Rechtsprechung
BVerwG, 13.06.1989 - 9 B 140.89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Prüfung temporärer humanitärer Abschiebungshindernisse in asylrechtlichen Verbundverfahren - Erlass einer Ausreiseaufforderung mit Abschiebungsandrohung - Vereinbarkeit einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung mit dem Grundsatz der Menschenwürde als oberstes ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 22.12.1988 - 19 B 88.31366
- BVerwG, 12.05.1989 - 9 B 140.89
- BVerwG, 13.06.1989 - 9 B 140.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67
Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade - …
Auszug aus BVerwG, 13.06.1989 - 9 B 140.89
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das dem Berufungsgericht vorliegende Gutachten für die richterliche Überzeugungsbildung ungeeignet ist, weil es offen erkennbare Mängel enthält, Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters aufkommen läßt, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche enthält (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]). - BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86
Ausweisungsanfechtung II
Auszug aus BVerwG, 13.06.1989 - 9 B 140.89
Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere in dem Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - (BVerwGE 78, 243 [BVerwG 03.11.1986 - 9 C 254/86]) ausgesprochen, "daß die Ausländerbehörde bei einer Entscheidung nach § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylVfG unter der Fragestellung, ob dem Ausländer der Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes 'ermöglicht wird', auch und gerade zu prüfen hat, ob eine Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung im Einzelfall mit dem Grundsatz der Menschenwürde als oberstem Prinzip unserer Rechtsordnung vereinbar ist". - BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84
Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung
Auszug aus BVerwG, 13.06.1989 - 9 B 140.89
Dieses Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung eines weiteren Gutachtens absieht, obwohl die Notwendigkeit dieser Beweisaufnahme sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. z.B. Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84]). - BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84
Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …
Auszug aus BVerwG, 13.06.1989 - 9 B 140.89
Die zu erwartende Klärung von verallgemeinerungsfähigen Tatsachenfragen kann zwar die Zulassung der Berufung nach § 32 Abs. 2 Nr. 1 AsylVfG rechtfertigen (vgl. Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 [BVerwG 31.07.1984 - 9 C 46/84]).