Rechtsprechung
   BVerwG, 13.06.2017 - 1 B 93.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,21586
BVerwG, 13.06.2017 - 1 B 93.17 (https://dejure.org/2017,21586)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.2017 - 1 B 93.17 (https://dejure.org/2017,21586)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 2017 - 1 B 93.17 (https://dejure.org/2017,21586)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,21586) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung der Verletzung des Verfahrensmangels der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Gerichtliche Hinweispflicht zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung der Verletzung des Verfahrensmangels der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Gerichtliche Hinweispflicht zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2017 - 1 B 93.17
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist daher nur dann anzunehmen, wenn besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Gericht bestimmtes Vorbringen nicht berücksichtigt hat (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 -1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2017 - 1 B 93.17
    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 10 C 11.07 - BVerwGE 131, 186 Rn. 13).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2017 - 1 B 93.17
    Denn ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat und die sich dem Gericht auch nicht aufdrängen musste (BVerwG, Beschluss vom 6. März 1995 - 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2017 - 1 B 93.17
    Ein Gericht muss die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 5 B 21.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 61 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 48.11

    Verfahrensmängel; Anordnung und Dauer der aufschiebenden Wirkung;

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2017 - 1 B 93.17
    Im Übrigen ist ein Urteil nur dann "nicht mit Gründen versehen" im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO, wenn die Gründe gänzlich fehlen, inhaltlich völlig unzureichend sind und ein Antrag gänzlich übersehen wird (BVerwG, Beschluss vom 6. September 2011 - 9 B 48.11 - NVwZ 2012, 376 Rn. 14).
  • BVerwG, 11.08.2015 - 1 B 37.15

    Gegenwärtige Gefährlichkeit bei fehlender Darlegung der Abkehr vom Terrorismus

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2017 - 1 B 93.17
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt aber regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten keine Beweisanträge gemäß § 86 Abs. 2 VwGO gestellt haben (BVerwG, Beschluss vom 11. August 2015 - 1 B 37.15 - juris m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht