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   BVerwG, 13.08.2004 - 7 B 68.04   

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BVerwG, 13.08.2004 - 7 B 68.04 (https://dejure.org/2004,21906)
BVerwG, Entscheidung vom 13.08.2004 - 7 B 68.04 (https://dejure.org/2004,21906)
BVerwG, Entscheidung vom 13. August 2004 - 7 B 68.04 (https://dejure.org/2004,21906)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Klageänderung, wenn das Klagebegehren sowohl auf einen allgemeinen Immissionsabwehranspruch als auch im Hilfsantrag auf eine Verpflichtung nach § 24 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gestützt wird - Annahme der Einwilligung des Beklagten in eine ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.10.1983 - 1 B 116.83

    Klageänderung - Sachdienlichkeit - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2004 - 7 B 68.04
    Eine grundsätzliche Frage von allgemeiner Bedeutung verbindet sich hiermit schon deswegen nicht, weil in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist, dass es für die Sachdienlichkeit einer Klageänderung darauf ankommt, ob eine Verzögerung des Verfahrens wegen Nichtverwertbarkeit der Ergebnisse der bisherigen Prozessführung zu erwarten ist oder ob der sachliche Streitstoff zwischen den Beteiligten im anhängigen Verfahren endgültig ausgeräumt werden kann (Beschluss vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 116.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 51; Urteil vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 C 85.77 - BVerwGE 57, 31 ; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 03.03.1995 - 4 B 26.95

    Zulässigkeit und Voraussetzungen für das Vorliegen einer Klageänderung -

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2004 - 7 B 68.04
    Die behauptete Abweichung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Beschluss vom 3. März 1995 - BVerwG 4 B 26.95 - liegt nicht vor, da der Verwaltungsgerichtshof keinen abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, der einem in der Divergenzentscheidung aufgestellten ebensolchen Rechtssatz widerspricht.
  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum;

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2004 - 7 B 68.04
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass hierin eine Klageänderung zu sehen ist, auf die § 91 VwGO Anwendung findet (Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 4 C 4.98 - BVerwGE 109, 74 ).
  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 85.77

    Flurbereinigungsplan - Technische Maßnahmen - Herstellung gemeinschaftlicher

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2004 - 7 B 68.04
    Eine grundsätzliche Frage von allgemeiner Bedeutung verbindet sich hiermit schon deswegen nicht, weil in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist, dass es für die Sachdienlichkeit einer Klageänderung darauf ankommt, ob eine Verzögerung des Verfahrens wegen Nichtverwertbarkeit der Ergebnisse der bisherigen Prozessführung zu erwarten ist oder ob der sachliche Streitstoff zwischen den Beteiligten im anhängigen Verfahren endgültig ausgeräumt werden kann (Beschluss vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 116.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 51; Urteil vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 C 85.77 - BVerwGE 57, 31 ; jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.04.2024 - 22 A 17.40026

    Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen darf weiter genutzt werden

    Diese wird von der Rechtsprechung zugleich als Klageänderung nach § 91 VwGO angesehen (vgl. BVerwG, B.v. 13.8.2004 - 7 B 68.04 - BeckRS 2004, 25046; OVG RhPf, B.v. 28.7.2016 - 2 A 10343.16 - juris Rn. 23 f.; BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 11 B 19.703 - juris Rn. 45; s. auch Sodan in ders./Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 44 Rn. 2, 6a).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2016 - 2 A 10343/16

    Feststellung des Bestehens eines Kontrahierungszwangs zwischen Kabelnetzbetreiber

    Dies führt zu einer sukzessiven Klagehäufung, die nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Klageänderung darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. August 2004 - 7 B 68/04 -, BeckRS 2004, 25046 m.w.N.), denn "es kommt eine weitere Klage hinzu' (V. Schmid, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 4. Aufl. 2014, § 91 Rn. 20 m. Fn. 33).

    Diese beiden Klageanträge führen auf unterschiedliche Klagearten und bereits deshalb auch auf unterschiedliche Streitgegenstände (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2016 - 7 C 13.15 -, juris Rn. 4); es handelt sich um eine Klageänderung (§ 91 Abs. 1 VwGO) im Sinne einer (sukzessiven) Klagehäufung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. August 2004 - 7 B 68/04 -, BeckRS 2004, 25046).

  • VG Schleswig, 30.09.2020 - 4 A 200/14

    Vergnügungssteuer - Anhebung des Spielgerätesteuersatzes von 12 % auf 18 % der

    Die Einführung der weiteren Klagebegehren (Spielgerätesteueranmeldungen für Juni 2014 bis April 2017) während des Prozesses (sog. sukzessive Klagehäufung) sind als zulässige Klageänderung nach § 91 Abs. 1 VwGO anzusehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.08.2004 - 7 B 68.04 -, BeckRS 2004, 25046; Sodan , in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 44 Rn. 6a).
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