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   BVerwG, 13.05.2015 - 8 C 12.14   

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BVerwG, 13.05.2015 - 8 C 12.14 (https://dejure.org/2015,10348)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.2015 - 8 C 12.14 (https://dejure.org/2015,10348)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - 8 C 12.14 (https://dejure.org/2015,10348)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    GG Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1; GewO § 35 Abs. 1; HwO § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 7 Abs. 1 und 1a, §§ 7b, 8 Abs. 1 und 2, § 16 Abs. 3 Satz 1, § 117 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2; VwGO § 137 Abs. 1
    Altgesellenregelung; Ausübungsberechtigung; Ausnahmebewilligung; illegaler Betrieb; Legalisierung; Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung; Wertungswiderspruch; zulassungspflichtiges Handwerk; leitende Stellung; Gewerbeuntersagung, Ein-Mann-Betrieb.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
    Altgesellenregelung; Ausnahmebewilligung; Ausübungsberechtigung; Gewerbeuntersagung, Ein-Mann-Betrieb; Legalisierung; Wertungswiderspruch; Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung; illegaler Betrieb; leitende Stellung; zulassungspflichtiges Handwerk

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7b Abs 1 Nr 2 S 1 HwO, § 7b Abs 1 Nr 2 S 2 HwO, § 7b Abs 1 Nr 3 HwO, § 16 Abs 3 S 1 HwO, § 117 Abs 1 Nr 1 HwO
    Anspruch auf Ausübungsberechtigung nach unzulässiger selbständiger Handwerksausübung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7b Abs 1 Nr 2 S 1 HwO, § 7b Abs 1 Nr 2 S 2 HwO, § 7b Abs 1 Nr 3 HwO, § 16 Abs 3 S 1 HwO, § 117 Abs 1 Nr 1 HwO
    Anspruch auf Ausübungsberechtigung nach unzulässiger selbständiger Handwerksausübung

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Anrechnung von Zeiträumen der handwerksrechtlich unzulässigen selbstständigen Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 7 Abs. 1 und 1a, § 7b, § 8 Abs. 1 und 2 HwO, § 35 Abs. 1 GewO, Art. 12. Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG
    Gewerberecht: Kein Anspruch auf Ausübungsberechtigung nach unzulässiger selbstständiger Handwerksausübung | Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtiges Handwerk (Maler und Lackierer); Tätigkeit in leitender Stellung bei Ein-Mann-Betrieb

  • doev.de PDF

    Kein Anspruch auf Ausübungsberechtigung nach unzulässiger selbständiger Handwerksausübung

  • rewis.io

    Anspruch auf Ausübungsberechtigung nach unzulässiger selbständiger Handwerksausübung

  • ra.de
  • RA Kotz

    Altgesellenregelung - legale selbstständige Handwerksausübung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HwO § 7b Abs. 1 Nr. 2 S. 2
    Unzulässigkeit der Anrechnung von Zeiträumen der handwerksrechtlich unzulässigen selbstständigen Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Altgesellenregelung setzt legale Handwerkstätigkeit voraus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Altgesellenregelung der Handwerksordnung setzt legale Handwerkstätigkeit voraus

  • ra-skwar.de (Pressemitteilung)

    Handwerksrecht - Altgesellenregelung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altgesellenregelung - und der bisherige "Ein-Mann-Betrieb"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Altgesellenregelung: Geschummelte Jahre sind keine Lehrjahre

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Altgesellenregelung der Handwerksordnung setzt legale Handwerkstätigkeit voraus

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Kurzinformation)

    § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 7 Abs. 1 und 1a, § 7b, § 8 Abs. 1 und 2 HwO, § 35 Abs. 1 GewO, Art. 12. Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG
    Gewerberecht: Kein Anspruch auf Ausübungsberechtigung nach unzulässiger selbstständiger Handwerksausübung | Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtiges Handwerk (Maler und Lackierer); Tätigkeit in leitender Stellung bei Ein-Mann-Betrieb

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Altgesellenregelung setzt legale Handwerkstätigkeit voraus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Altgesellenregelung der Handwerksordnung setzt legale Handwerkstätigkeit voraus

