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   BVerwG, 13.06.2019 - 7 B 23.18   

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BVerwG, 13.06.2019 - 7 B 23.18 (https://dejure.org/2019,19671)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.2019 - 7 B 23.18 (https://dejure.org/2019,19671)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 2019 - 7 B 23.18 (https://dejure.org/2019,19671)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Erklärung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mangels durchgeführter FFH-Verträglichkeitsprüfung durch das Gericht (nur) für recht...

  • rewis.io

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Hähnchenmastanlage durch Umweltschutzvereinigung; FFH-Verträglichkeitsprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutz; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Feststellung; Vollziehbarkeit; FFH-Verträglichkeitsprüfung; Fehlerbehebung; Zeitpunkt

  • rechtsportal.de

    Erklärung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mangels durchgeführter FFH-Verträglichkeitsprüfung durch das Gericht (nur) für rechtswidrig und nicht vollziehbar zur Nachholung der Verträglichkeitsprüfung; Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nicht durchgeführte FFH-Verträglichkeitsprüfung kann nachgeholt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung - und die unterlassene FFH-Verträglichkeitsprüfung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auswirkungen einer fehlenden FFH-Verträglichkeitsprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 1611
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 29.05.2018 - 7 C 18.17

    Neue Runde im Rechtsstreit um das Kohlekraftwerk Moorburg

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2019 - 7 B 23.18
    a) Mit Urteil vom 29. Mai 2018 - BVerwG 7 C 18.17 - NVwZ 2018, 1734 Rn. 30 ff. hat der Senat Folgendes ausgeführt:.

    Der EuGH wiederholt hier seine bisherige Rechtsprechung, welche der Senat in seinem Urteil vom 29. Mai 2018 - BVerwG 7 C 18.17 - in Bezug genommen hat und wonach gemäß Art. 6 Abs. 3 Satz 1 der FFH-RL kein Projekt, das das betreffende Gebiet erheblich beeinträchtigen könnte, ohne eine vorherige Verträglichkeitsprüfung genehmigt werden kann (Rn. 75).

  • EuGH, 24.11.2011 - C-404/09

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2019 - 7 B 23.18
    Schließlich steht einer nachträglichen Heilung das Erfordernis nicht entgegen, dass die Verträglichkeitsprüfung nach Art. 6 Abs. 3 FFH-RL vor der Genehmigung des Vorhabens durchzuführen ist; nachfolgende Prüfungen sind danach grundsätzlich unbeachtlich (EuGH, Urteil vom 24. November 2011 - C-404/09 [ECLI:EU:C:2011:768], Kommission/Spanien - Rn. 99, 104).

    b) Insbesondere hängt die Beantwortung der aufgeworfenen Frage nach der in Bezug genommenen Entscheidung nicht davon ab, ob sich das Berufungsgericht im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 24. November 2011 - C-404/09, Kommission/Spanien - zu Recht auf die Besonderheiten des Vertragsverletzungsverfahrens berufen konnte.

  • BVerwG, 08.05.2018 - 9 A 12.17

    Verfahrensaussetzung zur Durchführung eines ergänzenden Verfahrens;

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2019 - 7 B 23.18
    Danach ist es bei der gegebenen Komplexität immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren auch unter prozessökonomischen Gesichtspunkten geboten, das über den Streitstoff in einem Verfahren konzentriert entschieden wird und nicht nacheinander mehrere Verfahren durchgeführt werden müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 9 A 12.17 - DVBl. 2018, 1232 Rn. 7).
  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2019 - 7 B 23.18
    Die Bestimmungen des § 34 Abs. 2 und 3 BNatSchG über die Verträglichkeitsprüfung als Teil der Zulassungsentscheidung stellen sicher, dass die nachträgliche Fehlerheilung auf Ausnahmesituationen beschränkt bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31.10 - BVerwGE 141, 282 Rn. 36).".
  • EuGH, 28.02.2018 - C-117/17

