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   BVerwG, 13.07.2022 - 2 WDB 5.22   

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https://dejure.org/2022,23873
BVerwG, 13.07.2022 - 2 WDB 5.22 (https://dejure.org/2022,23873)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.2022 - 2 WDB 5.22 (https://dejure.org/2022,23873)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 2022 - 2 WDB 5.22 (https://dejure.org/2022,23873)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens ohne Feststellung eines Dienstvergehens eines früheren Soldaten

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens ohne Feststellung eines Dienstvergehens eines früheren Soldaten

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 30.09.1976 - 2 WD 12.76

    Beschränkter Maßnahmenkatalog bei Verurteilung eines früheren Soldaten -

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2022 - 2 WDB 5.22
    Das Verfahren sei somit - auch vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. September 1976 (2 WD 12.76 ) - wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen, wodurch sich verbiete, ein Dienstvergehen festzustellen.

    Die Konstellation einer Verfahrenseinstellung wegen einer im Einzelfall nicht (mehr) zulässigen Disziplinarmaßnahme regelt die 2. Alternative des § 108 Abs. 3 Satz 1 WDO separat, sodass sich - anders als im Senatsbeschluss vom 30. September 1976 - 2 WD 12.76 - zu § 104 Abs. 3 Satz 1 WDO a. F. angenommen - nach klassischen Auslegungsmethoden verbietet, sie trotz ihrer spezialgesetzlichen Regelung gleichwohl unter den Begriff des Verfahrenshindernisses zu subsumieren.

  • BVerwG, 15.06.2007 - 2 WD 17.06

    Verfahrenshindernis; Verfahrenseinstellung; unwirksame Ernennung; Soldat auf

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2022 - 2 WDB 5.22
    Liegt es vor, verbietet sich nach der ständigen Senatsrechtsprechung auch die Feststellung eines Dienstvergehens (BVerwG, Beschlüsse vom 25. März 1997 - 2 WD 4.97 - DokBer B 1998, 12 Rn. 4 sowie vom 15. Juni 2007 - 2 WD 17.06 - BVerwGE 129, 52 Rn. 26).

    aa) Die vom Truppendienstgericht zu seiner Begründung aufgegriffene Formulierung des Senats, zu den allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen zähle auch die Möglichkeit, eine der in der Wehrdisziplinarordnung vorgesehene gerichtliche Maßnahme zu verhängen (Beschluss vom 15. Juni 2007 - 2 WD 17.06 - BVerwGE 129, 52 Rn. 15), weist keinen Bezug zu § 58 WDO auf.

  • BVerwG, 21.11.2019 - 2 WD 31.18

    Bagatellgrenze; Geringwertigkeitsschwelle; Major der Reserve; Offizialdelikt;

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2022 - 2 WDB 5.22
    a) Nach der Senatsrechtsprechung sind durch § 58 Abs. 2 oder Abs. 3 WDO bedingte Einstellungen des disziplinargerichtlichen Verfahrens unter der Feststellung eines Dienstvergehens auszusprechen (BVerwG, Urteile vom 25. September 2008 - 2 WD 19.07 - juris Rn. 79, vom 27. Januar 2011 - 2 WD 39.09 - juris Rn. 13 und vom 21. November 2019 - 2 WD 31.18 - Buchholz 449 § 23 SG Nr. 4 Rn. 42).
  • BVerwG, 27.01.2011 - 2 WD 39.09

    Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens; Unzulässigkeit von

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2022 - 2 WDB 5.22
    a) Nach der Senatsrechtsprechung sind durch § 58 Abs. 2 oder Abs. 3 WDO bedingte Einstellungen des disziplinargerichtlichen Verfahrens unter der Feststellung eines Dienstvergehens auszusprechen (BVerwG, Urteile vom 25. September 2008 - 2 WD 19.07 - juris Rn. 79, vom 27. Januar 2011 - 2 WD 39.09 - juris Rn. 13 und vom 21. November 2019 - 2 WD 31.18 - Buchholz 449 § 23 SG Nr. 4 Rn. 42).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 WD 19.07

