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   BVerwG, 13.11.1967 - VI B 43.67   

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BVerwG, 13.11.1967 - VI B 43.67 (https://dejure.org/1967,1213)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1967 - VI B 43.67 (https://dejure.org/1967,1213)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1967 - VI B 43.67 (https://dejure.org/1967,1213)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für die Gewährung beamtenrechtlicher Stellenzulagen - Auslegung des Begriffs der tätsachlichen Ausstattung eines Amtes im Stellenplan - Voraussetzungen für ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.06.1963 - VIII C 24.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1967 - VI B 43.67
    Die Klägerin macht zwar auch den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geltend und meint, das Berufungsgericht habe in seiner Entscheidung den im Urteil BVerwGE 16, 142 vom 12. Juni 1963 verwendeten Begriff der "tatsächlichen" Ausstattung eines Amtes im Stellenplan mit einer Planstelle falsch ausgelegt und unter Verletzung der Denkgesetze die Stellenpläne des Bezirksamtes Steglitz falsch gewürdigt; es sei insoweit von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen.

    Wenn es dabei hier zu dem Ergebnis gelangt ist, daß die Behörde - zwar nicht im Sinne der Klägerin, aber mit durchaus sinnvoller Motivation, also ermessensfehlerfrei - von einer durch die Stellenbündelung vielleicht abstrakt eröffneten Möglichkeit der Bewertung im konkreten Falle der Klägerin gerade nicht Gebrauch gemacht und ihr Amt nicht mit einer Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 ausgestattet hatte, so ist nicht ersichtlich, inwiefern dies mit dem Urteil BVerwGE 16, 142 nicht vereinbar sein oder auf denkfehlerhafter (also logisch unhaltbarer) Auslegung beruhen sollte.

  • BVerwG, 31.05.1967 - II B 3.67

    Unzulässigkeit einer Beschwerde mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1967 - VI B 43.67
    - Da nun aber § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist, rechtfertigen die vom Berufungsgericht entschiedenen Streitfragen als jetzt auslaufendem Recht zugehörig nach einer vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entwickelten und auch hier Anwendung erheischenden Regel die Zulassung der Revision nicht (vgl. die Rechtsprechungsnachweise im Beschluß des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 1967 - BVerwG II B 3.67 -).
  • BVerwG, 11.04.1989 - 2 B 138.88

    Rücknahme der Ernennung zum Beamten wegen arglistiger Täuschung über seinen

    Im übrigen handelt es sich bei den einschlägigen früheren, bis zum 31. Juli 1986 geltenden Regelungen des Schwerbehindertengesetzes - SchwbG a.F. - (zuletzt in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 1979, BGBl. I S. 1649, mit späteren Änderungen) insoweit um auslaufendes Recht, als es um die Beteiligung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten (jetzt: Schwerbehindertenvertretung) ging; denn insoweit verweist nunmehr § 50 Abs. 2 Satz 2 SchwbG n.F. (Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 1986, BGBl. I S. 1421, 1550) auf die umfassende Regelung der Beteiligung und der Folgen einer Nichtbeteiligung in § 25 Abs. 2 SchwbG n.F. Rechtsfragen zu auslaufendem Recht kommt aber regelmäßig - und so auch hier - grundsätzliche Bedeutung nicht zu (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 - vom 13. November 1967 - BVerwG 6 B 43.67 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - ).
  • BVerwG, 24.10.1979 - 2 B 13.78

    Anspruch auf Beförderung - Schadensersatz oder Folgenbeseitigung - Grundsätzliche

    Rechtsfragen, die sich auf auslaufendes Recht beziehen, kommt aber regelmäßig - und auch im vorliegenden Fall - keine grundsätzliche Bedeutung zu (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 - und vom 13. November 1967 - BVerwG 6 B 43.67 -).
  • BVerwG, 09.11.1972 - II B 49.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

    Aus der Anwendung auslaufenden Rechts sich ergebenden Rechtsfragen kommt aber grundsätzliche Bedeutung regelmäßig - und auch im vorliegenden Fall - nicht zu; denn die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG II B 3.67 - und vom 13. November 1967 - BVerwG VI B 43.67 -).
  • BVerwG, 13.11.1972 - II B 34.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG II B 3.67 - und vom 13. November 1967 - BVerwG VI B 43.67 -).
  • BVerwG, 13.02.1973 - II B 56.71

    Einhaltung der Beschwerdefrist - Benachrichtigung über den Eingang der durch

    Fragen auslaufenden Rechts rechtfertigen aber, da § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist, nach einer vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entwickelten und auch hier Anwendung fordernden Regel die Zulassung der Revision nicht (u.a. Beschlüsse vom 13. November 1967 - BVerwG VI B 43.67 - und vom 1. Dezember 1969 - BVerwG VI B 60.68 - [VerwRspr.
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