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   BVerwG, 13.09.2018 - 9 B 30.17   

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https://dejure.org/2018,31257
BVerwG, 13.09.2018 - 9 B 30.17 (https://dejure.org/2018,31257)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.2018 - 9 B 30.17 (https://dejure.org/2018,31257)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 2018 - 9 B 30.17 (https://dejure.org/2018,31257)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer Dokumentationspflicht hinsichtlich einer Abwägungsentscheidung bezüglich eines Bebauungsplans

  • rewis.io

    Dokumentation des Abwägungsvorgangs im Sinne des § 125 Abs. 1, 2 BauGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BauGB § 125 Abs. 2 ; BauGB § 127 Abs. 2
    Bestehen einer Dokumentationspflicht hinsichtlich einer Abwägungsentscheidung bezüglich eines Bebauungsplans

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03

    Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2018 - 9 B 30.17
    Ein etwaiger Mangel im Abwägungsvorgang ist analog § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB nur erheblich, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung der Gemeinde ohne den Mangel im Ergebnis anders ausgefallen wäre (BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - 9 C 2.03 - Buchholz 406.11 § 125 BauGB Nr. 38 S. 6 ff.).
  • OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21

    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts

    Es kann sich daher auch aus internen Vermerken der Gemeindeverwaltung ergeben, dass eine Abwägung stattgefunden hat (BVerwG, Beschl. v. 13.9.2018, 9 B 30.17, ZKF 2019, 45, juris Rn. 4 f.).
  • VG Würzburg, 24.09.2020 - W 3 K 18.949

    Erschließung eines Grundstücks trotz hinterfüllter Mauer

    Dass eine Abwägung stattgefunden hat, kann sich auch aus internen Vermerken der Gemeindeverwaltung ergeben (BVerwG, B.v. 13.9.2018 - 9 B 30/17 - juris LS. 2 und Rn. 4).
  • VG Augsburg, 02.03.2021 - Au 2 S 20.2690

    Erstinstanzlich erfolgloser Eilantrag gegen Erschließungsbeitrag

    Dieser hat in seiner Sitzung am 20. März 2018 in Kenntnis der abwägungserheblichen Belange (vgl. z.B. Stellungnahme der Abteilung Stadtplanung und Bauordnung vom 24.5.2018; Bl. 222 des Behördenakts), die in der Beschlussvorlage des Tiefbauamtes (Bl. 215 des Behördenakts) in Bezug genommen sind, sein Einverständnis mit der ihm vorliegenden Planung erklärt (Bl. 213 des Behördenakts) und ist damit der vom Bau- und Umweltausschuss in dessen Sitzung am 7. März 2018 ausgesprochenen Beschlussempfehlung (Bl. 214 des Behördenakts) gefolgt (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 13.9.2018 - 9 B 30.17 - ZKF 2019, 45; VGH BW, U.v. 21.6.2017 - 2 S 1946/16 - BeckRS 2017, 117513 Rn. 29 ff; BayVGH, B.v. 3.5.2011 - 6 ZB 10.909 - juris Rn. 6).
  • VG Augsburg, 02.12.2020 - Au 2 S 20.2023

    Erhebung eines Erschließungsbeitrages für teilweise im Außenbereich belegene

    Auch das von der Antragsgegnerin zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13. September 2018 (9 B 30.17 - juris) stellt insoweit keine geringeren Anforderungen auf.
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