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   BVerwG, 13.06.2001 - 8 B 25.01   

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https://dejure.org/2001,15328
BVerwG, 13.06.2001 - 8 B 25.01 (https://dejure.org/2001,15328)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.2001 - 8 B 25.01 (https://dejure.org/2001,15328)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 2001 - 8 B 25.01 (https://dejure.org/2001,15328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedergutmachung von Vermögensschäden in Form einer Rückgabe rechtsstaatswidrig entzogener Vermögenswerte oder Eröffnung von Wiedererwerbsmöglichkeiten oder Entschädigung - Pflicht zu einer Lastenverteilung nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung - Unterlassen eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2001 - 8 B 25.01
    Eine derartige Abweichung wird in der Beschwerdeschrift weder bezüglich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 - u.a. Absatz-Nr. (1-376), http:/www.bverfg.de noch bezüglich des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 1.00 - aufgezeigt.

    Erst diese könne konkrete Ausgleichsansprüche der einzelnen Geschädigten begründen (BVerfGE 84, 90 ; BVerfG, Urteil vom 22. November 2000, a.a.O. Rn. 238).

    Denn auch im Rahmen dieser Norm steht dem Gesetzgeber ein besonders weites Beurteilungsermessen zu (BVerfG, Urteil vom 22. November 2000, a.a.O. Rn. 241).

  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 14.95

    Offene Vermögensfragen - Erschütterung des Anscheinsbeweises für unlautere

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2001 - 8 B 25.01
    Soweit die Beschwerde rügt, das Verwaltungsgericht habe die bei ausreisebedingten Grundstücksveräußerungen bestehenden Anscheinsbeweisregeln (vgl. hierzu Urteile vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 88 - und vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 4) gar nicht in Erwägung gezogen, so verkennt die Beschwerde, dass diese Regeln schon vom Tatbestand her ausscheiden.

    Der Anscheinsbeweis für unlautere Machenschaften in den genannten Fällen der ausreisebedingten Veräußerung greift nämlich nur bei Feststehen der drei folgenden Tatsachen ein: Zum einen muss ein Ausreiseantrag gestellt, zum zweiten ein Grundstück vor Ausreise veräußert worden und schließlich die Ausreise aus der DDR mit staatlicher Genehmigung erfolgt sein (Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 88 S. 257).

  • BVerwG, 29.09.1999 - 8 C 8.99

    Unlautere Machenschaft auch bei ausreisebedingter Veräußerung vor 1977

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2001 - 8 B 25.01
    Soweit die Beschwerde rügt, das Verwaltungsgericht habe die bei ausreisebedingten Grundstücksveräußerungen bestehenden Anscheinsbeweisregeln (vgl. hierzu Urteile vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 88 - und vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 4) gar nicht in Erwägung gezogen, so verkennt die Beschwerde, dass diese Regeln schon vom Tatbestand her ausscheiden.

    Insoweit diesbezüglich von einem typischen Geschehensablauf auszugehen ist, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Verlauf hinweist und es rechtfertigt, die besonderen Umstände des einzelnen Falles in ihrer Bedeutung zurücktreten zu lassen (Urteil vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 4 m.w.N.), ist weder vom anwaltlich vertretenen Kläger im erstinstanzlichen Verfahren vorgetragen oder gar unter Beweis gestellt worden noch sonst irgendwie ersichtlich.

  • BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 1.00

    Ausschluss der Entschädigung nach § 1 Abs. 3 EntschG; Gleichheitssatz; Vorlage an

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2001 - 8 B 25.01
    Eine derartige Abweichung wird in der Beschwerdeschrift weder bezüglich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 - u.a. Absatz-Nr. (1-376), http:/www.bverfg.de noch bezüglich des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 1.00 - aufgezeigt.
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2001 - 8 B 25.01
    Erst diese könne konkrete Ausgleichsansprüche der einzelnen Geschädigten begründen (BVerfGE 84, 90 ; BVerfG, Urteil vom 22. November 2000, a.a.O. Rn. 238).
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