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BVerwG, 13.06.2003 - 8 B 179.02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Der Überzeugungsgrundsatz im Verwaltungsverfahren - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage des Bundesrechts ...
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 28.08.2002 - 6 K 225/00
- BVerwG, 13.06.2003 - 8 B 179.02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93
Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens
Auszug aus BVerwG, 13.06.2003 - 8 B 179.02
Das Verwaltungsgericht hat darauf abgestellt, dass die Absendung eines Telefaxdokuments keinen Beweis für seinen Zugang liefert und sich damit auf höchstrichterliche Rechtsprechung gestützt (vgl. BGH, NJW 1995, 665). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 13.06.2003 - 8 B 179.02
In der Beschwerdebegründung muss daher dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ), dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung im beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist. - BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89
Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …
Auszug aus BVerwG, 13.06.2003 - 8 B 179.02
werden (vgl. dazu Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ).
- BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94
Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung - …
Auszug aus BVerwG, 13.06.2003 - 8 B 179.02
Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann deswegen ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO regelmäßig nicht bezeichnet werden (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1 ). - BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86
Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl
Auszug aus BVerwG, 13.06.2003 - 8 B 179.02
Ein Tatsachengericht hat aber nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unwichtige oder fern liegende Schlüsse gezogen hat; ebenso wenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen; es muss sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss handeln (stRspr; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 ). - BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
Auszug aus BVerwG, 13.06.2003 - 8 B 179.02
Es gehört zu der dem Tatsachengericht durch § 108 Abs. 1 VwGO übertragenen Aufgabe, sich im Wege der freien Beweiswürdigung unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten seine Überzeugung über den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu bilden (vgl. etwa Beschluss vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31 ).