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   BVerwG, 13.05.2020 - 8 B 81.19   

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BVerwG, 13.05.2020 - 8 B 81.19 (https://dejure.org/2020,16631)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.2020 - 8 B 81.19 (https://dejure.org/2020,16631)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - 8 B 81.19 (https://dejure.org/2020,16631)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2020 - 8 B 81.19
    Die Grundsatzrüge setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

    Ordnungsgemäß bezeichnet ist ein Verfahrensmangel nur, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).

  • BVerwG, 17.01.2000 - 6 BN 2.99

    Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums durch Regelungen über den

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2020 - 8 B 81.19
    Wird die Unvereinbarkeit von Landesrecht mit Bundesverfassungsrecht gerügt, kann dies nur zur Zulassung der Revision führen, wenn ungeklärte Fragen grundsätzlicher Bedeutung gerade in Bezug auf die revisible Maßstabsnorm aufgeworfen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2000 - 6 BN 2.99 - NVwZ-RR 2000, 339 ).
  • BVerwG, 27.02.2020 - 8 C 13.19

    Klage gegen die Feststellung von Gebäudeeigentum an einem als Kälberstall

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2020 - 8 B 81.19
    Wird die Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO geltend gemacht, muss der Rechtsmittelführer unter anderem aufzeigen, dass er im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der von ihm vermissten Sachverhaltsaufklärung hingewirkt hat oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2020 - 8 C 13.19 - juris Rn. 26).
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