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   BVerwG, 13.05.2020 - 8 B 69.19   

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https://dejure.org/2020,16446
BVerwG, 13.05.2020 - 8 B 69.19 (https://dejure.org/2020,16446)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.2020 - 8 B 69.19 (https://dejure.org/2020,16446)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - 8 B 69.19 (https://dejure.org/2020,16446)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 137 Abs. 1
    Nichtzulassungsbeschwerde in einem Rechtsstreit über die Duldung der Herstellung eines Grundstücksanschlusses für Abwasser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2020 - 8 B 69.19
    Die Grundsatzrüge setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

    Ordnungsgemäß bezeichnet ist ein Verfahrensmangel nur, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).

  • BVerwG, 02.02.2004 - 3 B 103.03

    Dauer einer nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2020 - 8 B 69.19
    Um dies darzulegen, muss der Beschwerdeführer aufzeigen, dass die Frage nicht schon anhand der üblichen Auslegungsregeln unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung aus dem Gesetz zu beantworten ist (BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 und vom 2. Februar 2004 - 3 B 103.03 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 21.03.2006 - 10 B 3.06

    Verschiebung der Grenzziehung zwischen Innenbereich und Außenbereich durch eine

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2020 - 8 B 69.19
    Kommunale Satzungsbestimmungen werden auch nicht dadurch revisibel, dass sie einen bundesrechtlich geprägten Begriff - wie den der Erschließung eines Grundstücks - verwenden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. März 2006 - 10 B 3.06 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2020 - 8 B 69.19
    Um dies darzulegen, muss der Beschwerdeführer aufzeigen, dass die Frage nicht schon anhand der üblichen Auslegungsregeln unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung aus dem Gesetz zu beantworten ist (BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 und vom 2. Februar 2004 - 3 B 103.03 - juris Rn. 6).
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