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   BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 34.84   

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BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 34.84 (https://dejure.org/1984,1823)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1984 - 9 C 34.84 (https://dejure.org/1984,1823)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1984 - 9 C 34.84 (https://dejure.org/1984,1823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylantragstellung - Asyl - Hinzutreten gewichtiger Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 28 (Kurzinformation)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 93.83

    Politisch Verfolgter - Einschränkungen - Asylantragstellung - Besondere

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 34.84
    Allein aufgrund der Asylantragstellung kann Asyl nur ausnahmsweise bei Hinzutreten gewichtiger Umstände gewährt werden (Bestätigung von BVerwGE 68, 171).

    Weiterhin ist das Berufungsgericht den Maßstäben nicht gerecht geworden, an die der erkennende Senat in den Urteilen vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 (BVerwGE 68, 171) und BVerwG 9 C 97.83 - die Gewährung von Asyl allein aufgrund der Asylantragstellung geknüpft hat.

    Sie verkennt zugleich die in BVerwGE 68, 171 dargelegten und oben wörtlich wiedergegebenen Gründe, aus denen die Gewährung von Asyl allein aufgrund der Asylantragstellung als solcher regelmäßig ausgehenden Gefährdung.

    Wiederum zu Unrecht meint das Berufungsgericht, seine Entscheidung auch auf das bereits wiederholt erwähnte Urteil BVerwGE 68, 171 stützen zu können.

    Diese Ausführungen geben zunächst die Gründe unrichtig wieder, die in dem Urteil BVerwGE 68, 171 zur Anerkennung der Klägerin geführt haben.

  • BVerwG, 26.10.1971 - I C 30.68

    Politische Verfolgung bei in Abwesenheit ausgesprochenen Strafen - Die Bestrafung

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 34.84
    Diese sei der Republikflucht vergleichbar, über die das Bundesverwaltungsgericht u.a. in BVerwGE 39, 27 befunden habe.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt eine asylerhebliche "Republikflucht" dann vor, wenn ein Asylbewerber sein Land entgegen einem aus politischen Gründen ergangenen grundsätzlichen Verbot verlassen hat (oder entgegen einem entsprechenden Gebot nicht dorthin zurückgekehrt ist) und deswegen politische Verfolgung zu befürchten hat (Urteile vom 26. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 30.68 BVerwGE 39, 27 -, vom 7. Oktober 1975 - BVerwG 1 C 34.71 Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 10 - und vom 24. April 1979 - BVerwG 1 C 49.77 -).

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 34.84
    In seinem Fall war daher, wie regelmäßig, darauf abzustellen, ob ihm im Falle der Rückkehr politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil, vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - mit weiteren nachweisen).
  • BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 97.83

    Gefahr einer politischen Verfolgung für einen irakischen Staatsangehörigen

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 34.84
    Weiterhin ist das Berufungsgericht den Maßstäben nicht gerecht geworden, an die der erkennende Senat in den Urteilen vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 (BVerwGE 68, 171) und BVerwG 9 C 97.83 - die Gewährung von Asyl allein aufgrund der Asylantragstellung geknüpft hat.
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 34.84
    Mit der Revision gegen dieses Urteil rügt der Bundesbeauftragte die Verletzung sachlichen Rechts und führt aus, allein die Zugehörigkeit des Klägers zur christlichen Minderheit im Irak, die Diskriminierungen seitens der Moslems unterläge, rechtfertige die Annahme nicht, daß "gewichtige Umstände" im Sinne von BVerwGE 65, 171 (175) [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 157/79] gegeben wären, dem Asylantrag des Klägers und seinem Verbleiben im Ausland asylerhebliches Gewicht beizumessen.
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 34.71

