Rechtsprechung
   BVerwG, 13.06.1975 - III C 2.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2298
BVerwG, 13.06.1975 - III C 2.74 (https://dejure.org/1975,2298)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1975 - III C 2.74 (https://dejure.org/1975,2298)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1975 - III C 2.74 (https://dejure.org/1975,2298)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,2298) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.10.1971 - 1 BvR 757/66

    Lastenausgleichsanspruch für in Vertreibungsgebieten außerhalb Österreichs

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1975 - III C 2.74
    Die Bundesrepublik Deutschland, die sich mit erheblichen Mitteln an den Aufwendungen Österreichs für dessen Entschädigungsleistungen beteiligte, hat also nicht willkürlich gehandelt, wenn sie sich auf den Standpunkt stellte, Österreich solle die ihm zuzurechnenden Geschädigten insoweit allein entschädigen, und wenn sie deswegen diese Personen von der deutschen Entschädigungsregelung ausgenommen hat (im Ergebnis ebenso Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 20. Oktober 1971 - 1 BvR 757/66 - [BVerfGE 32, 111] und vom 16. November 1971 - 1 BvR 247/68 - [BVerfGE 32, 249] sowie Bundesverwaltungsgericht , Urteile vom 25. August 1966 - BVerwG III C 185.64 - [BVerwGE 24, 330 [BVerwG 25.08.1966 - III C 185/64]] und vom 11. Januar 1968 - BVerwG III C 158.66 - [BVerwGE 29, 34]).
  • BVerwG, 11.01.1968 - III C 158.66
    Auszug aus BVerwG, 13.06.1975 - III C 2.74
    Die Bundesrepublik Deutschland, die sich mit erheblichen Mitteln an den Aufwendungen Österreichs für dessen Entschädigungsleistungen beteiligte, hat also nicht willkürlich gehandelt, wenn sie sich auf den Standpunkt stellte, Österreich solle die ihm zuzurechnenden Geschädigten insoweit allein entschädigen, und wenn sie deswegen diese Personen von der deutschen Entschädigungsregelung ausgenommen hat (im Ergebnis ebenso Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 20. Oktober 1971 - 1 BvR 757/66 - [BVerfGE 32, 111] und vom 16. November 1971 - 1 BvR 247/68 - [BVerfGE 32, 249] sowie Bundesverwaltungsgericht , Urteile vom 25. August 1966 - BVerwG III C 185.64 - [BVerwGE 24, 330 [BVerwG 25.08.1966 - III C 185/64]] und vom 11. Januar 1968 - BVerwG III C 158.66 - [BVerwGE 29, 34]).
  • BVerwG, 25.08.1966 - III C 185.64

    Besonderheiten bei österreichischer Staatsangehörigkeit - Verhältnis zu

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1975 - III C 2.74
    Die Bundesrepublik Deutschland, die sich mit erheblichen Mitteln an den Aufwendungen Österreichs für dessen Entschädigungsleistungen beteiligte, hat also nicht willkürlich gehandelt, wenn sie sich auf den Standpunkt stellte, Österreich solle die ihm zuzurechnenden Geschädigten insoweit allein entschädigen, und wenn sie deswegen diese Personen von der deutschen Entschädigungsregelung ausgenommen hat (im Ergebnis ebenso Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 20. Oktober 1971 - 1 BvR 757/66 - [BVerfGE 32, 111] und vom 16. November 1971 - 1 BvR 247/68 - [BVerfGE 32, 249] sowie Bundesverwaltungsgericht , Urteile vom 25. August 1966 - BVerwG III C 185.64 - [BVerwGE 24, 330 [BVerwG 25.08.1966 - III C 185/64]] und vom 11. Januar 1968 - BVerwG III C 158.66 - [BVerwGE 29, 34]).
  • BVerfG, 16.11.1971 - 1 BvR 247/68

    Lastenausgleichsanspruch für in Vertreibungsgebieten außerhalb Österreichs

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1975 - III C 2.74
    Die Bundesrepublik Deutschland, die sich mit erheblichen Mitteln an den Aufwendungen Österreichs für dessen Entschädigungsleistungen beteiligte, hat also nicht willkürlich gehandelt, wenn sie sich auf den Standpunkt stellte, Österreich solle die ihm zuzurechnenden Geschädigten insoweit allein entschädigen, und wenn sie deswegen diese Personen von der deutschen Entschädigungsregelung ausgenommen hat (im Ergebnis ebenso Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 20. Oktober 1971 - 1 BvR 757/66 - [BVerfGE 32, 111] und vom 16. November 1971 - 1 BvR 247/68 - [BVerfGE 32, 249] sowie Bundesverwaltungsgericht , Urteile vom 25. August 1966 - BVerwG III C 185.64 - [BVerwGE 24, 330 [BVerwG 25.08.1966 - III C 185/64]] und vom 11. Januar 1968 - BVerwG III C 158.66 - [BVerwGE 29, 34]).
  • BVerwG, 21.04.1977 - 3 C 11.76

    Ausschluß der Schadensfeststellung - Deutsche Staatsangehörige

    (vgl. Urteil vom 13. Juni 1975 - BVerwG III C 2.74- [Buchholz 427.7 § 60 Nr. 2 = ZLA 1976, 3 - IFLA 1976, 19]; s. auch BVerfG, Beschluß vom 20. Oktober 1971 - 1 BvR 757/66 - [BVerfGE 32, 111 = RzW 1972, 151] zu der vergleichbaren Problematik in § 7 der 11. LeistungsDV-LA.).
  • BVerwG, 03.04.1978 - 3 B 114.75

    Landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Vermögen in den deutschen

    Der Senat hat - wie das Verwaltungsgericht zutreffend zitiert hat - wiederholt dahin entschieden, daß gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 60 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c RepG keine Bedenken bestehen; er hat dies - entgegen dem Beschwerdevorbringen - auch in einer Entscheidung ausgesprochen, deren Gegenstand ein Entschädigungsanspruch war, dem - wie hier - ein Schaden zugrunde lag, der einem deutschen Staatsangehörigen entstanden war und von dessen Erben geltend gemacht wurde (Urteil vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 2.74 - mit weiteren Nachweisen [Buchholz 427.7 § 60 Nr. 2]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht