Rechtsprechung
BVerwG, 13.06.1988 - 9 B 200.88 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage über das Vorliegen einer politische Verfolgung wegen Bürgerkriegsverhältnissen - Asylrechtserheblichkeit von Vergeltungsschlägen staatlicher Sicherheitskräfte
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.1988 - A 12 S 426/85
- BVerwG, 13.06.1988 - 9 B 200.88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85
Politische Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 13.06.1988 - 9 B 200.88
Es versteht sich von selbst, daß eine aus politischen Gründen stattfindende Verfolgung nicht deshalb asylrechtlich unbeachtlich ist, weil sie die Form und die Ausmaße eines Bürgerkriegs annimmt (vgl. bereits Beschluß vom 17. Januar 1980 - BVerwG 1 B 573.79 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 18; ebenso Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - BVerwGE 72, 269 [BVerwG 03.12.1985 - 9 C 33/85]).Dabei sind völkerrechtswidrige Übergriffe, wie sie in der Beschwerde angesprochen werden, zwar in ihrer Überreaktion in besonderem Maß verabscheuungswürdig, können aber allein wegen ihrer Schwere einen Asylanspruch nicht begründen (Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - a.a.O. S. 276, ferner Senatsurteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]).
Wie der Senat im Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - (…a.a.O.) entschieden hat, sind nämlich Vergeltungsschläge staatlicher Sicherheitskräfte gegen eine nach Guerilla-Taktik kämpfende Bürgerkriegspartei auch dort nicht vom unmittelbaren Kampfgeschehen zu trennen und damit nicht schon ohne weiteres asylrechtsbegründend, wo die Zivilbevölkerung davon betroffen wird.
- BVerwG, 17.01.1980 - 1 B 573.79
Voraussetzungen für das Vorliegen der politischen Verfolgung eines Asylbewerbers …
Auszug aus BVerwG, 13.06.1988 - 9 B 200.88
Es versteht sich von selbst, daß eine aus politischen Gründen stattfindende Verfolgung nicht deshalb asylrechtlich unbeachtlich ist, weil sie die Form und die Ausmaße eines Bürgerkriegs annimmt (vgl. bereits Beschluß vom 17. Januar 1980 - BVerwG 1 B 573.79 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 18; ebenso Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - BVerwGE 72, 269 [BVerwG 03.12.1985 - 9 C 33/85]). - BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83
Zum Begriff der politischen Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 13.06.1988 - 9 B 200.88
Dabei sind völkerrechtswidrige Übergriffe, wie sie in der Beschwerde angesprochen werden, zwar in ihrer Überreaktion in besonderem Maß verabscheuungswürdig, können aber allein wegen ihrer Schwere einen Asylanspruch nicht begründen (Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - a.a.O. S. 276, ferner Senatsurteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]). - BVerwG, 04.11.1986 - 9 B 200.86
Asylrelevanz einer rassisch bedingten Verfolgung - Begriffe "Bürgerkrieg" und …
Auszug aus BVerwG, 13.06.1988 - 9 B 200.88
Ob unter solchen Bürgerkriegsverhältnissen Personen wegen ihrer Rasse oder anderer asylerheblicher Merkmale getroffen werden sollen, läßt sich jedoch nicht rechtsgrundsätzlich, sondern nur in Würdigung der im jeweiligen konkreten Fall gegebenen tatsächlichen Verhältnisse beantworten (Beschluß vom 4. November 1986 - BVerwG 9 B 200.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 57).