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   BVerwG, 13.10.2016 - 5 B 15.16   

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https://dejure.org/2016,44078
BVerwG, 13.10.2016 - 5 B 15.16 (https://dejure.org/2016,44078)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.2016 - 5 B 15.16 (https://dejure.org/2016,44078)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 5 B 15.16 (https://dejure.org/2016,44078)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer Vermutung für ein Vertretenmüssen oder Verschulden des Anspruchsgegners bei festgestellter Pflichtverletzung im Rahmen des beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen einer Vermutung für ein Vertretenmüssen oder Verschulden des Anspruchsgegners bei festgestellter Pflichtverletzung im Rahmen des beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 S. 2; BVO NRW § 2 Abs. 1 Nr. 1b
    Bestehen einer Vermutung für ein Vertretenmüssen oder Verschulden des Anspruchsgegners bei festgestellter Pflichtverletzung im Rahmen des beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2016 - 5 B 15.16
    Die Beschwerde muss erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 14.04.2016 - 5 B 7.16

    Erneuter Sachvortrag nach Anhörung zur Entscheidung über beschleunigtes

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2016 - 5 B 15.16
    Schon deshalb kann die Revision auf die in Rede stehende Frage nicht zugelassen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 2016 - 5 B 7.16 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.2015 - 10 B 7.15

    Ledigenzuschlag bei Altersrente; Abkehr von früherer Rechtsansicht;

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2016 - 5 B 15.16
    Es ist nicht erkennbar, dass diese in einem Revisionsverfahren entscheidungserheblich und damit klärungsbedürftig wären (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 56 Rn. 8, vom 16. Dezember 2015 - 10 B 7.15 - juris Rn. 4 und vom 18. Februar 2016 - 3 B 10.15 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 19.08.2013 - 9 BN 1.13

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Mehrwertsteuer; Glücksspiel; Spielhalle;

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2016 - 5 B 15.16
    Es ist nicht erkennbar, dass diese in einem Revisionsverfahren entscheidungserheblich und damit klärungsbedürftig wären (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 56 Rn. 8, vom 16. Dezember 2015 - 10 B 7.15 - juris Rn. 4 und vom 18. Februar 2016 - 3 B 10.15 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 17.09.2013 - 5 B 60.13

    Anspruch auf Unterkunftsangebote in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2016 - 5 B 15.16
    Bei einer solchen Mehrfachbegründung kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2013 - 5 B 60.13 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.07.2013 - 5 B 4.13

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hinsichtlich

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2016 - 5 B 15.16
    Einer Frage ist auch nicht schon dadurch allgemeine Bedeutung beizumessen, dass ein den konkreten Einzelfall betreffender tatsächlicher Umstand in allgemeine Frageform gekleidet wird (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 5 B 4.13 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 20.02.2018 - 5 B 13.17

    Faktische Aussetzung eines Parallelverfahrens und überlange Verfahrensdauer

    Einer Frage ist nicht schon dadurch allgemeine Bedeutung beizumessen, dass ein den konkreten Einzelfall betreffender tatsächlicher Umstand in allgemeine Klageform gekleidet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 5 B 15.16 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Bei einer solchen Mehrfachbegründung kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 5 B 15.16 - juris Rn. 8 m.w.N.).

  • BVerwG, 02.01.2017 - 5 B 77.16

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs des Klägers auf Gewährung rechtlichen

    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 13. Oktober 2016 - BVerwG 5 B 15.16 - wird zurückgewiesen.

    Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss vom 13. Oktober 2016 - BVerwG 5 B 15.16 - wird verworfen.

  • BVerwG, 27.06.2018 - 2 B 64.17

    Schadensersatzanspruch eines Ruhestandsbeamten für die Mehraufwendungen der

    Nichtzulassungsbeschwerde und die im Anschluss erhobene Anhörungsrüge blieben ohne Erfolg (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 5 B 15.16 - und vom 2. Januar 2017 - 5 B 77.16 ).
  • BVerwG, 04.08.2022 - 5 B 11.22

    Zurückweisung der Beschwerde

    Soweit das Vorbringen des Klägers als Gegenvorstellung aufzufassen ist, kann dahinstehen, ob diese deshalb unzulässig ist, weil der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zum Ausdruck gebracht hat, dass daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung nicht mehr zuzulassen ist (BVerwG, Beschluss vom 25. August 2014 - 5 B 24.14 - juris Rn. 2 m. w. N.) oder sie jedenfalls dann nicht statthaft und unzulässig ist, wenn die Gegenvorstellung die gleiche Zielrichtung wie die Anhörungsrüge verfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Januar 2017 - 5 B 77.16 (5 B 15.16 ) - juris Rn. 9 m. w. N.).
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