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Handwerksrecht: Illegale handwerkliche Tätigkeit

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zeiten illegaler Selbstständigkeit eines Gesellen können keine Handwerksausübungsberechtigung begründen

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 7 Abs. 1 und 1a, § 7b, § 8 Abs. 1 und 2 HwO, § 35 Abs. 1 GewO, Art. 12. Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG
    Gewerberecht: Kein Anspruch auf Ausübungsberechtigung nach unzulässiger selbstständiger Handwerksausübung | Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtiges Handwerk (Maler und Lackierer); Tätigkeit in leitender Stellung bei Ein-Mann-Betrieb

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Altgesellenregelung setzt legale Handwerkstätigkeit voraus! (IBR 2015, 578)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 152, 132
  • NVwZ 2015, 1288
  • DÖV 2015, 892
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • VG Koblenz, 13.10.2020 - 5 K 534/20

    Ausübungsberechtigung für das Friseurhandwerk kann nicht auf illegalen

    Im Falle eines abhängig beschäftigten Gesellen, der eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO beantragt, gilt dies jedenfalls dann, wenn dieser Kenntnis von der Illegalität des Handwerksbetriebs hatte oder hätte haben müssen (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2015 - 8 C 12.14 -, BVerwGE 152, 132).

    Zwar müssen für eine leitende Tätigkeit im Sinne von § 7b Abs. 1 Nr. 2 HwO grundsätzlich nicht die hohen Anforderungen erfüllt sein, die an einen technischen Betriebsleiter zu stellen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2015 - 8 C 12.14 -, BVerwGE 132 [144 Rn. 31]; OVG Nds, Beschluss vom 4. Juli 2011 - 8 LA 288/10 -, juris, Rn. 12; OVG RP, Beschluss vom 19. März 2018 - 6 D 11607/17.OVG -, n.v., Beschlussumdruck S. 4; Detterbeck, in: ders., HwO, 3. Auflage 2016, § 7b Rn. 12).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können Zeiträume der handwerksrechtlich unzulässigen selbständigen Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ohne die erforderliche Eintragung in die Handwerksrolle nicht für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO angerechnet werden (BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2015 - 8 C 12.14 -, BVerwGE 152, 132 [136 Rn. 19]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat - unter überzeugendem Rückgriff auf die Entstehungsgeschichte, den Regelungszusammenhang und Sinn und Zweck der Norm sowie unter Heranziehung der rechtsstaatlichen Zielsetzung einer Vermeidung normativer Wertungswidersprüche - ausgeführt, es sei davon auszugehen, dass der Gesetzgeber ein gesetzlich verbotenes Verhalten nicht zur Tatbestandsvoraussetzung für einen Anspruch auf Genehmigung der Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks hat machen wollen (BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2015, a.a.O., Rn. 24 ff.).

    30 Denn nach der vorgenannten Rechtsprechung ist § 7b HwO grundsätzlich dergestalt auszulegen, dass mit der nach dieser Norm bestehenden Möglichkeit zur Erlangung einer Ausübungsberechtigung kein fortwährender Anreiz zu unrechtmäßigem Verhalten gesetzt werden soll (BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2015, a.a.O., Rn. 24; zuvor ebenso BayVGH, Urteil vom 19. März 2014 - 22 B 13.2021 -, juris, Rn. 21).

    Entsprechend der auch rechtsstaatlichen Zielsetzung einer Vermeidung normativer Wertungswidersprüche (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2015, a.a.O., Rn. 22 m.w.N.) ist § 7b Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 HwO demgemäß dergestalt auszulegen, dass als anrechnungsfähige Zeiten nur solche Tätigkeiten anzuerkennen sind, in denen die Voraussetzungen für die Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks vorlagen und dieses in zulässiger Weise betrieben worden ist (vgl. auch schon VG Koblenz, Urteil vom 3. März 2020 - 5 K 770/19.KO -, n.v., Urteilsumdruck S. 13).

