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   BVerwG, 13.10.1961 - II C 110.59   

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BVerwG, 13.10.1961 - II C 110.59 (https://dejure.org/1961,1045)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1961 - II C 110.59 (https://dejure.org/1961,1045)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 1961 - II C 110.59 (https://dejure.org/1961,1045)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.08.1961 - II C 202.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1961 - II C 110.59
    Das in Unkenntnis der Revisionsrücknahme und nach Rechtskraft des Berufungsurteils ergangene Urteil des Senats ist schlechthin unwirksam (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Beschluß vom 25. August 1961 - BVerwG II C 202.57 -, Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 8. Auflage, S. 127 Erl. III 1).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 33.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit/Unwiderruflichkeit einer

    Eine dennoch ergehende Entscheidung über die - nicht mehr anhängige - Berufung ist "schlechthin unwirksam" (Beschluß vom 13. Oktober 1961 - BVerwG II C 110.59 - Buchholz 310 § 140 VwGO Nr. 1 S. 1 zum gleichgelagerten Fall der Revisionszurücknahme).
  • BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren Zwischenurteil - Berufung - Revision -

    Das liegt für den Beklagten auf der Hand, gilt aber auch für die Beigeladene zu 1); denn die mit Schriftsatz vom 26. Oktober 1981 erklärte Revisionszurücknahme der Klägerin ist erst mit deren Eingang beim Bundesverwaltungsgericht am 28. Oktober 1981 wirksam geworden (Beschluß vom 13. Oktober 1961 - BVerwG II C 110.59 - in Buchholz 310 § 140 VwGO Nr. 1).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die erstmalige endgültige

    Eine dennoch ergehende Entscheidung über die - nicht mehr anhängige - Berufung ist "schlechthin unwirksam" (Beschluß vom 13. Oktober 1961 - BVerwG II C 110.59 - Buchholz 310 § 140 VwGO Nr. 1 S. 1 zum gleichgelagerten Fall der Revisionszurücknahme).
  • BVerwG, 24.01.1989 - 8 B 123.88

    Entscheidung durch Urteil - Zwischenstreits über die Wirksamkeit der

    Ebensowenig gibt der Beschluß vom 13. Oktober 1961 - BVerwG II C 110.59 - (Buchholz 310 § 140 VwGO Nr. 1) für eine andere Beurteilung etwas her.
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