche Leistung die Gebühr erhoben werde und welche Zwecke der Gesetzgeber mit der Gebührenerhebung verfolge.

    Denn die Vorinstanz hätte sich damit immer noch nicht in einen Widerspruch zu der Aussage begeben, mit der die Beschwerde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2006 (a.a.O. Rn. 30) zitiert.

    Mit dieser Argumentation wird der Vorinstanz eine - vermeintlich (unten 2. b) - fehlerhafte Auslegung und Anwendung des § 43 Abs. 1 KrW-/AbfG a.F. und des § 17 Abs. 3 NachwV a.F. vorgehalten, nicht aber eine Abweichung von Rechtssätzen die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 12. Juli 2006 (a.a.O. Rn. 30) zum Bestimmtheitsgrundsatz bzw. zum Gebot der Normenklarheit im Bereich der Gebührenerhebung formuliert hat.

    So hat der Senat in seinem Urteil vom 12. Juli 2006 (a.a.O. Rn. 28 ff.), auf dessen Aussagen sich die Beschwerde beruft, die dort anzuwendende Tarifziffer, die einen derartigen Auffangtatbestand für Amtshandlungen im Rahmen der altlastenrechtlichen Überwachung normierte, zwar als Rechtsgrundlage der streitigen Gebührenerhebung beanstandet.

  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 61.07
    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Regelung des Gebührenrechts nehme ihr noch nicht die verfassungsrechtlich gebotene Bestimmtheit (vgl. Urteil vom 1. Dezember 2005 - BVerwG 10 C 4.04 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 100 Rn. 49 unter Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 14. März 1967 - 1 BvR 334/61 - BVerfGE 21, 209 , vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 - BVerfGE 78, 205 und vom 9. November 1988 - 1 BvR 243/86 - BVerfGE 79, 106 ).

    Es sei dann Sache der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte, die bei der Gesetzesauslegung verbleibenden Zweifelsfragen mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln zu beantworten (Urteil vom 1. Dezember 2005 a.a.O. Rn. 49 unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234 ; Beschluss vom 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 - BVerfGE 93, 213 und vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 - BVerfGE 110, 370 ).

    Soweit die Beantwortung der Auslegungsfragen "spezielle Rechtskenntnisse" voraussetze, schließe dies nicht aus, dass nicht zuletzt durch die sich entwickelnde Spruchpraxis der Verwaltungsgerichte für die Gebührenschuldner eine ausreichende Vorhersehbarkeit und damit Rechtssicherheit geschaffen und eine willkürliche Handhabung der behördlichen Gebührenerhebung verhindert werde (Urteil vom 1. Dezember 2005 a.a.O. Rn. 50).

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 61.07
    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Regelung des Gebührenrechts nehme ihr noch nicht die verfassungsrechtlich gebotene Bestimmtheit (vgl. Urteil vom 1. Dezember 2005 - BVerwG 10 C 4.04 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 100 Rn. 49 unter Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 14. März 1967 - 1 BvR 334/61 - BVerfGE 21, 209 , vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 - BVerfGE 78, 205 und vom 9. November 1988 - 1 BvR 243/86 - BVerfGE 79, 106 ).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 61.07
    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Regelung des Gebührenrechts nehme ihr noch nicht die verfassungsrechtlich gebotene Bestimmtheit (vgl. Urteil vom 1. Dezember 2005 - BVerwG 10 C 4.04 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 100 Rn. 49 unter Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 14. März 1967 - 1 BvR 334/61 - BVerfGE 21, 209 , vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 - BVerfGE 78, 205 und vom 9. November 1988 - 1 BvR 243/86 - BVerfGE 79, 106 ).
  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 61.07
    Es sei dann Sache der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte, die bei der Gesetzesauslegung verbleibenden Zweifelsfragen mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln zu beantworten (Urteil vom 1. Dezember 2005 a.a.O. Rn. 49 unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234 ; Beschluss vom 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 - BVerfGE 93, 213 und vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 - BVerfGE 110, 370 ).
  • BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92

    Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 61.07
    Daran fehlt es, wenn die Vorinstanz Tatsachen, die vorliegen müssten, damit sich die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochene Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren stellen würde, nicht festgestellt hat (vgl. etwa Beschluss vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309 S. 43).
  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 61.07
    Es sei dann Sache der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte, die bei der Gesetzesauslegung verbleibenden Zweifelsfragen mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln zu beantworten (Urteil vom 1. Dezember 2005 a.a.O. Rn. 49 unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234 ; Beschluss vom 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 - BVerfGE 93, 213 und vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 - BVerfGE 110, 370 ).
  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 61.07
    Der Gebührengesetzgeber verfügt innerhalb seiner Regelungskompetenz über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen und welche über die Kostendeckung hinausgehenden Zwecke er verfolgen will (Urteil vom 19. September 2001 - BVerwG 6 C 13.00 - BVerwGE 115, 125 wie zuvor BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1994 - 1 BvL 19/90 - BVerfGE 91, 207 ).
  • BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 73.88

    Altölproben

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 61.07
    b) Ohne Erfolg versucht die Beschwerde eine Divergenz zu Aussagen in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 1990 - BVerwG 8 C 73.88 - (BVerwGE 85, 300) aufzuzeigen.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2001 - 2 S 2043/00

    Regelungskompetenz im Abfallrecht)

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 61.07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat es bereits abgelehnt, aus dem Bestimmtheitsgrundsatz eine Vorgabe an den Gebührengesetzgeber abzuleiten, die besagt, dass der Gebührentatbestand den Gebührenschuldner in die Lage versetzen muss, "ohne spezielle Rechtskenntnisse ... zu erkennen, aus welchem Grund und unter welchen Voraussetzungen er abgabenpflichtig ist" (so aber VGH Mannheim, Urteil vom 22. März 2001 - 2 S 2043/00 - NVwZ 2002, 211 ).
  • BVerwG, 21.08.1998 - 8 B 115.98

    Verwaltungsgebühr für die Besichtigung und Überwachung einer Apotheke;

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 13.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

  • BVerwG, 15.10.2014 - 9 B 1.14

    Gebühr; Verwaltungsgebühr; Gebührenpflicht; Gebührentatbestand; Abfall;

    Die Überprüfung abfallrechtlicher Begleitscheine (§ 43 Abs. 1 KrW-/AbfG i.V.m. §§ 10 f. NachwV) kann durch Landesrecht mit einer Gebühr belegt werden (im Anschluss an Beschluss vom 13. Mai 2008 - BVerwG 9 B 61.07 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 49).

    Ein solches Vorgehen würde der vom Gesetz intendierten Überwachung des gesamten Entsorgungsvorgangs und der Nachvollziehbarkeit der einzelnen Entsorgungsschritte nicht gerecht (vgl. Beschluss vom 13. Mai 2008 - BVerwG 9 B 61.07 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 49 Rn. 18 zu §§ 42 und 43 KrW-/AbfG i.d.F. vom 27. September 1994, BGBl I S. 2705; OVG Koblenz, Urteil vom 7. Mai 2009 a.a.O.; in diesem Sinn auch Kropp, LKRZ 2007, 420 ; Deigert/Lukyanova, AbfR 2011, 134 ).

    bedarf keiner revisionsgerichtlichen Prüfung, weil sie im Hinblick auf den Grundsatz der Bestimmtheit vom Bundesverwaltungsgericht bereits mit dem Beschluss vom 13. Mai 2008 - BVerwG 9 B 61.07- (Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 49), geklärt ist, und zwar sogar für einen Fall, in dem sich - anders als hier - die Gebührenpflichtigkeit nicht aus einer gesonderten Tarifstelle, sondern aus einem gebührenrechtlichen Auffangtatbestand für "Amtshandlungen" ergab.

