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   BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72   

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https://dejure.org/1973,1968
BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72 (https://dejure.org/1973,1968)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.1973 - VII C 14.72 (https://dejure.org/1973,1968)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 1973 - VII C 14.72 (https://dejure.org/1973,1968)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Umschaltung eines Fernsprechanschlusses von einem Ortsnetz zu einem anderen Ortsnetz - Neuerrichtung einer Vermittlungsstelle als ein zwingender Grund im Sinne des § 1 der Fernsprechordnung - Beachtung der Grundsätze des Raumordnungsrechts bei der Umschaltung von ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72
    Mit dieser Behauptung macht er eine solche Verletzung im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO geltend; denn eine Klage ist nur dann unzulässig, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die von dem Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (BVerwGE 18, 154 [157]; 36, 192 [199/200]; Urteil vom 30. Oktober 1963 - BVerwG V C 219.62 -, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 11 = VerwRspr. 16, 762 = DVBl. 1964, 191 = DÖV 1964, 205 = JZ 1964, 301).

    Insofern liegt der vorliegende Fall anders als bei der Einziehung eines Weges gegenüber denjenigen, die einen schlichten Gemeingebrauch geltend machen (BVerwGE 32, 222 [225]); er ist auch nicht vergleichbar mit der Bestimmung einer unter mehreren örtlich zuständigen Behörden (BVerwGE 21, 352 [353]) und mit der Anwendung von allgemeinen Richtlinien über die Dienstpostenbewertung (BVerwGE 36, 192 [194]).

  • BVerwG, 01.07.1968 - IV C 9.66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72
    Vielmehr ist mit dem angefochtenen Verwaltungsakt auch die ihm zugrunde liegende verwaltungsinterne Entscheidung inzidenter überprüfbar (vgl. BVerwGE 18, 40 [41 f.]; Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - in DVBl. 1969, 507 und Beschluß vom 30. Juni 1970 - BVerwG IV B 65.70 - in VRS 39, 318 zum Verhältnis von § 16 zu § 17 des Fernstraßengesetzes).
  • BVerwG, 31.01.1964 - VII C 65.62

    Rechtmäßigkeit der Schließung einer Schule - Auslegung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72
    Vielmehr ist mit dem angefochtenen Verwaltungsakt auch die ihm zugrunde liegende verwaltungsinterne Entscheidung inzidenter überprüfbar (vgl. BVerwGE 18, 40 [41 f.]; Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - in DVBl. 1969, 507 und Beschluß vom 30. Juni 1970 - BVerwG IV B 65.70 - in VRS 39, 318 zum Verhältnis von § 16 zu § 17 des Fernstraßengesetzes).
  • BVerwG, 16.07.1965 - IV C 82.63

    Bewilligung von Rechten zur Benutzung der Oker und des Weißen Wassers -

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72
    Insofern liegt der vorliegende Fall anders als bei der Einziehung eines Weges gegenüber denjenigen, die einen schlichten Gemeingebrauch geltend machen (BVerwGE 32, 222 [225]); er ist auch nicht vergleichbar mit der Bestimmung einer unter mehreren örtlich zuständigen Behörden (BVerwGE 21, 352 [353]) und mit der Anwendung von allgemeinen Richtlinien über die Dienstpostenbewertung (BVerwGE 36, 192 [194]).
  • BVerwG, 30.06.1970 - IV B 65.70
    Auszug aus BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72
    Vielmehr ist mit dem angefochtenen Verwaltungsakt auch die ihm zugrunde liegende verwaltungsinterne Entscheidung inzidenter überprüfbar (vgl. BVerwGE 18, 40 [41 f.]; Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - in DVBl. 1969, 507 und Beschluß vom 30. Juni 1970 - BVerwG IV B 65.70 - in VRS 39, 318 zum Verhältnis von § 16 zu § 17 des Fernstraßengesetzes).
  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 77.67

    Verletzung subjektiver Rechte durch Einziehung einer Straße?

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72
    Insofern liegt der vorliegende Fall anders als bei der Einziehung eines Weges gegenüber denjenigen, die einen schlichten Gemeingebrauch geltend machen (BVerwGE 32, 222 [225]); er ist auch nicht vergleichbar mit der Bestimmung einer unter mehreren örtlich zuständigen Behörden (BVerwGE 21, 352 [353]) und mit der Anwendung von allgemeinen Richtlinien über die Dienstpostenbewertung (BVerwGE 36, 192 [194]).
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72
    Parallelfall zu BVerwG VII C 6.72.
  • BVerwG, 04.12.1970 - VII C 54.69
    Auszug aus BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72
    Dieser Anspruch steht auch jedem Mieter und Pächter (so BVerwGE 36, 352 [355]) zu.
  • BVerwG, 30.04.1969 - IV C 6.68

    Wesen des Abwägungsgebot in der Bauleitplanung; Enteignende Vorwirkung eines

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72
    Allerdings gilt das Abwägungsgebot für jede rechtsstaatliche Planung in dem Sinn, daß die von einer Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden müssen; das gilt unabhängig davon, ob die Abwägung ausdrücklich im Gesetz gefordert worden ist; das hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen (vgl. z.B. Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 6.68 - in DVBl. 1969, 697 [699]).
  • BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61

    Eingemeindung eines gemeindefreien Gebiets als Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72
    Mit dieser Behauptung macht er eine solche Verletzung im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO geltend; denn eine Klage ist nur dann unzulässig, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die von dem Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (BVerwGE 18, 154 [157]; 36, 192 [199/200]; Urteil vom 30. Oktober 1963 - BVerwG V C 219.62 -, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 11 = VerwRspr. 16, 762 = DVBl. 1964, 191 = DÖV 1964, 205 = JZ 1964, 301).
  • BVerwG, 30.10.1963 - V C 219.62

    Kann gegen einen Schwerbeschädigtenausweis mit der Behauptung geklagt werden, der

  • BVerwG, 06.05.1960 - VII C 57.59
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