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   BVerwG, 13.05.2015 - 8 C 12.14   

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BVerwG, 13.05.2015 - 8 C 12.14 (https://dejure.org/2015,10348)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.2015 - 8 C 12.14 (https://dejure.org/2015,10348)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - 8 C 12.14 (https://dejure.org/2015,10348)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    GG Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1; GewO § 35 Abs. 1; HwO § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 7 Abs. 1 und 1a, §§ 7b, 8 Abs. 1 und 2, § 16 Abs. 3 Satz 1, § 117 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2; VwGO § 137 Abs. 1
    Altgesellenregelung; Ausübungsberechtigung; Ausnahmebewilligung; illegaler Betrieb; Legalisierung; Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung; Wertungswiderspruch; zulassungspflichtiges Handwerk; leitende Stellung; Gewerbeuntersagung, Ein-Mann-Betrieb.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
    Altgesellenregelung; Ausnahmebewilligung; Ausübungsberechtigung; Gewerbeuntersagung, Ein-Mann-Betrieb; Legalisierung; Wertungswiderspruch; Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung; illegaler Betrieb; leitende Stellung; zulassungspflichtiges Handwerk

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7b Abs 1 Nr 2 S 1 HwO, § 7b Abs 1 Nr 2 S 2 HwO, § 7b Abs 1 Nr 3 HwO, § 16 Abs 3 S 1 HwO, § 117 Abs 1 Nr 1 HwO
    Anspruch auf Ausübungsberechtigung nach unzulässiger selbständiger Handwerksausübung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7b Abs 1 Nr 2 S 1 HwO, § 7b Abs 1 Nr 2 S 2 HwO, § 7b Abs 1 Nr 3 HwO, § 16 Abs 3 S 1 HwO, § 117 Abs 1 Nr 1 HwO
    Anspruch auf Ausübungsberechtigung nach unzulässiger selbständiger Handwerksausübung

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Anrechnung von Zeiträumen der handwerksrechtlich unzulässigen selbstständigen Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 7 Abs. 1 und 1a, § 7b, § 8 Abs. 1 und 2 HwO, § 35 Abs. 1 GewO, Art. 12. Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG
    Gewerberecht: Kein Anspruch auf Ausübungsberechtigung nach unzulässiger selbstständiger Handwerksausübung | Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtiges Handwerk (Maler und Lackierer); Tätigkeit in leitender Stellung bei Ein-Mann-Betrieb

  • doev.de PDF

    Kein Anspruch auf Ausübungsberechtigung nach unzulässiger selbständiger Handwerksausübung

  • rewis.io

    Anspruch auf Ausübungsberechtigung nach unzulässiger selbständiger Handwerksausübung

  • ra.de
  • RA Kotz

    Altgesellenregelung - legale selbstständige Handwerksausübung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HwO § 7b Abs. 1 Nr. 2 S. 2
    Unzulässigkeit der Anrechnung von Zeiträumen der handwerksrechtlich unzulässigen selbstständigen Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Altgesellenregelung setzt legale Handwerkstätigkeit voraus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Altgesellenregelung der Handwerksordnung setzt legale Handwerkstätigkeit voraus

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Altgesellenregelung der Handwerksordnung setzt legale Handwerkstätigkeit voraus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altgesellenregelung - und der bisherige "Ein-Mann-Betrieb"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Altgesellenregelung: Geschummelte Jahre sind keine Lehrjahre

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Altgesellenregelung der Handwerksordnung setzt legale Handwerkstätigkeit voraus

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Kurzinformation)

    § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 7 Abs. 1 und 1a, § 7b, § 8 Abs. 1 und 2 HwO, § 35 Abs. 1 GewO, Art. 12. Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG
    Gewerberecht: Kein Anspruch auf Ausübungsberechtigung nach unzulässiger selbstständiger Handwerksausübung | Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtiges Handwerk (Maler und Lackierer); Tätigkeit in leitender Stellung bei Ein-Mann-Betrieb

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Altgesellenregelung setzt legale Handwerkstätigkeit voraus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Altgesellenregelung der Handwerksordnung setzt legale Handwerkstätigkeit voraus

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Handwerksrecht: Illegale handwerkliche Tätigkeit