    Es sei dann Sache der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte, die bei der Gesetzesauslegung verbleibenden Zweifelsfragen mithilfe der anerkannten Auslegungsregeln zu beantworten (BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234 ; Beschluss vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 - BVerfGE 110, 370 ; BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2008 a.a.O. Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 30.08

    Sprungrevision, Regelüberprüfung, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung,

    Die willkürfreie Handhabung eines Gebührentatbestandes ist durch nachträgliche Auslegung nur dann gewährleistet, wenn ein Gebührenschuldner mit seiner Heranziehung rechnen musste, weil dies in Anwendung juristischer Methoden ein vertretbares Auslegungsergebnis darstellt (so die bisherige Rechtsprechung zusammenfassend: Urteil vom 12. Juli 2006 - BVerwG 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222 Rn. 30 = Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 47; vgl. auch den ebenfalls einen gebührenrechtlichen Auffangtatbestand betreffenden Beschluss vom 13. Mai 2008 - BVerwG 9 B 61.07 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 49).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 1162/07

    Zuständigkeit für den Erlass der Gebührenverordnung eines Landratsamts

    Das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgende Bestimmtheitsgebot hindert den Gebührengesetzgeber auch nicht daran, individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, die sich keiner gesonderten Tarifstelle eines Gebührenverzeichnisses zuordnen lassen, in einem Auffangtatbestand mit einer Gebühr zu belegen (BVerwG, Beschl. v. 13.5.2008 - 9 B 61.07 - NVwZ 2008, 912).
  • BVerwG, 15.10.2014 - 9 B 2.14

    Bewertung der Prüfung einer übersandten Begleitscheine durch die zuständige

    Ein solches Vorgehen würde der vom Gesetz intendierten Überwachung des gesamten Entsorgungsvorgangs und der Nachvollziehbarkeit der einzelnen Entsorgungsschritte nicht gerecht (vgl. Beschluss vom 13. Mai 2008 - BVerwG 9 B 61.07 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 49 Rn. 18 zu §§ 42 und 43 KrW-/AbfG i.d.F. vom 27. September 1994, BGBl I S. 2705; OVG Koblenz, Urteil vom 7. Mai 2009 a.a.O.; in diesem Sinn auch Kropp, LKRZ 2007, 420 ; Deigert/Lukyanova, AbfR 2011, 134 ).

    bedarf keiner revisionsgerichtlichen Prüfung, weil sie im Hinblick auf den Grundsatz der Bestimmtheit vom Bundesverwaltungsgericht bereits mit dem Beschluss vom 13. Mai 2008 - BVerwG 9 B 61.07- (Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 49), geklärt ist, und zwar sogar für einen Fall, in dem sich - anders als hier - die Gebührenpflichtigkeit nicht aus einer gesonderten Tarifstelle, sondern aus einem gebührenrechtlichen Auffangtatbestand für "Amtshandlungen" ergab.

    Es sei dann Sache der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte, die bei der Gesetzesauslegung verbleibenden Zweifelsfragen mithilfe der anerkannten Auslegungsregeln zu beantworten (BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234 ; Beschluss vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 - BVerfGE 110, 370 ; BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2008 a.a.O. Rn. 15 m.w.N.).

  • VG Saarlouis, 15.12.2015 - 5 L 1912/15

    Abfallrechtlicher Gebührenbescheid für Vor-Ort-Besichtigungen mit dem

    Im Beschluss des BVerwG vom 13.05.2008 - 9 B 61.07 - sei die Heranziehung eines Auffangtatbestandes für die Erhebung einer Verwaltungsgebühr nur grundsätzlich für zulässig erklärt worden.

    Dass dieses grundsätzlich herangezogen werden dürfe, sei höchstrichterlich geklärt.(zuletzt: BVerwG, Beschluss vom 13.05.2008 - 9 B 61.07 -) Wenn man der Rechtsauffassung der Antragstellerin folgte, gebe es keinen Anwendungsbereich für den Auffangtatbestand.

    Zutreffend weist der Antragsgegner insoweit auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.05.2008 - 9 B 61.07 - hin, dessen Leitsatz lautet, dass das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgende Bestimmtheitsgebot den Gebührengesetzgeber nicht grundsätzlich hindert, individuell zurechenbare öffentliche Leistung, die sich keiner gesonderten Tarifstelle eines Gebührenverzeichnisses zuordnen lassen, in einem Auffangtatbestand mit einer Gebühr zu belegen.