    Comune di Castelbellino - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2019 - 7 B 23.18
    Wie bei Fehlern einer vorher durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung, ist eine Behebung des Mangels in einem nach Abschluss des Rechtsstreits stattfindenden ergänzenden Verfahren aber dann nicht ausgeschlossen, wenn dadurch nicht die Möglichkeit eröffnet wird, das Unionsrecht zu umgehen oder nicht anzuwenden, und wenn die nachträgliche Legalisierung die Ausnahme bleibt (vgl. EuGH, Urteile vom 3. Juli 2008 - C-215/06 [ECLI:EU:C:2008:380], Kommission/Irland - Rn. 57 und vom 28. Februar 2018 - C-117/17 [ECLI:EU:C:2018:129], Comune di Castelbellino - Rn. 30).
  • EuGH, 11.04.2013 - C-260/11

    Edwards und Pallikaropoulos - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2019 - 7 B 23.18
    Nationale Prozesskostenhilfesysteme, die Bedeutung des Rechtsstreits für den Antragsteller sowie für den Umweltschutz und die Komplexität des geltenden Rechts und des anwendbaren Verfahrens dürfen bei der Beurteilung der Angemessenheit der Kosten berücksichtigt werden (EuGH, Urteil vom 11. April 2013 - C-260/11 [ECLI:EU:C:2013:221] - NVwZ 2013, 855 Rn. 38, 40, 42).
  • EuGH, 03.07.2008 - C-215/06

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Fehlende

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2019 - 7 B 23.18
    Wie bei Fehlern einer vorher durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung, ist eine Behebung des Mangels in einem nach Abschluss des Rechtsstreits stattfindenden ergänzenden Verfahren aber dann nicht ausgeschlossen, wenn dadurch nicht die Möglichkeit eröffnet wird, das Unionsrecht zu umgehen oder nicht anzuwenden, und wenn die nachträgliche Legalisierung die Ausnahme bleibt (vgl. EuGH, Urteile vom 3. Juli 2008 - C-215/06 [ECLI:EU:C:2008:380], Kommission/Irland - Rn. 57 und vom 28. Februar 2018 - C-117/17 [ECLI:EU:C:2018:129], Comune di Castelbellino - Rn. 30).
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2019 - 7 B 23.18
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass dann, wenn die Planfeststellungsbehörde ihre Entscheidung im ergänzenden Verfahren auf veränderte tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse stützt und auf der Grundlage einer Aktualisierung der Beurteilungsgrundlagen eine Neubewertung der Verträglichkeitsuntersuchung vornimmt, der Zeitpunkt der Aktualisierung maßgeblich ist (BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 31, 131 ff., vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 29 und vom 15. Juli 2016 - 9 C 3.16 - Buchholz 406.403 § 34 BNatSchG 2010 Nr. 14 Rn. 42 f.).
  • BVerwG, 28.07.2014 - 7 B 22.13

    Planfeststellungsbeschluss; erneutes Aufhebungsbegehren

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2019 - 7 B 23.18
    Wegen der Rechtskraftwirkung des Urteils sind die der Erlaubnis anhaftenden Fehler auf der Grundlage einer umfassenden rechtlichen Prüfung abschließend zu benennen (siehe BVerwG, Beschlüsse vom 20. März 2018 - 9 B 43.16 - juris Rn. 65 und vom 28. Juli 2014 - 7 B 22.13 - UPR 2015, 34 Rn. 5 f., 9 f., jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 07.11.2018 - C-293/17

    Coöperatie Mobilisation for the Environment und Vereniging Leefmilieu

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2019 - 7 B 23.18
    c) Auch aus der Entscheidung des EuGH vom 7. November 2018 - C-293/17 [ECLI:EU:C:2018:882], Coöperatie Mobilisation for the Environment und Vereniging Leefmilieu - ergibt sich nichts Abweichendes.
  • BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 43.16

    Aktenwidrigkeit; Alternativenprüfung; Divergenz; Feststellung der

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 C 3.16

    Planfeststellungsbeschluss; FFH-Verträglichkeitsuntersuchung; FFH-Gebiet;

