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   BVerwG, 13.07.1979 - IV C 10.76   

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BVerwG, 13.07.1979 - IV C 10.76 (https://dejure.org/1979,2507)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.1979 - IV C 10.76 (https://dejure.org/1979,2507)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 1979 - IV C 10.76 (https://dejure.org/1979,2507)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entnahme fester Stoffe aus einem oberirdischen Gewässer bei Gelegenheit der Reinigung eines Triebwerkrechens - Verbot der Wiedereinbringung eines Rechengutes zum Zwecke der Entledigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 10.76
    Mit seinem Verbot trägt das Wasserhaushaltsgesetz zum einen der hervorragenden Bedeutung Rechnung, die dem nach Menge und Qualität nur begrenzt vorhandenen Wasser für den einzelnen wie für die staatliche Gemeinschaft zukommt; und es entspricht damit zum anderen der besonderen Anfälligkeit des Wassers und des Wasserhaushalts gegenüber Verunreinigungen und anderen nachteiligen Einwirkungen auf die Wassereigenschaften (vgl. z.B. Urteil vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 25.75 - in BVerwGE 55, 220 [231]).

    Sofern und soweit durch das Verbot auch der Eigentümer- und Anliegergebrauch an einem oberirdischen Gewässer mitgestaltet wird, ist es auch mit Art. 14 GG vereinbar; denn insoweit konkretisiert es innerhalb des dem Gesetzgeber durch Art. 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 GG gegebenen Rahmens die soziale Bindung des Grundeigentums in bezug auf die Gewässernutzung, die ganz allgemein überall dort in besonderer und verfassungsrechtlich zulässiger Weise eingeschränkt ist, wo sich aus der Nutzung des Grundeigentums Auswirkungen auf den Wasserhaushalt ergeben (vgl. Urteil vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 25.75 - a.a.O. S. 230).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 10.76
    Dabei muß er sich zur Erreichung des gesetzgeberischen Zieles dafür geeigneter Mittel bedienen und das Maß der den einzelnen treffenden Belastung in einem vernünftigen Verhältnis zu dem ihm und der Allgemeinheit erwachsenden Vorteil halten (BVerfG, Beschluß vom 16. März 1971 - 1 BvR 52/66 - in BVerfGE 30, 292 [316] und Beschluß vom 18. Dezember 1974 - 1 BvR 430/65 - in BVerfGE 38, 281 [302]; BVerwG, Urteil vom 22. April 1971 - BVerwG VIII C 186.70 - in BVerwGE 38, 68 [BVerwG 22.04.1971 - VIII C 186/70] [70/71]).

    Davon abgesehen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts selbst in solchen Fällen, in denen Privaten nicht ein Handeln verboten, sondern im Interesse der Erfüllung öffentlicher Aufgaben Handlungspflichten auferlegt werden, davon auszugehen, daß sich dem Verfassungsrecht keine allgemeine Pflicht des Gesetzgebers entnehmen läßt, die Adressaten öffentlicher Lasten durch positive Maßnahmen vor Rentabilitätsminderungen zu schützen (Beschluß vom 16. März 1971 - 1 BvR 52/66 - in BVerfGE 30, 292 [325]).

  • BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 186.70

    Aufbewahrung militärischer Ausrüstung - Beachtung des Grundsatzes der

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 10.76
    Dabei muß er sich zur Erreichung des gesetzgeberischen Zieles dafür geeigneter Mittel bedienen und das Maß der den einzelnen treffenden Belastung in einem vernünftigen Verhältnis zu dem ihm und der Allgemeinheit erwachsenden Vorteil halten (BVerfG, Beschluß vom 16. März 1971 - 1 BvR 52/66 - in BVerfGE 30, 292 [316] und Beschluß vom 18. Dezember 1974 - 1 BvR 430/65 - in BVerfGE 38, 281 [302]; BVerwG, Urteil vom 22. April 1971 - BVerwG VIII C 186.70 - in BVerwGE 38, 68 [BVerwG 22.04.1971 - VIII C 186/70] [70/71]).