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2011 - 11 LC 255/10

    Auch Inhaber eines Jagdscheins unterliegen grundsätzlich der waffenrechtlichen

    Die willkürfreie Handhabung eines Gebührentatbestandes ist durch nachträgliche Auslegung nur dann gewährleistet, wenn ein Gebührenschuldner mit seiner Heranziehung rechnen musste, weil dies in Anwendung juristischer Methoden ein vertretbares Auslegungsergebnis darstellt (so die bisherige Rechtsprechung zusammenfassend: Urteil vom 12. Juli 2006 - BVerwG 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222 Rn. 30 = Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 47; vgl. auch den ebenfalls einen gebührenrechtlichen Auffangtatbestand betreffenden Beschluss vom 13. Mai 2008 - BVerwG 9 B 61.07 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 49).
  • OVG Saarland, 13.09.2013 - 3 A 202/11

    Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung von Abfallbegleitscheinen; Zitiergebot;

    - 9 B 61 bis 63/07 -, Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 49 = KStZ 2008, 211; ebenso OVG Koblenz, Urteil vom 7.5.2009 - 7 A 11398/08 -, AS 37, 351 (353 - 356); Schomerus in Versteyl/Mann/Schomerus, KrWG, 3. Aufl., § 50 Rdnr. 7; Rüdiger in von Lersner/Wendenburg, Recht der Abfallbeseitigung - Stand: Mai 2013 -, Band 1, § 11 NachwV Rdnr. 16, und Kropp, LKRZ 2007, 420, sowie AbfallR 2009, 254.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2009 - 7 A 11398/08

    Gegenleistungscharakter Verwaltungsgebühr; Begleitscheinkontrolle; formale

    Insoweit kann insbesondere im Hinblick auf die zitierte Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 2. August 2007, 23 Bv 07.719 und 23 Bv 07.720, jeweils juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 13. Mai 2008, 9 B 61.07 und 9 B 62.07, jeweils juris) auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Bezug genommen werden.
  • VG Hamburg, 06.09.2023 - 2 K 5101/22

    Erfolglose Klage gegen die Auferlegung von Gebühren für eine Bestattung

    Der Gebührengesetzgeber hat im Rahmen seiner Regelungskompetenz einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum hinsichtlich der gebührenpflichtigen Leistungen und der über die Kostendeckung hinausgehenden Zwecke, die er mit der Gebührenerhebung verfolgt (BVerwG, Beschl. v. 13.5.2008, 9 B 61/07, juris Rn. 13).

    Sie muss diese nicht zwingend in den Gebührentatbeständen im Einzelnen darstellen, sondern kann den Gebührentatbestand aus Gründen der Praktikabilität (vgl. VG Frankfurt, GB v. 11.11.2008, 10 E 3692/07, juris Rn. 52) pauschal bezeichnen, sofern Normadressaten anhand der allgemeinen Bezeichnung bereits abschätzen können, welche Gebühr auf sie zukommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.5.2008, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - 1 B 14.18

    Erhebung von Sondernutzungsgebühren

    23 In Ermangelung eines allgemeinen bundesrechtlichen Gebührenbegriffs und eines entsprechend einheitlichen Zurechnungs-/Haftungsmaßstabs verfügt der Gebührennormgeber innerhalb seiner Regelungskompetenz über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen und welche über die Kostendeckung hinausgehenden Zwecke er verfolgen will (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2008 - 9 B 61.07 - juris Rn. 13).
  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 127/10

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 f. NachwV

  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 2128/09

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 F. NachwV

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2008 - L 9 B 40/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • OVG Saarland, 19.02.2016 - 2 B 1/16

    Aussetzungsantrag gegen abfallrechtlichen Gebührenbescheid

  • VG Saarlouis, 08.12.2010 - 5 K 897/09

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 f. NachwV

  • VG Schwerin, 06.06.2013 - 4 A 206/11

    Gebührenerhebung für eine dezentrale Fäkalschlammentsorgung

  • VG Freiburg, 19.10.2021 - 6 K 2669/21

    Anforderung von öffentlichen Kosten; Kostenschuldner bei tierschutzrechtlichen

  • VGH Bayern, 19.02.2015 - 20 ZB 14.1538

    Gebührenfestsetzung im Anzeigeverfahren für gewerbliche Sammlungen vor dem

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.08.2011 - 2 S 36.11

    Beschwerde; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Gebührenbescheid; Befreiung von

  • VG Hamburg, 12.04.2013 - 15 K 771/10

    Verwaltungsgebühr, Erteilung eines Sicherheitszeugnisses für Fischerboot eines

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