  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 C 28.18

    Umweltschutzvereinigungen dürfen gegen Verlängerungsentscheidungen im

    Eine solche Feststellung durch das Gericht hat wegen der Rechtskraftwirkung des Urteils zur Voraussetzung, dass die Rechtsfehler des angefochtenen Bescheids auf der Grundlage einer umfassenden rechtlichen Prüfung abschließend zu benennen sind (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 - 7 C 18.17 - NVwZ 2018, 1734 Rn. 30 f.; Beschluss vom 13. Juni 2019 - 7 B 23.18 - NVwZ 2019, 1611 - Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2020 - 12 LB 157/18

    Abschichtung; Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Aussetzung des

    aa) Die Möglichkeit der Nachholung besteht auch dann, wenn - wie nach den vorherigen Ausführungen bei unveränderter artenschutzrechtlicher Beurteilung zu erwarten - als Ergebnis der rechtmäßigen Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu erfolgen hat (vgl. zuletzt etwa Senatsurt. v. 24.10.2019 - 12 KS 127/17 -, juris, Rn. 149, 228; BVerwG, Beschl. v. 13.6.2019 - 7 B 23/18 -, juris, Rn. 6) oder der Beklagte eine solche auf Antrag der beigeladenen Vorhabenträgerinnen nach § 7 Abs. 3 UVPG n. F., der insoweit nur klarstellend ist (vgl. Tepperwien, a. a. O., Rn. 17, m. w. N.), unmittelbar durchführt.

    Der Vorgabe, "wegen der Rechtskraftwirkung des Urteils die der Erlaubnis anhaftenden Fehler auf der Grundlage einer umfassenden rechtlichen Prüfung abschließend zu benennen" (BVerwG, Beschl. v. 13.6.2019, a. a. O., sowie ergänzend Urt. v. 24.5.2018 - 4 C 4/17 -, juris, Rn. 45, jeweils m. w. N), wird durch die abschließende Bezeichnung der Fehler hinreichend Rechnung getragen.

  • VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19

    Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Damit fällt die nunmehr auf der Ebene der Vorhabenzulassung zu beachtende Beschränkung des Prüfumfangs nach § 17 Abs. 3 UVPG a.F. bzw. § 50 Abs. 3 UVPG n.F. gewissermaßen in seine Sphäre, weshalb es - hier - unbillig erschiene, etwaige in der Vergangenheit liegende Defizite im Rahmen der Umweltprüfung im Bebauungsplanverfahren bereits im Eilverfahren zum Anlass für die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs zu nehmen, zumal diese ggf. auch einer Heilung zugänglich wären (vgl. dazu etwa § 4 und § 7 Abs. 5 UmwRG sowie BVerwG, Beschluss vom 13.06.2019 - 7 B 23.18 -, NVwZ 2019, 1611; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2019 - 10 S 1919/17 -, VBlBW 2019, 334; BayVGH, Beschluss vom 27.03.2019 - 8 CS 18.2398 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 23.06.2017 - 1 Bs 14/17 -, NuR 2018, 118) und das Vorhaben womöglich nicht vollständig und endgültig verhindern könnten (vgl. zu diesen allein prozessualen Erwägungen im Rahmen der Interessenabwägung OVG NRW, Beschluss vom 20.05.2019 - 2 B 1649/18 -, juris).

    Da die FFH-Verträglichkeits(vor)prüfung grundsätzlich vor Zulassung des Vorhabens zu erfolgen hat, kommt die Nachholung der FFH-Verträglichkeits(vor)prüfung während des gerichtlichen Verfahrens allenfalls bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2011 - 10 S 2102/09 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 18.06.2019 - 2 D 53/17.NE -, NuR 2019, 858); auch eine Nachholung im Rahmen von § 7 Abs. 5 UmwRG ist allerdings möglich (BVerwG, Beschluss vom 13.06.2019 - 7 B 23.18 -, NVwZ 2019, 1611; Urteil vom 19.12.2019 - 7 C 28.18 -, juris).