    Im Übrigen ist der abhängig beschäftigte Geselle bei einer Tätigkeit in einem unzulässigen Handwerksbetrieb jedenfalls insoweit geschützt, als diese Tätigkeit nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 15/1206, S. 28) im Rahmen der Sechsjahresfrist des § 7b Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 HwO erfasst werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2015, a.a.O., Rn. 27 a.E.).

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 695/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    (a) Tätigkeiten, die für ein Gewerbe wesentlich iSd. § 1 Abs. 2 Satz 1 HwO sind, liegen vor, wenn sie fachlich zu dem betreffenden Handwerk gehören und gerade dessen Kernbereich ausmachen und ihm sein bestimmendes Gepräge geben (BVerwG 13. Mai 2015 - 8 C 12.14 - Rn. 18, BVerwGE 152, 132; OVG NRW 11. Juli 2016 - 4 B 96/16 -) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - 4 B 977/18

    Geplante Neuregelung begünstigt nur rechtmäßige Mehrfachspielhallen

    Da bei der Auslegung einfachen Rechts innerhalb der Grenzen des methodisch Zulässigen ein Auslegungsergebnis vermieden werden soll, das zu normativen Wertungswidersprüchen führt, und das Betreiben einer Spielhalle ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis bußgeldbewährt ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.5.2015 - 8 C 12.14 -, BVerwGE 152, 132 = juris, Rn. 22, 24, spricht Vieles dafür, dass in den Genuss der geplanten Regelung, selbst wenn sie in Kraft treten wird, grundsätzlich nur solche am 1.1.2020 bestehenden Verbundspielhallen gelangen werden, die am 1.1.2020 rechtmäßig betrieben worden sind, für die also eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV unter Befreiung vom Verbundverbot erteilt worden oder zumindest offensichtlich zu Unrecht versagt worden war, ohne dass zuvor rechtzeitig gerichtlicher Rechtsschutz hätte erlangt werden können.
  • VG Münster, 16.08.2016 - 9 K 2151/14
    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2015 - 8 C 12/14 -, juris.

    Eine Vollzeitbeschäftigung in diesem Bereich ist entgegen der Ansicht der Beklagten zwar nicht erforderlich, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2015 - 8 C 12/14 -, juris, aber auch eine überwiegende Tätigkeit in diesem Bereich ergibt sich nach dem Vortrag des Klägers nicht.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2015 - 8 C 12/14 -, juris.

    vgl. dazu ausführlich ebenfalls BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2015 - 8 C 12/14 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2020 - 4 B 172/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Betriebsschließung

    Da bei der Auslegung einfachen Rechts innerhalb der Grenzen des methodisch Zulässigen ein Auslegungsergebnis vermieden werden soll, das zu normativen Wertungswidersprüchen führt, und das Betreiben einer Spielhalle ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis bußgeldbewährt ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.5.2015 - 8 C 12.14 -, BVerwGE 152, 132 = juris, Rn. 22, 24, spricht Vieles dafür, dass in den Genuss der geplanten Regelung, selbst wenn sie in Kraft treten wird, grundsätzlich nur solche am 1.1.2020 bestehenden Verbundspielhallen gelangen werden, die am 1.1.2020 rechtmäßig betrieben worden sind, für die also eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV unter Befreiung vom Verbundverbot erteilt worden oder zumindest offensichtlich zu Unrecht versagt worden war, ohne dass zuvor rechtzeitig gerichtlicher Rechtsschutz hätte erlangt werden können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2020 - 4 B 665/19
    Da bei der Auslegung einfachen Rechts innerhalb der Grenzen des methodisch Zulässigen ein Auslegungsergebnis vermieden werden soll, das zu normativen Wertungswidersprüchen führt, und das Betreiben einer Spielhalle ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis bußgeldbewährt ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.5.2015 - 8 C 12.14 -, BVerwGE 152, 132 = juris, Rn. 22, 24, spricht Vieles dafür, dass in den Genuss der geplanten Regelung, selbst wenn sie in Kraft treten wird, grundsätzlich nur solche am 1.1.2020 bestehenden Verbundspielhallen gelangen werden, die am 1.1.2020 rechtmäßig betrieben worden sind, für die also eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV unter Befreiung vom Verbundverbot erteilt worden oder zumindest offensichtlich zu Unrecht versagt worden war, ohne dass zuvor rechtzeitig gerichtlicher Rechtsschutz hätte erlangt werden können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2020 - 4 B 265/19