    Zum anderen kann offenbleiben, ob in solchen Fällen, in denen ein - darin seinerseits verfassungsmäßiges - Gesetz ein absolutes Verbot enthält, für den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Korrektiv der im Einklang mit dem Verbot erlassenen Einzelentscheidung der Verwaltung noch Raum ist (für Entscheidungen auf dem Gebiet des Wehrpflichtrechts verneinend Urteil vom 22. April 1971 - BVerwG VIII C 186.70 - in BVerwGE 38, 68 [BVerwG 22.04.1971 - VIII C 186/70] [76]).

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 10.76
    Dabei muß er sich zur Erreichung des gesetzgeberischen Zieles dafür geeigneter Mittel bedienen und das Maß der den einzelnen treffenden Belastung in einem vernünftigen Verhältnis zu dem ihm und der Allgemeinheit erwachsenden Vorteil halten (BVerfG, Beschluß vom 16. März 1971 - 1 BvR 52/66 - in BVerfGE 30, 292 [316] und Beschluß vom 18. Dezember 1974 - 1 BvR 430/65 - in BVerfGE 38, 281 [302]; BVerwG, Urteil vom 22. April 1971 - BVerwG VIII C 186.70 - in BVerwGE 38, 68 [BVerwG 22.04.1971 - VIII C 186/70] [70/71]).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wencker

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 10.76
    Nach diesem Grundsatz darf der allgemeine Freiheitsanspruch des Bürgers gegenüber dem Staat von der öffentlichen Gewalt jeweils nur soweit beschränkt werden, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerläßlich ist (vgl. z.B. BVerfG, Beschluß vom 15. Dezember 1965 - 1 BvR 513/65 - in BVerfGE 19, 342 [348/349] und Beschluß vom 5. März 1968 - 1 BvR 579/67 - in BVerfGE 23, 127 [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67] [133/134]).
  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 10.76
    Nach diesem Grundsatz darf der allgemeine Freiheitsanspruch des Bürgers gegenüber dem Staat von der öffentlichen Gewalt jeweils nur soweit beschränkt werden, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerläßlich ist (vgl. z.B. BVerfG, Beschluß vom 15. Dezember 1965 - 1 BvR 513/65 - in BVerfGE 19, 342 [348/349] und Beschluß vom 5. März 1968 - 1 BvR 579/67 - in BVerfGE 23, 127 [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67] [133/134]).
  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 10.76
    Es greift nicht einschränkend in vorgegebene spezielle Rechtspositionen der Betroffenen ein, sondern begrenzt in einer dem Gesetzeszweck angemessenen Weise die allgemeine Handlungsfreiheit im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG, und zwar in bezug auf keineswegs elementare Äußerungsformen der menschlichen Handlungsfreiheit (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 7. April 1964 - 1 BvL 12/63 - in BVerfGE 17, 306 [314]).
  • BVerwG, 16.11.1973 - IV C 44.69

    Ermessensspielraum bei einer Zurückverweisung - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 10.76
    Denn "Einbringen" im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 1 WEG ist jede auf die Inanspruchnahme des Gewässers zweckgerichtete Zuführung von Stoffen (so - für den in seiner Zweckbezogenheit damit übereinstimmenden Begriff des Einleitens - das Urteil vom 16. November 1973 - BVerwG IV C 44.69 - in Buchholz 445.4 § 3 WHG Nr. 3 S. 1 [5]); und daß das dem Wasser hier zugeführte Rechengut aus "festen" Stoffen besteht, ist ebensowenig bestritten wie die mit der Zuführung verbundene Absicht der Klägerin, sich von dem Rechengut zu befreien.
  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 8.74

    Revisibilität nichtrevisiblen Rechts - Oberirdische Gewässer - Bestandteil einer

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 10.76
    Dabei geht das Gesetz davon aus, daß schlechthin jedes auf die Entledigung gerichtete Einbringen fester Stoffe in ein oberirdisches Gewässer im Hinblick auf diese gesetzliche Zielsetzung von nachteiligem Einfluß auf den Gewässerzustand ist und die Tauglichkeit des Gewässers für die Aufnahme solcher Stoffe herabsetzt, deren Zuführung durch gesetzgeberische Maßnahmen nicht verhindert werden kann oder deren Zuführung im Rahmen der Ordnung des Wasserhaushalts - zum Beispiel bei der Bewältigung des Abwasseranfalles - unerläßlich ist (vgl. Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG IV C 8-11.74 - in BVerwGE 49, 301 [306]; Sieder-Zeitler, WEG, Rdnr. I 1 zu § 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 1253/08