  • OVG Hamburg, 08.01.2020 - 2 Bs 183/19

    Eilanträge gegen das geplante Einkaufszentrum im Überseequartier Süd auch in

    (2) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Planfeststellungs- und Immissionsschutzrecht soll grundsätzlich die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens durch die Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit der angefochtenen Genehmigung abgesichert werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.6.2019, 7 B 23.18, UPR 2019, 339, juris Rn. 6 f.; Urt. v. 27.11.2018, 9 A 8.17, BVerwGE 163, 380, Rn. 57 u. 65; Urt. v. 29.5.2018, 7 C 18.17, DVBl. 2018, 1434, juris Rn. 31 f.; Urt. v. 24.5.2018, 4 C 4.17, BVerwGE 162, 114, Rn. 31; Urt. v. 25.5.2016, 3 C 2.15, BVerwGE 155, 218, Rn. 34), was in tatsächlicher Hinsicht zu einer Aussetzung der Genehmigung bis zur Fehlerheilung führt.
  • VG Schleswig, 05.03.2024 - 2 B 3/24

    Baugenehmigung

    In Hauptsacheverfahren würde die Beachtung des Unionsrechts nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Planfeststellungs- und Immissionsschutzrecht mit Blick auf die Möglichkeit der Durchführung eines ergänzenden Verfahrens grundsätzlich durch die Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit der angefochtenen Genehmigung abgesichert (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 13. Juni 2019 - 7 B 23/18 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2021 - 2 L 79/17

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Änderung einer

    Wegen der Rechtskraftwirkung des Urteils sind die der Genehmigung anhaftenden Fehler auf der Grundlage einer umfassenden rechtlichen Prüfung abschließend zu benennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 - 7 C 18.17 - juris Rn. 31; Beschluss vom 13. Juni 2019 - 7 B 23.18 juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2022 - 10 A 1938/18
    vgl. zu der Frage, ob eine fehlerhaft unterlassene FFH-Verträglichkeitsprüfung als formeller oder materieller Fehler im Sinne des Umweltrechtsbehelfsgesetzes einzuordnen wäre OVG S.-A., Urteil vom 8. Juni 2018 - 2 L 11/16 -, juris, Rn. 131 ff. Siehe auch BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2019 - 7 B 23.18 -, juris, Rn. 5 ff., 15.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2023 - 22 D 271/21
    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 - 7 C 18.17 -, NVwZ 2018, 1734 = juris Rn. 31, und Beschluss vom 13. Juni 2019 - 7 B 23.18 -, NVwZ 2019, 1611 = juris Rn. 6 f.
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2023 - 4 LA 163/21

    FFH-Gebiet; FFH-Verträglichkeitsprüfung; FFH-Vorprüfung; Screening;

    Die Bestimmungen des § 34 Abs. 2 und 3 BNatSchG stellen zudem sicher, dass die nachträgliche Fehlerheilung auf Ausnahmesituationen beschränkt bleibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.6.2019 - 7 B 23.18 -, juris Rn. 6; Urt. v. 29.5.2018 - 7 C 18.17, juris Rn. 30 ff.).
  • VG Osnabrück, 30.08.2022 - 3 A 143/20

    Auslegung umweltbezogener Stellungnahmen; Auslegungsbekanntmachung;

    Eine solche Feststellung durch das Gericht hat wegen der Rechtskraftwirkung des Urteils zur Voraussetzung, dass die Rechtsfehler des angefochtenen Bescheids auf der Grundlage einer umfassenden rechtlichen Prüfung abschließend zu benennen sind (BVerwG, Urteil vom 29.05.2018 - 7 C 18.17 -, NVwZ 2018, 1734 [BVerfG 22.08.2018 - 2 BvC 1/18] Rn. 30 f.; Beschluss vom 13.06.2019 - 7 B 23.18 -, NVwZ 2019, 1611 - Rn. 6).
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