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zeiten illegaler Selbstständigkeit eines Gesellen können keine Handwerksausübungsberechtigung begründen

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 7 Abs. 1 und 1a, § 7b, § 8 Abs. 1 und 2 HwO, § 35 Abs. 1 GewO, Art. 12. Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG
    Gewerberecht: Kein Anspruch auf Ausübungsberechtigung nach unzulässiger selbstständiger Handwerksausübung | Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtiges Handwerk (Maler und Lackierer); Tätigkeit in leitender Stellung bei Ein-Mann-Betrieb

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Altgesellenregelung setzt legale Handwerkstätigkeit voraus! (IBR 2015, 578)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 152, 132
  • NVwZ 2015, 1288
  • DÖV 2015, 892
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 09.04.2014 - 8 C 50.12

    Feststellungsantrag; Rechtsschutzziel; Maler- und Lackiererhandwerk;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2015 - 8 C 12.14
    Als wesentliche Tätigkeit des zulassungspflichtigen Handwerks, die nach § 7b Abs. 1 Nr. 3 HwO von der bisherigen Handwerksausübung mindestens umfasst sein muss, kann in Übereinstimmung mit den nach ständiger Rechtsprechung bestehenden Voraussetzungen für die Wesentlichkeit einer Tätigkeit nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und 2 HwO (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 8 C 50.12 - BVerwGE 149, 265 Rn. 21 m.w.N.) nur eine Tätigkeit im Kernbereich des Handwerks in Betracht kommen, die diesem sein essentielles Gepräge verleiht.

    Zwar kann eine Tätigkeit nicht dem Kernbereich eines Handwerks zuzuordnen sein, wenn sie als zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe der Anlage B zur Handwerksordnung unterfällt (BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 8 C 50.12 - BVerwGE 149, 265 Rn. 26).

    Die Tragfähigkeit dieser gesetzlichen Typisierungen wird bei einem regelwidrigen beruflichen Verlauf, der die gefahrenabwehrenden Vorschriften der Zulassungspflicht selbständiger stehender Handwerksausübung (vgl. für das Maler- und Lackiererhandwerk BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 8 C 50.12 - BVerwGE 149, 265 Rn. 41 f.) nicht beachtet hat, in Frage gestellt.

    Zur Sicherung des Gemeinwohlzwecks der Abwehr von Gesundheitsgefahren für Dritte ist die Berufsbeschränkung der Eintragungspflicht gemäß § 1 Abs. 1 und 2 i.V.m. §§ 7 ff. HwO für das Maler- und Lackiererhandwerk verfassungsgemäß, insbesondere verhältnismäßig (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 8 C 50.12 - BVerwGE 149, 265 Rn. 37 ff.).

  • Drs-Bund, 15.08.2003 - BT-Drs 15/1481
    Auszug aus BVerwG, 13.05.2015 - 8 C 12.14
    Eine Eindämmung von Schwarzarbeit sollte vor allem durch die Eingrenzung des Kreises zulassungspflichtiger Handwerke in Anlage A der Handwerksordnung auf die im Interesse der Gefahrenabwehr dem Meisterzwang vorzubehaltenden Handwerke sowie durch die Aufgabe des sog. Inhaberprinzips zugunsten des Betriebsleiterprinzips in § 7 Abs. 1 HwO erreicht werden (vgl. BT-Drs. 15/1206 S. 20, 22, 26; BT-Drs. 15/1481 S. 12).

    Dass die im Vermittlungsverfahren eingefügte (vgl. BT-Drs. 15/2246 S. 3) Legaldefinition der leitenden Stellung in § 7b Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 HwO auf die "Übertragung" eigenverantwortlicher Entscheidungsbefugnisse an den Gesellen abstellt, erklärt sich daraus, dass der Gesetzentwurf sich an dem Normalfall einer erstmaligen Existenzgründung nach Erteilung der erstrebten Ausübungsberechtigung und folglich vorherigen unselbständigen qualifizierten Gesellentätigkeit in leitender Funktion orientiert hat (vgl. BT-Drs. 15/1206 S. 28 f.; BT-Drs. 15/1481 S. 12 f., 16).

