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   BVerwG, 13.09.1984 - 9 B 10611.83   

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BVerwG, 13.09.1984 - 9 B 10611.83 (https://dejure.org/1984,5074)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.1984 - 9 B 10611.83 (https://dejure.org/1984,5074)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 1984 - 9 B 10611.83 (https://dejure.org/1984,5074)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde - Einfluss von schriftsätzlich gestellten Beweisanträgen auf eine Verfahrensweise nach dem Entlastungsgesetz - Einholung von Sachverständigengutachten als Ermessensentscheidung des Gerichts - Darlegungsanforderungen an eine ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1984 - 9 B 10611.83
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - (Buchholz 312 EntlG Nr. 32) entschieden, daß die Vorschrift des § 86 Abs. 2 VwGO in vereinfachten Verfahren nach dem Entlastungsgesetz auch dann keine Anwendung findet, wenn der Berufungskläger - wie hier - Beweisanträge erst nach der ihm gemäß Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 EntlG zugegangenen Anhörungsmitteilung stellt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Berufungsgericht trotz schriftsätzlich gestellter Beweisanträge weiter an der gewählten Verfahrensweise nach dem Entlastungsgesetz festhalten, ohne daß es einer Vorabbescheidung dieser Anträge durch einen gesonderten Beschluß des Berufungsgerichts bedarf (Beschluß vom 18. Mai 1979 - BVerwG 7 B 122.79 - Buchholz 312 EntlG Nr. 7, Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32).

    Allerdings wird, wenn der Berufungskläger - wie im vorliegenden Fall - Beweisanträge erst nach der ihm gemäß Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 EntlG zugegangenen Anhörungsmitteilung stellt, unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs in der Regel eine erneute Anhörungsmitteilung geboten sein, um ein Überraschungsurteil auszuschließen (Senatsurteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1984 - 9 B 10611.83
    Im übrigen wendet sich der Kläger gegen die Beweiswürdigung der Vorinstanz, ohne einen Verstoß gegen die revisionsrechtlich allein beachtlichen allgemeinen Grundsätze der Beweiswürdigung (vgl. BVerwGE 47, 330 [361]) hervortreten zu lassen.
  • BVerwG, 02.06.1981 - 6 C 15.81
    Auszug aus BVerwG, 13.09.1984 - 9 B 10611.83
    Dazu war es nicht verpflichtet (vgl. Beschluß vom 2. Juni 1981 - BVerwG 6 C 15.81 - DÖV 1981, 839).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1984 - 9 B 10611.83
    Die Hinweispflicht des Gerichts in bezug auf den Sachvortrag der Beteiligten erstreckt sich auf die Ergänzung erkennbar ungenügender tatsächlicher Angaben, hingegen geht es in § 86 Abs. 3 VwGO nicht um eigene Aufklärung durch das Gericht, sondern um Hilfestellung für die Beteiligten bei der Wahrnehmung ihrer Mitwirkungsobliegenheit, die dadurch nicht eingeschränkt oder beseitigt wird (vgl. Senatsurteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83).
  • BVerwG, 19.10.1981 - 7 CB 110.81

    Inhaltliche Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1984 - 9 B 10611.83
    Die Entscheidung, von der Möglichkeit der Zurückweisung der Berufung durch Beschluß gemäß Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG Gebrauch zu machen, steht im übrigen im Ermessen des Gerichts, das nur bei sachfremden Erwägungen oder grober Fehleinschätzung verfahrensfehlerhaft ist (BVerwG, Beschluß vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 110.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 25).
  • BVerwG, 03.11.1981 - 4 B 140.81

    Berücksichtigungsfähiger Zeitpunkt der Sachlage und Rechtslage bei

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1984 - 9 B 10611.83
    Der Rechtsmittelausschluß nach Art. 2 § 8 Satz 1 EntlG gilt auch dann, wenn - wie hier - über die Kosten gemäß § 161 Abs. 2 VwGO nach Teilerledigung in dem wegen des nicht erledigten Verfahrensteils ergehenden Urteil mitentschieden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. November 1981 - BVerwG 4 B 140.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 26).
  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 251.81

    Gewährung politischen Asyls - Anerkennung als Asylberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1984 - 9 B 10611.83
    Der Asylbewerber muß von sich aus unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt schildern, aus dem sich - als wahr unterstellt - ergibt, daß ihm bei verständiger Würdigung politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. z.B. Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 251.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31).
  • BVerwG, 18.05.1979 - 7 B 122.79
    Auszug aus BVerwG, 13.09.1984 - 9 B 10611.83
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Berufungsgericht trotz schriftsätzlich gestellter Beweisanträge weiter an der gewählten Verfahrensweise nach dem Entlastungsgesetz festhalten, ohne daß es einer Vorabbescheidung dieser Anträge durch einen gesonderten Beschluß des Berufungsgerichts bedarf (Beschluß vom 18. Mai 1979 - BVerwG 7 B 122.79 - Buchholz 312 EntlG Nr. 7, Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1984 - 9 B 10611.83
    Maßgebend ist vielmehr allein, ob die der Entscheidung tatsächlich zugrunde gelegten Erkenntnisquellen in sich widersprüchlich sind oder sich sonst aus ihnen Zweifel an der Sachkunde ihrer Verfasser ergeben (vgl. BVerwGE 31, 149 [156]).
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