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   BVerwG, 13.10.1994 - 11 B 150.94   

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https://dejure.org/1994,18388
BVerwG, 13.10.1994 - 11 B 150.94 (https://dejure.org/1994,18388)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1994 - 11 B 150.94 (https://dejure.org/1994,18388)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 1994 - 11 B 150.94 (https://dejure.org/1994,18388)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1994 - 11 B 150.94
    Wie das Berufungsurteil (UA S. 10 oben) zutreffend ausführt, ist es den Gerichten verwehrt, Verwaltungsvorschriften der hier vorliegenden Art wie Rechtsnormen auszulegen (vgl. z.B. BVerwGE 58, 45 ; Urteil vom 12. Juli 1984 - BVerwG 5 C 133.83 - Buchholz 412.4 § 46 b KgfEG Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 12.07.1984 - 5 C 133.83

    Beschädigten-Grundrente - Einkommen - Heimkehrerstiftung - Grundrentenbetrag -

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1994 - 11 B 150.94
    Wie das Berufungsurteil (UA S. 10 oben) zutreffend ausführt, ist es den Gerichten verwehrt, Verwaltungsvorschriften der hier vorliegenden Art wie Rechtsnormen auszulegen (vgl. z.B. BVerwGE 58, 45 ; Urteil vom 12. Juli 1984 - BVerwG 5 C 133.83 - Buchholz 412.4 § 46 b KgfEG Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 19.07.1985 - 1 B 68.85

    Treffen von Maßnahmen gegen einen Ausländer ohne Absprache mit der zuständigen

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1994 - 11 B 150.94
    Insbesondere gehören solche Verwaltungsvorschriften mangels Rechtsnormqualität nicht zum revisiblen Recht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO (vgl. z.B. Beschluß vom 19. Juli 1985 - BVerwG 1 B 68.85 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 109 S. 106).
  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1994 - 11 B 150.94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - NVwZ 1989, 453 ) sind zur Darlegung eines Aufklärungsmangels Angaben darüber erforderlich, welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Berufungsgericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer für die Beschwerdeführerin günstigeren Entscheidung hätte führen können.
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1994 - 11 B 150.94
    Diese Rüge muß aber schon deshalb erfolglos bleiben, weil die Beschwerde die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Berufungsgericht abgewichen sein soll, nicht gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet hat (vgl. dazu z.B. BVerwG, Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
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