    Die Gesetz gewordene Formulierung ist zudem auf das parlamentarische Vermittlungsverfahren zurückzuführen, dessen Ergebnis eine Steigerung der ursprünglichen Anforderungen des Entwurfs an den Mindestzeitraum in "herausgehobener, verantwortlicher oder leitender Stellung" gewährleisten sollte (vgl. BT-Drs. 15/1206 S. 6, 27 f.; BT-Drs. 15/1481 S. 9 und 16; BT-Drs. 15/2246 S. 3 und BR-Plenarprotokoll 795 vom 19. Dezember 2003 S. 502 f.).

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2015 - 8 C 12.14
    Denn es ist anerkannt, dass bei der Auslegung einfachen Rechts innerhalb der Grenzen des methodisch Zulässigen ein Auslegungsergebnis vermieden werden soll, das zu normativen Wertungswidersprüchen führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 - BVerfGE 126, 286 und Kammerbeschluss vom 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, 469/07 - NJW 2012, 669 Rn. 45 m.w.N.).

    Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG schützt das Erworbene als Ergebnis einer Betätigung, während Art. 12 Abs. 1 GG den Erwerb, die Betätigung selbst, schützt (BVerfG, Entscheidung vom 16. März 1971 - 1 BvR 52/66, 665/66, 667/66, 754/66 - BVerfGE 30, 292 ; Beschlüsse vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 345/83 - BVerfGE 88, 366 und vom 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, 469/07 - NJW 2012, 669 Rn. 40).

  • BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2015 - 8 C 12.14
    Auch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02 - GewArch 2006, 71) ergibt sich nichts anderes.
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2015 - 8 C 12.14
    Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG schützt das Erworbene als Ergebnis einer Betätigung, während Art. 12 Abs. 1 GG den Erwerb, die Betätigung selbst, schützt (BVerfG, Entscheidung vom 16. März 1971 - 1 BvR 52/66, 665/66, 667/66, 754/66 - BVerfGE 30, 292 ; Beschlüsse vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 345/83 - BVerfGE 88, 366 und vom 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, 469/07 - NJW 2012, 669 Rn. 40).
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2015 - 8 C 12.14
    Soweit der Gedanke der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung über diese Anforderungen hinaus in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts herangezogen wird, um widersprüchliche gesetzliche Verhaltensanforderungen gegenüber den Normbetroffenen zu vermeiden, soll dadurch eine Koordinierung des sachlichen Gehaltes von Regelungen unterschiedlicher Normgeber gewährleistet werden (vgl. BVerfG, Urteile vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1876/91, 1083/92, 2188/92, 2200/92, 2624/94 - BVerfGE 98, 83 und vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991/95, 2004/95 - BVerfGE 98, 106, ), etwa im Verhältnis zwischen Sachgesetzgeber und Steuergesetzgeber sowie zwischen Bundes- und Landesgesetzgeber.
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2015 - 8 C 12.14
    Denn es ist anerkannt, dass bei der Auslegung einfachen Rechts innerhalb der Grenzen des methodisch Zulässigen ein Auslegungsergebnis vermieden werden soll, das zu normativen Wertungswidersprüchen führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 - BVerfGE 126, 286 und Kammerbeschluss vom 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, 469/07 - NJW 2012, 669 Rn. 45 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91

    Landesrechtliche Abfallabgabe

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2015 - 8 C 12.14
    Soweit der Gedanke der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung über diese Anforderungen hinaus in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts herangezogen wird, um widersprüchliche gesetzliche Verhaltensanforderungen gegenüber den Normbetroffenen zu vermeiden, soll dadurch eine Koordinierung des sachlichen Gehaltes von Regelungen unterschiedlicher Normgeber gewährleistet werden (vgl. BVerfG, Urteile vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1876/91, 1083/92, 2188/92, 2200/92, 2624/94 - BVerfGE 98, 83 und vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991/95, 2004/95 - BVerfGE 98, 106, ), etwa im Verhältnis zwischen Sachgesetzgeber und Steuergesetzgeber sowie zwischen Bundes- und Landesgesetzgeber.
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2015 - 8 C 12.14
    Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG schützt das Erworbene als Ergebnis einer Betätigung, während Art. 12 Abs. 1 GG den Erwerb, die Betätigung selbst, schützt (BVerfG, Entscheidung vom 16. März 1971 - 1 BvR 52/66, 665/66, 667/66, 754/66 - BVerfGE 30, 292 ; Beschlüsse vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 345/83 - BVerfGE 88, 366 und vom 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, 469/07 - NJW 2012, 669 Rn. 40).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 9.10

