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BVerwG, 13.08.1986 - 2 B 78.86 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Entlassung aus einem Beamtenverhältnis - Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.1986 - 6 A 2304/84
- BVerwG, 13.08.1986 - 2 B 78.86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.08.1986 - 2 B 78.86
Abgesehen davon, daß als Oberverwaltungsgerichte im Sinne dieser Vorschrift nur die nach § 9 und ggf. § 184 VwGO bestehenden, nicht also bei Inkrafttreten der VwGO nicht mehr bestehende Gerichte anzusehen sein dürften, kommt eine zur Zulassung der Revision führende Abweichung jedenfalls deshalb nicht in Betracht, weil das Urteil des seinerzeitigen Badischen Verwaltungsgerichtshofs nicht dieselbe Rechtsfrage aufgrund derselben Rechtsvorschrift entschieden hat wie das hier angefochtene Berufungsurteil (vgl. BVerwGE 16, 53; 27, 155 [BVerwG 30.05.1967 - II B 32/67]; Beschluß vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 78.81 - <DÖD 1983, 27>). - BVerwG, 29.10.1982 - 2 B 78.81
Staatsschutzbehörden - Beamtenbewerber - Verwertung vorhandener Erkenntnisse
Auszug aus BVerwG, 13.08.1986 - 2 B 78.86
Abgesehen davon, daß als Oberverwaltungsgerichte im Sinne dieser Vorschrift nur die nach § 9 und ggf. § 184 VwGO bestehenden, nicht also bei Inkrafttreten der VwGO nicht mehr bestehende Gerichte anzusehen sein dürften, kommt eine zur Zulassung der Revision führende Abweichung jedenfalls deshalb nicht in Betracht, weil das Urteil des seinerzeitigen Badischen Verwaltungsgerichtshofs nicht dieselbe Rechtsfrage aufgrund derselben Rechtsvorschrift entschieden hat wie das hier angefochtene Berufungsurteil (vgl. BVerwGE 16, 53; 27, 155 [BVerwG 30.05.1967 - II B 32/67]; Beschluß vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 78.81 - <DÖD 1983, 27>). - BVerwG, 30.05.1967 - II B 32.67
Gewährung von Entlassungsgeld eines Berufsunteroffiziers der früheren Wehrmacht …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1986 - 2 B 78.86
Abgesehen davon, daß als Oberverwaltungsgerichte im Sinne dieser Vorschrift nur die nach § 9 und ggf. § 184 VwGO bestehenden, nicht also bei Inkrafttreten der VwGO nicht mehr bestehende Gerichte anzusehen sein dürften, kommt eine zur Zulassung der Revision führende Abweichung jedenfalls deshalb nicht in Betracht, weil das Urteil des seinerzeitigen Badischen Verwaltungsgerichtshofs nicht dieselbe Rechtsfrage aufgrund derselben Rechtsvorschrift entschieden hat wie das hier angefochtene Berufungsurteil (vgl. BVerwGE 16, 53; 27, 155 [BVerwG 30.05.1967 - II B 32/67]; Beschluß vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 78.81 - <DÖD 1983, 27>).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1986 - 2 B 78.86
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77
Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht - …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1986 - 2 B 78.86
Rechtsfragen, die dem auslaufenden Recht angehören, kommt aber regelmäßig grundsätzliche Bedeutung nicht zu (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67, vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - ). - BVerwG, 17.07.1975 - 2 B 2.75
Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1986 - 2 B 78.86
Rechtsfragen, die dem auslaufenden Recht angehören, kommt aber regelmäßig grundsätzliche Bedeutung nicht zu (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67, vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - ). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 13.08.1986 - 2 B 78.86
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 01.11.1982 - 2 B 118.81
Gewähr der Verfassungstreue - Beamtenbewerber - Nachträglichen Bereitschaft zur …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1986 - 2 B 78.86
Abgesehen davon, daß als Oberverwaltungsgerichte im Sinne dieser Vorschrift nur die nach § 9 und ggf. § 184 VwGO bestehenden, nicht also bei Inkrafttreten der VwGO nicht mehr bestehende Gerichte anzusehen sein dürften, kommt eine zur Zulassung der Revision führende Abweichung jedenfalls deshalb nicht in Betracht, weil das Urteil des seinerzeitigen Badischen Verwaltungsgerichtshofs nicht dieselbe Rechtsfrage aufgrund derselben Rechtsvorschrift entschieden hat wie das hier angefochtene Berufungsurteil (vgl. BVerwGE 16, 53; 27, 155 [BVerwG 30.05.1967 - II B 32/67]; Beschluß vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 78.81 - <DÖD 1983, 27>). - BVerwG, 31.05.1967 - II B 3.67
Unzulässigkeit einer Beschwerde mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes - …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1986 - 2 B 78.86
Rechtsfragen, die dem auslaufenden Recht angehören, kommt aber regelmäßig grundsätzliche Bedeutung nicht zu (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67, vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - ).