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   BVerwG, 13.09.2017 - 1 B 118.17   

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https://dejure.org/2017,38130
BVerwG, 13.09.2017 - 1 B 118.17 (https://dejure.org/2017,38130)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.2017 - 1 B 118.17 (https://dejure.org/2017,38130)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 2017 - 1 B 118.17 (https://dejure.org/2017,38130)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 138 Nr 3 VwGO
    Ablehnung eines Beweisantrags als Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs als Verfahrensmangel; Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben zum persönlichen Flucht- und Verfolgungsschicksal

  • rewis.io

    Ablehnung eines Beweisantrags als Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs als Verfahrensmangel; Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben zum persönlichen Flucht- und Verfolgungsschicksal

  • rechtsportal.de

    VwGO § 138 Nr. 3 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs als Verfahrensmangel; Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben zum persönlichen Flucht- und Verfolgungsschicksal

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2017 - 1 B 118.17
    Ein Gericht muss die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 5 B 21.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 61 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2017 - 1 B 118.17
    Denn die Ablehnung eines Beweisantrags führt nur dann zu einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör, wenn die unter Beweis gestellte Tatsachenbehauptung nach dem Rechtsstandpunkt des entscheidenden Gerichts erheblich ist und die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerfG, Beschluss vom 8. November 1978 - 1 BvR 158/78 - BVerfGE 50, 32 ; BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 2 B 34.14 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 75 Rn. 32).
  • BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Rasselisten von Hunden;

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2017 - 1 B 118.17
    Insoweit unterscheidet sich der Fall von demjenigen, der dem von der Beschwerde angeführten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juli 2005 (- 10 B 34.05 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 10) zugrunde lag, da die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht unabhängig von den prozessualen Folgen seiner materiellen Rechtsauffassung auf einer unzutreffenden Rechtsauffassung zur mangelnden Entscheidungserheblichkeit der unter Beweis gestellten Tatsache beruht.
  • BVerwG, 08.08.2007 - 10 B 91.07

    Revisionsverfahren, rechtliches Gehör, Begründungsmangel, Sri Lanka, Situation

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2017 - 1 B 118.17
    Insoweit unterscheidet sich der Fall von demjenigen, der dem von der Beschwerde angeführten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. August 2007 (- 10 B 91.07 - juris) zugrundelag, in dem es um die Frage ging, ob der Betroffene wegen verschiedener - feststehender - Merkmale individuell gefährdet ist.
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2017 - 1 B 118.17
    Denn die Ablehnung eines Beweisantrags führt nur dann zu einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör, wenn die unter Beweis gestellte Tatsachenbehauptung nach dem Rechtsstandpunkt des entscheidenden Gerichts erheblich ist und die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerfG, Beschluss vom 8. November 1978 - 1 BvR 158/78 - BVerfGE 50, 32 ; BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 2 B 34.14 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 75 Rn. 32).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2017 - 1 B 118.17
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist daher nur dann anzunehmen, wenn besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Gericht bestimmtes Vorbringen nicht berücksichtigt hat (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2024 - 1 A 1657/23
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. September 2017- 1 B 118.17 -, juris, Rn. 5 m. w. N.; OVG NRW, Beschlüsse vom 30. August 2023 - 1 A 1662/21.A -, juris, Rn. 12, und vom 13. Juli 2022 - 1 A187/21.A -, juris, Rn. 4.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. September 2017 - 1 B 118.17 -, juris, Rn. 5, vom 22. Juni 2007 - 10 B 56.07 -, juris, Rn. 9, und vom 18. Juni 1996 - 9 B 140.96 -, juris, Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 28. Dezember 2022 - 6 A928/21.A -, juris, Rn. 11.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - 1 A 909/19

    Kein Abschiebungsschutz für Sami A.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. September 2017- 1 B 118.17 -, juris, Rn. 5, m. w. N.
  • VGH Bayern, 28.02.2024 - 9 ZB 23.481

    Wahrung Doppelhauscharakter bei Terrassenüberdachung und Brandwand,

    Die Ablehnung eines Beweisantrags führt nur dann zu einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn die unter Beweis gestellte Tatsachenbehauptung nach dem Rechtsstandpunkt des entscheidenden Gerichts erheblich ist und die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerwG, B.v. 13.9.2017 - 1 B 118.17 - juris Rn. 5).
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