    Feststellungsantrag; Klageziel; Rechtsschutzziel; Handwerker; Eintragungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2015 - 8 C 12.14
    Die Verhältnismäßigkeit der Eintragungspflicht wird dadurch gesichert, dass dem Gewerbetreibenden neben dem Großen Befähigungsnachweis mit der einzelfallbezogenen Ausnahmebewilligung des § 8 HwO wegen Unzumutbarkeit und der pauschal an Tätigkeitszeiträume anknüpfenden Altgesellenregelung des § 7b HwO nunmehr zwei weitere Möglichkeiten des Erwerbs der Eintragungsvoraussetzungen zur Seite stehen (vgl. in Bezug auf die Altgesellenregelung bereits BVerwG, Urteil vom 31. August 2011 - 8 C 9.10 - BVerwGE 140, 276 Rn. 36).
  • BVerfG, 28.04.2009 - 1 BvR 224/07

    Ermächtigungsgrundlage für Sperrbezirksverordnungen verfassungsrechtlich

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

  • Drs-Bund, 03.12.2003 - BT-Drs 15/2138
  • VG Koblenz, 13.10.2020 - 5 K 534/20

    Ausübungsberechtigung für das Friseurhandwerk kann nicht auf illegalen

    Im Falle eines abhängig beschäftigten Gesellen, der eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO beantragt, gilt dies jedenfalls dann, wenn dieser Kenntnis von der Illegalität des Handwerksbetriebs hatte oder hätte haben müssen (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2015 - 8 C 12.14 -, BVerwGE 152, 132).

    Zwar müssen für eine leitende Tätigkeit im Sinne von § 7b Abs. 1 Nr. 2 HwO grundsätzlich nicht die hohen Anforderungen erfüllt sein, die an einen technischen Betriebsleiter zu stellen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2015 - 8 C 12.14 -, BVerwGE 132 [144 Rn. 31]; OVG Nds, Beschluss vom 4. Juli 2011 - 8 LA 288/10 -, juris, Rn. 12; OVG RP, Beschluss vom 19. März 2018 - 6 D 11607/17.OVG -, n.v., Beschlussumdruck S. 4; Detterbeck, in: ders., HwO, 3. Auflage 2016, § 7b Rn. 12).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können Zeiträume der handwerksrechtlich unzulässigen selbständigen Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ohne die erforderliche Eintragung in die Handwerksrolle nicht für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO angerechnet werden (BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2015 - 8 C 12.14 -, BVerwGE 152, 132 [136 Rn. 19]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat - unter überzeugendem Rückgriff auf die Entstehungsgeschichte, den Regelungszusammenhang und Sinn und Zweck der Norm sowie unter Heranziehung der rechtsstaatlichen Zielsetzung einer Vermeidung normativer Wertungswidersprüche - ausgeführt, es sei davon auszugehen, dass der Gesetzgeber ein gesetzlich verbotenes Verhalten nicht zur Tatbestandsvoraussetzung für einen Anspruch auf Genehmigung der Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks hat machen wollen (BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2015, a.a.O., Rn. 24 ff.).

    30 Denn nach der vorgenannten Rechtsprechung ist § 7b HwO grundsätzlich dergestalt auszulegen, dass mit der nach dieser Norm bestehenden Möglichkeit zur Erlangung einer Ausübungsberechtigung kein fortwährender Anreiz zu unrechtmäßigem Verhalten gesetzt werden soll (BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2015, a.a.O., Rn. 24; zuvor ebenso BayVGH, Urteil vom 19. März 2014 - 22 B 13.2021 -, juris, Rn. 21).

    Entsprechend der auch rechtsstaatlichen Zielsetzung einer Vermeidung normativer Wertungswidersprüche (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2015, a.a.O., Rn. 22 m.w.N.) ist § 7b Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 HwO demgemäß dergestalt auszulegen, dass als anrechnungsfähige Zeiten nur solche Tätigkeiten anzuerkennen sind, in denen die Voraussetzungen für die Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks vorlagen und dieses in zulässiger Weise betrieben worden ist (vgl. auch schon VG Koblenz, Urteil vom 3. März 2020 - 5 K 770/19.KO -, n.v., Urteilsumdruck S. 13).