    Wasserrechtliche Erlaubnis für die Errichtung von Bootsanbindepfählen (Dalben) in

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen, nämlich eine rechtswidrige Gewässereinwirkung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.09.1975 - IX 674/74 -, ZfW 1976, II Nr. 6; BVerwG, Urteil vom 13.07.1979 - IV C 10.76 -, Buchholz 445.4 § 26 WHG Nr. 2), hat das Verwaltungsgericht mit zutreffenden ausführlichen Erwägungen dargelegt.
  • VGH Bayern, 22.12.2022 - 8 BV 22.2392

    Wasserrechtliche Gestattung für den Einbau und Betrieb einer automatischen

    Das Verbot des § 32 Abs. 1 Satz 1 WHG gilt auch für Stoffe, die sich vor ihrer Entnahme bereits im Gewässer befunden haben, wie etwa das Schwemmgut in Fließgewässern, das - wie in dem streitgegenständlichen Verfahren - als Rechengut in dem Gewässer vor den Turbinen einer Wasserkraftanlage zu deren Schutz aufgefangen und wieder in das Unterwasser zurückbefördert wird (vgl. BVerwG, U.v. 13.7.1979 - 4 C 10.76 - VerwRspr 1980, 423/425 - beck-online; B.v. 27.1.1997 - 11 B 1.97 - juris Rn. 2 jeweils zu § 26 WHG a.F.; BayVGH, U.v. 8.12.1987 - 8 B 85 A. 940 - S. 7); unerheblich ist dabei, ob das entnommene Rechengut manuell oder automatisch in das Gewässer zurückbefördert wird (vgl. Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, 12. Aufl. 2019, § 32 Rn. 9 m.w.N.).

    Voraussetzung ist in diesem Fall jedoch, dass das aufgefangene Schwemmgut zunächst aus dem Wasser entnommen wird, bevor es in das Gewässer (wieder) eingebracht wird (vgl. BVerwG, U.v. 13.7.1979 - 4 C 10.76 - a.a.O.; zum Begriff des "Entnehmens" vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 3 WHG).

  • VG Freiburg, 13.12.2010 - 6 K 731/09

    Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für einen Bootssteg und Badesteg

    Eine rechtswidrige Gewässereinwirkung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.09.1975 - IX 674/74 -, ZfW 1976, II Nr. 6; BVerwG, Urt. v.13.07.1979 - IV C 10.76 -, Buchholz 445.4 § 26 WHG Nr. 2) liegt insoweit vor.
  • VG Freiburg, 13.12.2010 - 6 K 696/09

    Bootsstege am Bodensee

    Eine rechtswidrige Gewässereinwirkung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.09.1975 - IX 674/74-, ZfW 1976, II Nr. 6; BVerwG, Urt. v. 13.07.1979 - IV C 10.76-, Buchholz 445.4 § 26 WHG Nr. 2) liegt insoweit vor.
  • BVerwG, 27.01.1997 - 11 B 1.97

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Diese Frage rechtfertigt jedoch die Zulassung der Revision nicht; denn sie ist - wie der Beschwerdeführer selbst nicht verkennt - bereits durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juli 1979 - BVerwG 4 C 10.76 - (Buchholz 445.4 § 26 WHG Nr. 2) dahin gehend geklärt, daß diese Vorschrift verbietet, die am Rechen eines Wasserkraftwerkes zum Schutz seiner Turbinen aufgefangenen und aus dem Wasser entnommenen festen Stoffe zum Zweck der Entledigung in das Gewässer wieder einzubringen.
  • VG Halle, 19.12.2013 - 4 A 230/13

    Ersatz von Mehrkosten gemäß § 64 WasG ST

    Insoweit ist anerkannt, dass ein Einbringen ein zweckgerichtetes, gewässerbezogenes Verhalten voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 13. Juli 1979 - BVerwG 4 C 10.76 - juris Rn. 20; VGH München, Urteil vom 16. Dezember 1999 - 22 B 97.1171 - juris Rn. 9; Czychowski/Reinhardt, WHG, 9. Aufl. 2007, § 3 Rn. 25 und 10. Aufl. 2010, § 9 Rn. 26).
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