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   BVerwG, 13.05.2020 - 6 PKH 6.19   

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BVerwG, 13.05.2020 - 6 PKH 6.19 (https://dejure.org/2020,15500)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.2020 - 6 PKH 6.19 (https://dejure.org/2020,15500)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - 6 PKH 6.19 (https://dejure.org/2020,15500)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Rechtliches Gehör; Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 42 Abs. 2 ; VwGO § 43 Abs. 1 Alt. 2
    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts; Klagebefugnis eines Dritten nach einem Vereinsverbot

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.10.2019 - 6 PKH 4.19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.d. Befugnis eines Mitglieds zur Anfechtung

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2020 - 6 PKH 6.19
    Die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine vom Antragsteller beabsichtigte Anfechtungsklage gegen das mit Bescheid des Bundesministers des Inneren vom 14. August 2017 festgestellte Verbot des Vereins "linksunten.indymedia" hat der Senat bereits mit Beschlüssen vom 23. Oktober 2019 ( 6 PKH 4.19 ) und 13. November 2019 (6 PKH 5.19 ) mangels hinreichender Erfolgsaussichten abgelehnt.

    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet aus den bereits in den Beschlüssen vom 23. Oktober 2019 ( 6 PKH 4.19 ) und 13. November 2019 (6 PKH 5.19 ) erläuterten Gründen keine Aussicht auf Erfolg (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1, § 121 Abs. 1 ZPO).

  • BVerwG, 10.01.2018 - 1 VR 14.17

    Adressat; Anfechtungsklage; Antragsbefugnis; Auflösung; Bekanntgabe, öffentliche;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2020 - 6 PKH 6.19
    Der Bescheid enthält insoweit lediglich einen deklaratorischen Hinweis auf die Rechtslage (vgl. Beschluss vom 10. Januar 2018 - 1 VR 14.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:100118B1VR14.17.0] - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 73 Rn. 18).
  • BVerwG, 04.11.2016 - 1 A 6.15

    Klagen gegen Betätigungsverbot für Vereinigung "Satudarah Maluku MC" abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2020 - 6 PKH 6.19
    Das in Ziffer 3 des angefochtenen Bescheids enthaltene Verbot der Nutzung der Internetadressen des Vereins wiederholt lediglich die Gesetzeslage (vgl. zum Betätigungsverbot BVerwG, Urteil vom 4. November 2016 - 1 A 6.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:041116U1A6.15.0] - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 72 Rn. 37).
  • BVerwG, 19.09.2023 - 6 A 12.21

    Klagen gegen das vereinsrechtliche Verbot der "Bandidos Motorcycle Club

    Wer nicht Angehöriger einer mit einer vereinsrechtlichen Verbotsverfügung belegten Gruppierung ist, kann durch das Verbot - unabhängig davon, ob die Gruppierung (noch) einen Verein im Sinne von § 2 Abs. 1 VereinsG darstellt und deshalb als solcher verboten werden kann oder nicht - nicht in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG betroffen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 2022 - 6 A 9.20 - BVerwGE 176, 224 Rn. 22, Beschlüsse vom 10. Januar 2018 - 1 VR 14.17 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 73 Rn. 11, vom 23. Oktober 2019 - 6 PKH 4.19 - juris Rn. 5 und vom 13. Mai 2020 - 6 PKH 6.19 - juris Rn. 7 f.).
  • BVerwG, 31.08.2022 - 6 A 9.20

    Neonazi-Gruppe: "Nordadler" bleiben verboten

    Nichtmitglieder ("Dritte") können deswegen weder eine Aufhebung des Vereinsverbots noch die Feststellung der Nichtigkeit bzw. Teilnichtigkeit eines solchen Verbots verlangen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2019 - 6 PKH 4.19 - juris Rn. 5 sowie vom 13. Mai 2020 - 6 PKH 6.19 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 19.09.2023 - 6 A 13.21

    K. ./. Bundesrepublik Deutschland - Verbotsverfügung vom 7. Juli 2021, Az.:

    Wer nicht Angehöriger einer mit einer vereinsrechtlichen Verbotsverfügung belegten Gruppierung ist, kann durch das Verbot - unabhängig davon, ob die Gruppierung (noch) einen Verein im Sinne von § 2 Abs. 1 VereinsG darstellt und deshalb als solcher verboten werden kann oder nicht - nicht in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG betroffen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 2022 - 6 A 9.20 - BVerwGE 176, 224 Rn. 22, Beschlüsse vom 10. Januar 2018 - 1 VR 14.17 - âEURŒBuchholz 402.45 VereinsG Nr. 73 Rn. 11, vom 23. Oktober 2019 - 6 PKH 4.19 - âEURŒjuris Rn. 5 und vom 13. Mai 2020 - 6 PKH 6.19 - juris Rn. 7 f.).
  • BVerwG, 26.06.2020 - 6 PKH 3.20

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge; Umfang der Gewährleistung des rechtlichen

    Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss vom 13. Mai 2020 - 6 PKH 6.19 - wird zurückgewiesen.
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