    Im Übrigen ist der abhängig beschäftigte Geselle bei einer Tätigkeit in einem unzulässigen Handwerksbetrieb jedenfalls insoweit geschützt, als diese Tätigkeit nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 15/1206, S. 28) im Rahmen der Sechsjahresfrist des § 7b Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 HwO erfasst werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2015, a.a.O., Rn. 27 a.E.).

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 695/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    (a) Tätigkeiten, die für ein Gewerbe wesentlich iSd. § 1 Abs. 2 Satz 1 HwO sind, liegen vor, wenn sie fachlich zu dem betreffenden Handwerk gehören und gerade dessen Kernbereich ausmachen und ihm sein bestimmendes Gepräge geben (BVerwG 13. Mai 2015 - 8 C 12.14 - Rn. 18, BVerwGE 152, 132; OVG NRW 11. Juli 2016 - 4 B 96/16 -) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - 4 B 977/18

    Geplante Neuregelung begünstigt nur rechtmäßige Mehrfachspielhallen

    Da bei der Auslegung einfachen Rechts innerhalb der Grenzen des methodisch Zulässigen ein Auslegungsergebnis vermieden werden soll, das zu normativen Wertungswidersprüchen führt, und das Betreiben einer Spielhalle ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis bußgeldbewährt ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.5.2015 - 8 C 12.14 -, BVerwGE 152, 132 = juris, Rn. 22, 24, spricht Vieles dafür, dass in den Genuss der geplanten Regelung, selbst wenn sie in Kraft treten wird, grundsätzlich nur solche am 1.1.2020 bestehenden Verbundspielhallen gelangen werden, die am 1.1.2020 rechtmäßig betrieben worden sind, für die also eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV unter Befreiung vom Verbundverbot erteilt worden oder zumindest offensichtlich zu Unrecht versagt worden war, ohne dass zuvor rechtzeitig gerichtlicher Rechtsschutz hätte erlangt werden können.
  • VG Münster, 16.08.2016 - 9 K 2151/14
    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2015 - 8 C 12/14 -, juris.

    Eine Vollzeitbeschäftigung in diesem Bereich ist entgegen der Ansicht der Beklagten zwar nicht erforderlich, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2015 - 8 C 12/14 -, juris, aber auch eine überwiegende Tätigkeit in diesem Bereich ergibt sich nach dem Vortrag des Klägers nicht.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2015 - 8 C 12/14 -, juris.

    vgl. dazu ausführlich ebenfalls BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2015 - 8 C 12/14 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2016 - 4 B 96/16

    Untersagung und Einstellung der selbständigen Ausübung der zulassungspflichtigen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 23.6.1983 - 5 C 37.81 -, BVerwGE 67, 273 = juris, Rn. 10 f., vom 9.4.2014 - 8 C 50.12 -, BVerwGE 149, 265 = juris, Rn. 21 f., und vom 13.5.2015 - 8 C 12.14 -, BVerwGE 152, 132 = juris, Rn. 18.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 13.5.2015 - 8 C 12.14 - BVerwGE 152, 132 = juris, Rn. 18, und vom 9.4.2014.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2020 - 4 B 172/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Betriebsschließung