    Schließung; Erlaubnis; Verbot; Verbundspielhalle; Ersetzung; Ergänzung;

    Da bei der Auslegung einfachen Rechts innerhalb der Grenzen des methodisch Zulässigen ein Auslegungsergebnis vermieden werden soll, das zu normativen Wertungswidersprüchen führt, und das Betreiben einer Spielhalle ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis bußgeldbewährt ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.5.2015 - 8 C 12.14 -, BVerwGE 152, 132 = juris, Rn. 22, 24, spricht Vieles dafür, dass in den Genuss der geplanten Regelung, selbst wenn sie in Kraft treten wird, grundsätzlich nur solche am 1.1.2020 bestehenden Verbundspielhallen gelangen werden, die am 1.1.2020 rechtmäßig betrieben worden sind, für die also eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV unter Befreiung vom Verbundverbot erteilt worden oder zumindest offensichtlich zu Unrecht versagt worden war, ohne dass zuvor rechtzeitig gerichtlicher Rechtsschutz hätte erlangt werden können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2016 - 4 B 96/16

    Untersagung und Einstellung der selbständigen Ausübung der zulassungspflichtigen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 23.6.1983 - 5 C 37.81 -, BVerwGE 67, 273 = juris, Rn. 10 f., vom 9.4.2014 - 8 C 50.12 -, BVerwGE 149, 265 = juris, Rn. 21 f., und vom 13.5.2015 - 8 C 12.14 -, BVerwGE 152, 132 = juris, Rn. 18.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 13.5.2015 - 8 C 12.14 - BVerwGE 152, 132 = juris, Rn. 18, und vom 9.4.2014.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2018 - 4 A 1882/16

    Erteilung einer Ausübungsberechtigung durch Nachweis der sechsjährigen Ausübung

    Zwar kann auch die Tätigkeit im Rahmen des Reisegewerbes grundsätzlich zum Nachweis der leitenden Stellung dienen, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.5.2015 - 8 C 12.14 -, BVerwGE 152, 132 = juris, Rn. 31, sowie grundsätzlich zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Eintragungspflicht: BVerwG, Urteil vom 9.4.2014 - 8 C 50.12 -, BVerwGE 149, 265 = juris, Rn. 37 ff., jedoch ist der Kläger, wie bereits oben ausgeführt, gerade nicht im Rahmen des Reisegewerbes tätig geworden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2019 - 4 A 468/17

    Ausüben der zulassungspflichtigen Handwerke u.a. des Maurers und Betonbauers als

    vgl. BVerwG, Urteile vom 9.4.2014 - 8 C 50.12 -, BVerwGE 149, 265 = juris, Rn. 37 ff., und vom 13.5.2015 - 8 C 12.14 -, BVerwGE 152, 132 = juris, Rn. 29.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2020 - 4 B 170/20
  • VG Koblenz, 04.08.2020 - 5 K 52/20

    Betrieb eines Maurer- und Betonbauerhandwerks nur mit Nachweis

  • VGH Bayern, 22.12.2015 - 22 ZB 15.2513

    Selbstständige Tätigkeit, Schachlehrer, Gewerbe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2020 - 4 B 1208/19
  • VG Regensburg, 19.04.2018 - RO 5 K 16.851

    Ausübungsberechtigung für Handwerksberuf - Vergleichbarkeit von Handwerksberufen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2020 - 4 B 1466/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2020 - 4 E 451/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein erstinstanzliches Klageverfahren;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2020 - 4 B 1467/20
  • OVG Sachsen, 07.01.2016 - 5 A 546/14

    Bestellung eines gesetzlichen Vertreters eines unbekannten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2020 - 4 B 1465/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2020 - 4 B 1209/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2020 - 4 B 636/20
  • VG Halle, 13.01.2022 - 3 B 312/21
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