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   BVerwG, 13.06.1985 - 9 B 174.84   

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BVerwG, 13.06.1985 - 9 B 174.84 (https://dejure.org/1985,6610)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1985 - 9 B 174.84 (https://dejure.org/1985,6610)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1985 - 9 B 174.84 (https://dejure.org/1985,6610)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Faktisches Einreiseverbot libanesischer Behörden gegenüber staatenlosen Palästinensern als politische Verfolgung - Würdigung des Gesichtspunkts einer Gruppenverfolgung - Gewährung von Asyl - Ausschluss der Wiederholung der Verfolgung mit hoher Wahrscheinlichkeit - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1985 - 9 B 174.84
    Die damit angesprochenen Fragen sind im Anschluß an den von der Beschwerde ausdrücklich erwähnten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 - (BVerfGE 54, 341, 358, 359) vom beschließenden Senat grundsätzlich geklärt (vgl. Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - [BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]] sowie Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - [Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 27]).

    Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich auch keine Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - (a.a.O.), soweit darin ausgeführt ist, daß demjenigen, der schon einmal politische Verfolgung erlitten hat, die Rückkehr in den Verfolgerstaat nur zugemutet werden kann, wenn sich eine Wiederholung der Verfolgung mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen läßt.

  • BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84

    Asylrecht - Staatenloser - Politische Verfolgung - Gewöhnlicher Aufenthalt -

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1985 - 9 B 174.84
    Der Senat hat im Urteil vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - (InfAuslR 1985, 145) entschieden, daß politische Verfolgung gegeben sein kann, wenn einem Staatenlosen die Wiedereinreise durch denjenigen Staat verweigert wird, in dem er mit dessen Billigung seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Art. 1 A Nr. 2 2. Halbsatz der Genfer Flüchtlingskonvention hatte, sofern der darin liegenden Entziehung seines Aufenthaltsrechts politische Motive im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (BVerwGE 67, 184) zugrunde liegen, die Verweigerung der Wiedereinreise also auf die Rasse, Religion, Nationalität, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des von ihr Betroffenen zielt.
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1985 - 9 B 174.84
    Der Senat hat im Urteil vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - (InfAuslR 1985, 145) entschieden, daß politische Verfolgung gegeben sein kann, wenn einem Staatenlosen die Wiedereinreise durch denjenigen Staat verweigert wird, in dem er mit dessen Billigung seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Art. 1 A Nr. 2 2. Halbsatz der Genfer Flüchtlingskonvention hatte, sofern der darin liegenden Entziehung seines Aufenthaltsrechts politische Motive im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (BVerwGE 67, 184) zugrunde liegen, die Verweigerung der Wiedereinreise also auf die Rasse, Religion, Nationalität, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des von ihr Betroffenen zielt.
  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 598.82

    Asylgesuch - Politische Verfolgung - Zeugenbeweis - Ablehnungsgrund -

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1985 - 9 B 174.84
    Schließlich geht ein prinzipieller rechtlicher Auffassungsunterschied auch nicht aus dem Vorbringen der Beschwerde hervor, der Verwaltungsgerichtshof sei durch die alleinige Verwertung von Auskünften des Auswärtigen Amts von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 1983 - BVerwG 9 B 3597.82 - sowie vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2) abgewichen, in denen ausgeführt ist, daß fallbezogenen und konkretisierten Zweifeln an der Richtigkeit von Auskünften des Auswärtigen Amts nachgegangen werden muß und eine Zeugenvernehmung nicht mit der Begründung abgelehnt werden darf, das Gericht sei vom Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache bereits überzeugt.
  • BVerwG, 18.02.1983 - 9 B 3597.82

    Anforderungen an die Geltendmachung der Rüge mangelnder Sachaufklärung -

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1985 - 9 B 174.84
    Schließlich geht ein prinzipieller rechtlicher Auffassungsunterschied auch nicht aus dem Vorbringen der Beschwerde hervor, der Verwaltungsgerichtshof sei durch die alleinige Verwertung von Auskünften des Auswärtigen Amts von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 1983 - BVerwG 9 B 3597.82 - sowie vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2) abgewichen, in denen ausgeführt ist, daß fallbezogenen und konkretisierten Zweifeln an der Richtigkeit von Auskünften des Auswärtigen Amts nachgegangen werden muß und eine Zeugenvernehmung nicht mit der Begründung abgelehnt werden darf, das Gericht sei vom Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache bereits überzeugt.
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1985 - 9 B 174.84
    Die damit angesprochenen Fragen sind im Anschluß an den von der Beschwerde ausdrücklich erwähnten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 - (BVerfGE 54, 341, 358, 359) vom beschließenden Senat grundsätzlich geklärt (vgl. Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - [BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]] sowie Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - [Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 27]).
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1985 - 9 B 174.84
    Die damit angesprochenen Fragen sind im Anschluß an den von der Beschwerde ausdrücklich erwähnten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 - (BVerfGE 54, 341, 358, 359) vom beschließenden Senat grundsätzlich geklärt (vgl. Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - [BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]] sowie Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - [Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 27]).
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