    Da bei der Auslegung einfachen Rechts innerhalb der Grenzen des methodisch Zulässigen ein Auslegungsergebnis vermieden werden soll, das zu normativen Wertungswidersprüchen führt, und das Betreiben einer Spielhalle ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis bußgeldbewährt ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.5.2015 - 8 C 12.14 -, BVerwGE 152, 132 = juris, Rn. 22, 24, spricht Vieles dafür, dass in den Genuss der geplanten Regelung, selbst wenn sie in Kraft treten wird, grundsätzlich nur solche am 1.1.2020 bestehenden Verbundspielhallen gelangen werden, die am 1.1.2020 rechtmäßig betrieben worden sind, für die also eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV unter Befreiung vom Verbundverbot erteilt worden oder zumindest offensichtlich zu Unrecht versagt worden war, ohne dass zuvor rechtzeitig gerichtlicher Rechtsschutz hätte erlangt werden können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2020 - 4 B 665/19
    Da bei der Auslegung einfachen Rechts innerhalb der Grenzen des methodisch Zulässigen ein Auslegungsergebnis vermieden werden soll, das zu normativen Wertungswidersprüchen führt, und das Betreiben einer Spielhalle ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis bußgeldbewährt ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.5.2015 - 8 C 12.14 -, BVerwGE 152, 132 = juris, Rn. 22, 24, spricht Vieles dafür, dass in den Genuss der geplanten Regelung, selbst wenn sie in Kraft treten wird, grundsätzlich nur solche am 1.1.2020 bestehenden Verbundspielhallen gelangen werden, die am 1.1.2020 rechtmäßig betrieben worden sind, für die also eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV unter Befreiung vom Verbundverbot erteilt worden oder zumindest offensichtlich zu Unrecht versagt worden war, ohne dass zuvor rechtzeitig gerichtlicher Rechtsschutz hätte erlangt werden können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2020 - 4 B 265/19

    Schließung; Erlaubnis; Verbot; Verbundspielhalle; Ersetzung; Ergänzung;

    Da bei der Auslegung einfachen Rechts innerhalb der Grenzen des methodisch Zulässigen ein Auslegungsergebnis vermieden werden soll, das zu normativen Wertungswidersprüchen führt, und das Betreiben einer Spielhalle ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis bußgeldbewährt ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.5.2015 - 8 C 12.14 -, BVerwGE 152, 132 = juris, Rn. 22, 24, spricht Vieles dafür, dass in den Genuss der geplanten Regelung, selbst wenn sie in Kraft treten wird, grundsätzlich nur solche am 1.1.2020 bestehenden Verbundspielhallen gelangen werden, die am 1.1.2020 rechtmäßig betrieben worden sind, für die also eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV unter Befreiung vom Verbundverbot erteilt worden oder zumindest offensichtlich zu Unrecht versagt worden war, ohne dass zuvor rechtzeitig gerichtlicher Rechtsschutz hätte erlangt werden können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2019 - 4 A 468/17

    Ausüben der zulassungspflichtigen Handwerke u.a. des Maurers und Betonbauers als

    vgl. BVerwG, Urteile vom 9.4.2014 - 8 C 50.12 -, BVerwGE 149, 265 = juris, Rn. 37 ff., und vom 13.5.2015 - 8 C 12.14 -, BVerwGE 152, 132 = juris, Rn. 29.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2018 - 4 A 1882/16

    Erteilung einer Ausübungsberechtigung durch Nachweis der sechsjährigen Ausübung

    Zwar kann auch die Tätigkeit im Rahmen des Reisegewerbes grundsätzlich zum Nachweis der leitenden Stellung dienen, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.5.2015 - 8 C 12.14 -, BVerwGE 152, 132 = juris, Rn. 31, sowie grundsätzlich zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Eintragungspflicht: BVerwG, Urteil vom 9.4.2014 - 8 C 50.12 -, BVerwGE 149, 265 = juris, Rn. 37 ff., jedoch ist der Kläger, wie bereits oben ausgeführt, gerade nicht im Rahmen des Reisegewerbes tätig geworden.
  • VG Koblenz, 04.08.2020 - 5 K 52/20

    Betrieb eines Maurer- und Betonbauerhandwerks nur mit Nachweis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2020 - 4 B 170/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2020 - 4 B 1208/19
  • VGH Bayern, 22.12.2015 - 22 ZB 15.2513

    Selbstständige Tätigkeit, Schachlehrer, Gewerbe

  • VG Regensburg, 19.04.2018 - RO 5 K 16.851

    Ausübungsberechtigung für Handwerksberuf - Vergleichbarkeit von Handwerksberufen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2020 - 4 B 1466/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2020 - 4 B 1467/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2020 - 4 E 451/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein erstinstanzliches Klageverfahren;

  • OVG Sachsen, 07.01.2016 - 5 A 546/14

    Bestellung eines gesetzlichen Vertreters eines unbekannten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2020 - 4 B 1465/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2020 - 4 B 1209/19
  • VG Halle, 13.01.2022 - 3 B 312/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2020 - 4 B 636/20
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