Rechtsprechung
BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Umschaltung eines Fernsprechanschlusses von einem Ortsnetz zu einem anderen Ortsnetz - Neuerrichtung einer Vermittlungsstelle als ein zwingender Grund im Sinne des § 1 der Fernsprechordnung - Beachtung der Grundsätze des Raumordnungsrechts bei der Umschaltung von ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 26.10.1971 - 326 VI 70
- BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68
Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72
Mit dieser Behauptung macht er eine solche Verletzung im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO geltend; denn eine Klage ist nur dann unzulässig, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die von dem Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (BVerwGE 18, 154 [157]; 36, 192 [199/200]; Urteil vom 30. Oktober 1963 - BVerwG V C 219.62 -, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 11 = VerwRspr. 16, 762 = DVBl. 1964, 191 = DÖV 1964, 205 = JZ 1964, 301).Insofern liegt der vorliegende Fall anders als bei der Einziehung eines Weges gegenüber denjenigen, die einen schlichten Gemeingebrauch geltend machen (BVerwGE 32, 222 [225]); er ist auch nicht vergleichbar mit der Bestimmung einer unter mehreren örtlich zuständigen Behörden (BVerwGE 21, 352 [353]) und mit der Anwendung von allgemeinen Richtlinien über die Dienstpostenbewertung (BVerwGE 36, 192 [194]).
- BVerwG, 01.07.1968 - IV C 9.66
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72
Vielmehr ist mit dem angefochtenen Verwaltungsakt auch die ihm zugrunde liegende verwaltungsinterne Entscheidung inzidenter überprüfbar (vgl. BVerwGE 18, 40 [41 f.]; Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - in DVBl. 1969, 507 und Beschluß vom 30. Juni 1970 - BVerwG IV B 65.70 - in VRS 39, 318 zum Verhältnis von § 16 zu § 17 des Fernstraßengesetzes). - BVerwG, 31.01.1964 - VII C 65.62
Rechtmäßigkeit der Schließung einer Schule - Auslegung des Begriffs der …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72
Vielmehr ist mit dem angefochtenen Verwaltungsakt auch die ihm zugrunde liegende verwaltungsinterne Entscheidung inzidenter überprüfbar (vgl. BVerwGE 18, 40 [41 f.]; Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - in DVBl. 1969, 507 und Beschluß vom 30. Juni 1970 - BVerwG IV B 65.70 - in VRS 39, 318 zum Verhältnis von § 16 zu § 17 des Fernstraßengesetzes).
- BVerwG, 16.07.1965 - IV C 82.63
Bewilligung von Rechten zur Benutzung der Oker und des Weißen Wassers - …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72
Insofern liegt der vorliegende Fall anders als bei der Einziehung eines Weges gegenüber denjenigen, die einen schlichten Gemeingebrauch geltend machen (BVerwGE 32, 222 [225]); er ist auch nicht vergleichbar mit der Bestimmung einer unter mehreren örtlich zuständigen Behörden (BVerwGE 21, 352 [353]) und mit der Anwendung von allgemeinen Richtlinien über die Dienstpostenbewertung (BVerwGE 36, 192 [194]). - BVerwG, 30.06.1970 - IV B 65.70
Auszug aus BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72
Vielmehr ist mit dem angefochtenen Verwaltungsakt auch die ihm zugrunde liegende verwaltungsinterne Entscheidung inzidenter überprüfbar (vgl. BVerwGE 18, 40 [41 f.]; Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - in DVBl. 1969, 507 und Beschluß vom 30. Juni 1970 - BVerwG IV B 65.70 - in VRS 39, 318 zum Verhältnis von § 16 zu § 17 des Fernstraßengesetzes). - BVerwG, 25.06.1969 - IV C 77.67
Verletzung subjektiver Rechte durch Einziehung einer Straße?
Auszug aus BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72
Insofern liegt der vorliegende Fall anders als bei der Einziehung eines Weges gegenüber denjenigen, die einen schlichten Gemeingebrauch geltend machen (BVerwGE 32, 222 [225]); er ist auch nicht vergleichbar mit der Bestimmung einer unter mehreren örtlich zuständigen Behörden (BVerwGE 21, 352 [353]) und mit der Anwendung von allgemeinen Richtlinien über die Dienstpostenbewertung (BVerwGE 36, 192 [194]). - BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72
Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72
Parallelfall zu BVerwG VII C 6.72. - BVerwG, 04.12.1970 - VII C 54.69
Auszug aus BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72
Dieser Anspruch steht auch jedem Mieter und Pächter (so BVerwGE 36, 352 [355]) zu. - BVerwG, 30.04.1969 - IV C 6.68
Wesen des Abwägungsgebot in der Bauleitplanung; Enteignende Vorwirkung eines …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72
Allerdings gilt das Abwägungsgebot für jede rechtsstaatliche Planung in dem Sinn, daß die von einer Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden müssen; das gilt unabhängig davon, ob die Abwägung ausdrücklich im Gesetz gefordert worden ist; das hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen (vgl. z.B. Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 6.68 - in DVBl. 1969, 697 [699]). - BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61
Eingemeindung eines gemeindefreien Gebiets als Verwaltungsakt
Auszug aus BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72
Mit dieser Behauptung macht er eine solche Verletzung im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO geltend; denn eine Klage ist nur dann unzulässig, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die von dem Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (BVerwGE 18, 154 [157]; 36, 192 [199/200]; Urteil vom 30. Oktober 1963 - BVerwG V C 219.62 -, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 11 = VerwRspr. 16, 762 = DVBl. 1964, 191 = DÖV 1964, 205 = JZ 1964, 301). - BVerwG, 30.10.1963 - V C 219.62
Kann gegen einen Schwerbeschädigtenausweis mit der Behauptung geklagt werden, der …
- BVerwG, 06.05.1960 - VII C 57.59