    Achtungs- und Vertrauenswahrungsgebot nach Ausscheiden aus dem Dienst; treues

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2022 - 2 WDB 5.22
    a) Nach der Senatsrechtsprechung sind durch § 58 Abs. 2 oder Abs. 3 WDO bedingte Einstellungen des disziplinargerichtlichen Verfahrens unter der Feststellung eines Dienstvergehens auszusprechen (BVerwG, Urteile vom 25. September 2008 - 2 WD 19.07 - juris Rn. 79, vom 27. Januar 2011 - 2 WD 39.09 - juris Rn. 13 und vom 21. November 2019 - 2 WD 31.18 - Buchholz 449 § 23 SG Nr. 4 Rn. 42).
  • BVerwG, 25.03.1997 - 2 WD 4.97

    Ausschluss der Feststellung eines Dienstvergehens durch Einstellung des

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2022 - 2 WDB 5.22
    Liegt es vor, verbietet sich nach der ständigen Senatsrechtsprechung auch die Feststellung eines Dienstvergehens (BVerwG, Beschlüsse vom 25. März 1997 - 2 WD 4.97 - DokBer B 1998, 12 Rn. 4 sowie vom 15. Juni 2007 - 2 WD 17.06 - BVerwGE 129, 52 Rn. 26).
  • BVerwG, 16.07.2014 - 2 WDB 5.13

    Verfahrenshindernis; Zuständigkeit; örtliche Unzuständigkeit; Verweisung;

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2022 - 2 WDB 5.22
    b) Unter den Begriff eines Verfahrenshindernisses nach § 108 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 WDO fallen alle Umstände, die der Fortführung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens von Rechts wegen entgegenstehen, also diese verhindern (BVerwG, Beschlüsse vom 6. August 2014 - 2 WDB 5, 13 - BVerwGE 150, 162 Rn. 9 m. w. N. und vom 10. Juli 2018 - 2 WDB 2, 18 - BVerwGE 162, 325 Rn. 5).
  • BVerwG, 14.05.2019 - 2 WD 24.18

    Herabsetzung eines Soldaten im Dienstgrad als Ausgangspunkt der

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2022 - 2 WDB 5.22
    bb) Dass in Fällen, in denen eine Ahndung des Dienstvergehens gemäß § 58 Abs. 2 und Abs. 3 WDO nicht mehr zulässig ist oder nach § 16 WDO nicht mehr verhängt werden darf (BVerwG, Urteile vom 14. Mai 2019 - 2 WD 24.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 64 Rn. 37 und vom 17. Juni 2021 - 2 WD 21.20 - juris Rn. 10 und 33), die Verfahrenseinstellung unter Feststellung eines Dienstvergehens zu treffen ist, folgt daraus, dass bereits der Disziplinarvorgesetzte und die Einleitungsbehörde diese Befugnis besitzen.
  • BVerwG, 17.06.2021 - 2 WD 21.20

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Beförderungsverbot; Gefährdung des

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2022 - 2 WDB 5.22
    bb) Dass in Fällen, in denen eine Ahndung des Dienstvergehens gemäß § 58 Abs. 2 und Abs. 3 WDO nicht mehr zulässig ist oder nach § 16 WDO nicht mehr verhängt werden darf (BVerwG, Urteile vom 14. Mai 2019 - 2 WD 24.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 64 Rn. 37 und vom 17. Juni 2021 - 2 WD 21.20 - juris Rn. 10 und 33), die Verfahrenseinstellung unter Feststellung eines Dienstvergehens zu treffen ist, folgt daraus, dass bereits der Disziplinarvorgesetzte und die Einleitungsbehörde diese Befugnis besitzen.
  • BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21

    Versucht ein Soldat jemanden durch Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben zu

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2022 - 2 WDB 5.22
    Auch eine extreme Verfahrensüberlänge ist geeignet, ein Verfahrenshindernis zu begründen (BVerwG, Urteil vom 28. September 2021 - 2 WD 11.21 - Rn. 24 ff.).
  • TDG Süd, 18.03.2022 - S 5 VL 50/20

    Einstellung eines Disziplinarverfahrens wegen Verfahrenshindernisses -

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