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   BVerwG, 13.05.2013 - 3 B 101.12   

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BVerwG, 13.05.2013 - 3 B 101.12 (https://dejure.org/2013,10790)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.2013 - 3 B 101.12 (https://dejure.org/2013,10790)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 2013 - 3 B 101.12 (https://dejure.org/2013,10790)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 108 Abs. 1 S. 1; VwGO § 161 Abs. 2
    Anforderungen an die Begründetheit einer Aufklärungsrüge i.R. einer Beschwerde; Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung in der Hauptsache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2013 - 3 B 101.12
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die in einem rechtskräftigen Strafurteil getroffenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage der gerichtlichen Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen gemacht werden können, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben (Beschlüsse vom 6. März 2003 - BVerwG 3 B 10.03 - juris Rn. 2 und vom 18. August 2011 - BVerwG 3 B 6.11 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 111 Rn. 10).

    Gewichtige Anhaltspunkte in diesem Sinne liegen vor, wenn Wiederaufnahmegründe nach § 359 StPO gegeben sind, insbesondere im Fall der Beibringung neuer Tatsachen oder Beweismittel, die eine für den Betroffenen günstigere strafrechtliche Entscheidung zu begründen geeignet sind (Beschluss vom 18. August 2011 a.a.O. Rn. 11).

  • BGH, 22.06.2000 - 5 StR 209/00

    Beweiswürdigung (Pflicht zur Hinzuziehung eines Glaubwürdigkeitsgutachten;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2013 - 3 B 101.12
    Ausnahmen können sich ergeben, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Erinnerungsfähigkeit einer Beweisperson aus besonderen, psychodiagnostisch erfassbaren Gründen eingeschränkt ist oder dass besondere psychische Dispositionen oder Belastungen ... die Zuverlässigkeit der Aussage in Frage stellen könnten, und dass für die Feststellung solcher Faktoren und ihrer möglichen Einflüsse auf den Aussageinhalt eine besondere, wissenschaftlich fundierte Sachkunde erforderlich ist, über welche der Tatrichter im konkreten Fall nicht verfügt (vgl. BGH, NStZ 2001, 105).
  • BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Erkennen durch das Opfer; Vorsatz);

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2013 - 3 B 101.12
    ... Besonderheiten im genannten Sinn sind nicht schon allein deshalb anzunehmen, weil Gegenstand der Aussage eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist oder weil eine Beweisperson zur Zeit des geschilderten Vorfalls in kindlichem oder jugendlichem Alter war oder dies zum Zeitpunkt ihrer Aussage ist" (BGH, Urteil vom 26. April 2006 - 2 StR 445/05 - NStZ-RR 2006, 241 = juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2013 - 3 B 101.12
    Die Beweiswürdigung ist regelmäßig dem sachlichen Recht zuzurechnen und vom Revisionsgericht nur auf die Beachtung der allgemein gültigen Würdigungsgrundsätze zu überprüfen, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - BVerwG 3 B 39.11 - juris Rn. 20 und vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266).
  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
    Auszug aus BVerwG, 13.05.2013 - 3 B 101.12
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die in einem rechtskräftigen Strafurteil getroffenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage der gerichtlichen Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen gemacht werden können, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben (Beschlüsse vom 6. März 2003 - BVerwG 3 B 10.03 - juris Rn. 2 und vom 18. August 2011 - BVerwG 3 B 6.11 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 111 Rn. 10).
  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2013 - 3 B 101.12
    Die Darlegungen des Klägers knüpfen an sein Vorbringen im Beschwerdeverfahren - BVerwG 3 B 63.10 - an.
  • BVerwG, 08.12.2011 - 3 B 39.11

    Betriebsindividueller Betrag für Investitionen in einen Bullenmaststall; nicht

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2013 - 3 B 101.12
    Die Beweiswürdigung ist regelmäßig dem sachlichen Recht zuzurechnen und vom Revisionsgericht nur auf die Beachtung der allgemein gültigen Würdigungsgrundsätze zu überprüfen, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - BVerwG 3 B 39.11 - juris Rn. 20 und vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266).
  • VG München, 03.03.2009 - M 16 K 08.4967

    Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit; einmalige Straftat der sexuellen

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2013 - 3 B 101.12
    Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 3. März 2009 - M 16 K 08.4967 - und das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. September 2012 - 21 BV 11.340 - sind wirkungslos.
  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 21 BV 11.340

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation; Unwürdigkeit

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2013 - 3 B 101.12
    Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 3. März 2009 - M 16 K 08.4967 - und das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. September 2012 - 21 BV 11.340 - sind wirkungslos.
  • OVG Saarland, 29.08.2017 - 1 A 399/17

    Widerruf der Versicherungsvermittlererlaubnis bei rechtskräftiger Verurteilung

    Entsprechend stellt sich die Rechtslage im Rahmen von Approbationswiderrufsverfahren dar, in denen die in einem rechtskräftigen Strafurteil enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit, insbesondere der Frage, ob sie die Gewähr bietet, in Zukunft die berufsspezifischen Vorschriften und Pflichten zu beachten, gemacht werden können, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben.(BVerwG, Beschlüsse vom 6.3.2003 - 3 B 10/03 -, juris Rdnr. 2 m.w.N., und vom 26.9.2002 3 C 37/01 -, juris Rdnrn. 21 ff.) Gewichtige Anhaltspunkte in diesem Sinne liegen vor, wenn Wiederaufnahmegründe nach § 359 StPO gegeben sind.(BVerwG, Beschluss vom 13.5.2013 - 3 B 101/12 -, juris Rdnr. 4) In den beschriebenen Regelungszusammenhängen geht es jeweils - anders als vorliegend - um die Frage, inwieweit die tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen in einem Strafurteil die Ordnungsbehörde bzw. die Verwaltungsgerichte binden bzw. - ohne dass die Verurteilung für sich genommen bereits durchschlüge - Rückschlüsse im Rahmen einer berufsspezifischen Zuverlässigkeitsprüfung tragen.
  • BVerwG, 17.07.2019 - 2 B 13.19

    Rechtmäßige Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten; Berücksichtigung eines

    Besondere Umstände im genannten Sinn sind nicht schon allein deshalb anzunehmen, weil Gegenstand der Aussage eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist oder weil eine Beweisperson zur Zeit des geschilderten Vorfalls im kindlichen oder jugendlichen Alter war oder dies zum Zeitpunkt ihrer Aussage ist (BGH, Urteil vom 26. April 2006 - 2 StR 445/05 - NStZ-RR 2006, 241 Rn. 3 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 3 B 101.12 - juris Rn. 4).
  • VG Köln, 13.03.2018 - 7 K 7010/15

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen unerlaubter Abgabe von

    Die in einem rechtskräftigen Strafurteil getroffenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen können regelmäßig zur Grundlage der gerichtlichen Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen gemacht werden, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben, BVerwG, Beschlüsse vom 13.05.2013 - 3 B 101.12 - und vom 06.03.2003 - 3 B 10.03 - OVG NRW, Beschluss vom 22.04.2014 - 13 A 301/14 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2014 - 13 A 301/14

    Widerruf der Approbation als Arzt bei unwürdigem Verhalten (hier: Verurteilung

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Mai 2013 - 3 B 101.12 -, juris, Rn. 4, vom 6. März 2003 - 3 B 10.03 -, juris, Rn. 2, und vom 18. August 2011 - 3 B 6.11 - , juris, Rn. 10, ist geklärt, dass die in einem rechtskräftigen Strafurteil getroffenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage der gerichtlichen Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen gemacht werden können, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben.
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