Rechtsprechung
BVerwG, 13.10.1964 - II C 192.61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 22.06.1961 - Bf II 115/60
- BVerwG, 13.10.1964 - II C 192.61
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.12.1959 - VI C 70.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.10.1964 - II C 192.61
Bonn solange der Dienstherr im Rahmen der Sechs Jahresfrist (§ 30 Abs. 2 DBG) zur Entlassung des Widerrufsbeamten aus sachlichem Grunde berechtigt ist, kann er diese Bewährungsfrist grundsätzlich voll ausnutzen und auch noch gegen Ende der Frist die Entlassung auf jeden sachlichen Grund stützen (vgl. BVerwGE 10, 75 [BVerwG 17.12.1959 - BVerwG VI C 70.58] [78]).