Rechtsprechung
BVerwG, 13.07.1979 - 1 B 481.79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bindung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) an die Sachverhaltswürdigung durch das Berufungsgericht - Beanstandung der vorinstanzlichen Beweiswürdigung mit einer Sachrüge - Revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils auf Verstöße gegen Denkgesetze oder ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 15.02.1979 - 443 XI 77
- BVerwG, 13.07.1979 - 1 B 481.79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1979 - 1 B 481.79
Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann daher ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [NJW 1978, 2464 = DÖV 1978, 449] und vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71
Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1979 - 1 B 481.79
In ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß dem vom Kläger hervorgehobenen Beweisnotstand, in dem sich Asylbewerber vielfach befinden, dadurch Rechnung zu tragen ist, daß für die ihm zuzuordnenden Vorgänge Glaubhaftmachung genügt, aber auch zu fordern ist (vgl. u.a. BVerwGE 55, 82 [86]). - BVerwG, 07.03.1978 - 1 B 79.78
Vereinbarkeit der Anwendung der Grundsätze der Generalprävention bei der …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1979 - 1 B 481.79
Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann daher ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [NJW 1978, 2464 = DÖV 1978, 449] und vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 3.72
Angriff der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren bei …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1979 - 1 B 481.79
Sind dagegen bei der Beweiswürdigung mehrere Folgerungen denkgesetzlich möglich, so ist es nicht nur nicht fehlerhaft, wenn das Tatsachengericht unter mehreren möglichen eine Folgerung wählt, sondern gerade auch seine ihm durch § 108 Abs. 1 VwGO übertragene Aufgabe, sich unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten seine Überzeugung zu bilden (Beschluß vom 18. Februar 1972 - BVerwG 8 B 3.72/8 C 7.72 - [DVBl. 1973, 373]).