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   BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 62.07   

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BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 62.07 (https://dejure.org/2008,12683)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.2008 - 9 B 62.07 (https://dejure.org/2008,12683)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 2008 - 9 B 62.07 (https://dejure.org/2008,12683)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Beschwerde wegen Nichtvorliegen von Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung; Entnehmen von neuen Anforderungen des Gebührenrechts durch das Bundesverwaltungsgericht als unzulässige Abweichung von der Vorinstanz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05

    Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 62.07
    So zitiert die Beschwerde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2006 - BVerwG 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222) mit der Aussage, dass der Gebührenpflichtige erkennen können müsse, für welche öffentliche Leistung die Gebühr erhoben werde und welche Zwecke der Gesetzgeber mit der Gebührenerhebung verfolge.

    Denn die Vorinstanz hätte sich damit immer noch nicht in einen Widerspruch zu der Aussage begeben, mit der die Beschwerde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2006 (a.a.O. Rn. 30) zitiert.

    Mit dieser Argumentation wird der Vorinstanz eine - vermeintlich (unten 2. b) - fehlerhafte Auslegung und Anwendung des § 43 Abs. 1 KrW-/AbfG a.F. und des § 17 Abs. 2 NachwV a.F. vorgehalten, nicht aber eine Abweichung von Rechtssätzen die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 12. Juli 2006 (a.a.O. Rn. 30) zum Bestimmtheitsgrundsatz bzw. zum Gebot der Normenklarheit im Bereich der Gebührenerhebung formuliert hat.

    So hat der Senat in seinem Urteil vom 12. Juli 2006 (a.a.O. Rn. 28 ff.), auf dessen Aussagen sich die Beschwerde beruft, die dort anzuwendende Tarifziffer, die einen derartigen Auffangtatbestand für Amtshandlungen im Rahmen der altlastenrechtlichen Überwachung normierte, zwar als Rechtsgrundlage der streitigen Gebührenerhebung beanstandet.

  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 62.07
    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Regelung des Gebührenrechts nehme ihr noch nicht die verfassungsrechtlich gebotene Bestimmtheit (vgl. Urteil vom 1. Dezember 2005 - BVerwG 10 C 4.04 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 100 Rn. 49 unter Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 14. März 1967 - 1 BvR 334/61 - BVerfGE 21, 209 , vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 - BVerfGE 78, 205 und vom 9. November 1988 - 1 BvR 243/86 - BVerfGE 79, 106 ).

    Es sei dann Sache der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte, die bei der Gesetzesauslegung verbleibenden Zweifelsfragen mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln zu beantworten (Urteil vom 1. Dezember 2005 a.a.O. Rn. 49 unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234 ; Beschluss vom 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 - BVerfGE 93, 213 und vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 - BVerfGE 110, 370 ).

    Soweit die Beantwortung der Auslegungsfragen "spezielle Rechtskenntnisse" voraussetze, schließe dies nicht aus, dass nicht zuletzt durch die sich entwickelnde Spruchpraxis der Verwaltungsgerichte für die Gebührenschuldner eine ausreichende Vorhersehbarkeit und damit Rechtssicherheit geschaffen und eine willkürliche Handhabung der behördlichen Gebührenerhebung verhindert werde (Urteil vom 1. Dezember 2005 a.a.O. Rn. 50).

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 13.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 62.07
    Der Gebührengesetzgeber verfügt innerhalb seiner Regelungskompetenz über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen und welche über die Kostendeckung hinausgehenden Zwecke er verfolgen will (Urteil vom 19. September 2001 - BVerwG 6 C 13.00 - BVerwGE 115, 125 wie zuvor BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1994 - 1 BvL 19/90 - BVerfGE 91, 207 ).
  • BVerwG, 21.08.1998 - 8 B 115.98

    Verwaltungsgebühr für die Besichtigung und Überwachung einer Apotheke;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 62.07
    9 Diese Rechtssätze, an die der - von der Beschwerde ebenfalls zitierte - Beschluss vom 21. August 1998 - BVerwG 8 B 115.98 - (Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 33 S. 2 f.) anknüpft, stehen nicht im Widerspruch zu abstrakten Rechtsätzen, die dem angefochtenen Urteil zu entnehmen sind.
  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 62.07
    Der Gebührengesetzgeber verfügt innerhalb seiner Regelungskompetenz über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen und welche über die Kostendeckung hinausgehenden Zwecke er verfolgen will (Urteil vom 19. September 2001 - BVerwG 6 C 13.00 - BVerwGE 115, 125 wie zuvor BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1994 - 1 BvL 19/90 - BVerfGE 91, 207 ).
  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 62.07
    Es sei dann Sache der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte, die bei der Gesetzesauslegung verbleibenden Zweifelsfragen mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln zu beantworten (Urteil vom 1. Dezember 2005 a.a.O. Rn. 49 unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234 ; Beschluss vom 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 - BVerfGE 93, 213 und vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 - BVerfGE 110, 370 ).
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 62.07
    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Regelung des Gebührenrechts nehme ihr noch nicht die verfassungsrechtlich gebotene Bestimmtheit (vgl. Urteil vom 1. Dezember 2005 - BVerwG 10 C 4.04 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 100 Rn. 49 unter Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 14. März 1967 - 1 BvR 334/61 - BVerfGE 21, 209 , vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 - BVerfGE 78, 205 und vom 9. November 1988 - 1 BvR 243/86 - BVerfGE 79, 106 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2001 - 2 S 2043/00

    Regelungskompetenz im Abfallrecht)

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 62.07
    15 Das Bundesverwaltungsgericht hat es bereits abgelehnt, aus dem Bestimmtheitsgrundsatz eine Vorgabe an den Gebührengesetzgeber abzuleiten, die besagt, dass der Gebührentatbestand den Gebührenschuldner in die Lage versetzen muss, "ohne spezielle Rechtskenntnisse ... zu erkennen, aus welchem Grund und unter welchen Voraussetzungen er abgabenpflichtig ist" (so aber VGH Mannheim, Urteil vom 22. März 2001 - 2 S 2043/00 - NVwZ 2002, 211 ).
  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 62.07
    Es sei dann Sache der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte, die bei der Gesetzesauslegung verbleibenden Zweifelsfragen mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln zu beantworten (Urteil vom 1. Dezember 2005 a.a.O. Rn. 49 unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234 ; Beschluss vom 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 - BVerfGE 93, 213 und vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 - BVerfGE 110, 370 ).
  • BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92

    Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 62.07
    Daran fehlt es, wenn die Vorinstanz Tatsachen, die vorliegen müssten, damit sich die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochene Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren stellen würde, nicht festgestellt hat (vgl. etwa Beschluss vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309 S. 43).
  • BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 73.88

    Altölproben

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2009 - 7 A 11398/08

    Gegenleistungscharakter Verwaltungsgebühr; Begleitscheinkontrolle; formale

    Insoweit kann insbesondere im Hinblick auf die zitierte Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 2. August 2007, 23 Bv 07.719 und 23 Bv 07.720, jeweils juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 13. Mai 2008, 9 B 61.07 und 9 B 62.07, jeweils juris) auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Bezug genommen werden.
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