    Drohen einer Bestrafung wegen "Republikflucht" als Nachfluchtgrund

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 34.84
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt eine asylerhebliche "Republikflucht" dann vor, wenn ein Asylbewerber sein Land entgegen einem aus politischen Gründen ergangenen grundsätzlichen Verbot verlassen hat (oder entgegen einem entsprechenden Gebot nicht dorthin zurückgekehrt ist) und deswegen politische Verfolgung zu befürchten hat (Urteile vom 26. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 30.68 BVerwGE 39, 27 -, vom 7. Oktober 1975 - BVerwG 1 C 34.71 Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 10 - und vom 24. April 1979 - BVerwG 1 C 49.77 -).
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 34.84
    Damit hat es den Maßstab angewandt, der nur bei der Prüfung der Asylbegehren von Personen anzulegen ist, die schon einmal politische Verfolgung erlitten haben (BVerfGE 54, 341; BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] [316] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 24.04.1979 - 1 C 49.77

    Furcht vor Verfolgung wegen Republikflucht - Unerlaubtes Verbleiben im Ausland

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 34.84
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt eine asylerhebliche "Republikflucht" dann vor, wenn ein Asylbewerber sein Land entgegen einem aus politischen Gründen ergangenen grundsätzlichen Verbot verlassen hat (oder entgegen einem entsprechenden Gebot nicht dorthin zurückgekehrt ist) und deswegen politische Verfolgung zu befürchten hat (Urteile vom 26. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 30.68 BVerwGE 39, 27 -, vom 7. Oktober 1975 - BVerwG 1 C 34.71 Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 10 - und vom 24. April 1979 - BVerwG 1 C 49.77 -).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 34.84
    Damit hat es den Maßstab angewandt, der nur bei der Prüfung der Asylbegehren von Personen anzulegen ist, die schon einmal politische Verfolgung erlitten haben (BVerfGE 54, 341; BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] [316] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 21.10.1986 - 9 C 28.85

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Rechtsmißbrauch - Provokation der Verfolgung

    Insofern ist den Versuchen einer mißbräuchlichen Inanspruchnahme des Asylrechtsschutzes im Bereich der Sachverhaltsermittlung zu begegnen (Urteil vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 - BVerwGE 68, 171 [BVerwG 08.11.1983 - 9 C 93/83] und vom 13. November 1984 - BVerwG 9 C 34.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 28).
  • BVerwG, 21.08.1985 - 9 B 293.85

    Auslegung ausländischen Rechts als tatsächliche Feststellungen - Voraussetzungen

    Der Hinweis schließlich, das angefochtene Urteil weiche "im Tatbestand" von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 1984 - BVerwG 9 C 34.84 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 28) ab, ist zwar zutreffend, aber ungeeignet, eine unterschiedliche Auffassung in einer Rechtsfrage dar zutun.

    Die weitere Rüge, das Berufungsgericht habe den Anspruch des Beigeladenen auf rechtliches Gehör dadurch verletzt, daß es erst in der mündlichen Verhandlung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 1984 - BVerwG 9 C 34.84 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 28) hingewiesen habe, ist bereits nicht ordnungsgemäß erhoben.

  • BVerwG, 14.01.1987 - 9 B 249.86

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Inwiefern das Berufungsgericht schließlich von der Rechtsprechung des beschließenden Senats zur Asylrelevanz des Nachfluchtgrundes der Asylantragstellung abgewichen sein soll (BVerwG, Urteile vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 - BVerwGE 68, 171 und vom 13. November 1984 - BVerwG 9 C 34.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 28), wie die Beschwerde (S. 9 f.) ohne nähere Begründung behauptet, ist nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 30.09.1986 - 9 B 69.86

    Umfang der Sachaufklärungspflicht des Vorsitzenden - Beweisanträge zur Vernehmung

    Wenn der Kläger in seinem Fall hätte dartun wollen, entgegen diesen Auskünften habe ihm wegen der Asylantragstellung in Jugoslawien gleichwohl politische Verfolgung gedroht, hätte er als anwaltlich vertretener Beteiligter im Berufungsverfahren - unter Darlegung gewichtiger Umstände für eine solche Verfolgungsgefahr (vgl. Urteil vom 13. November 1984 - BVerwG 9 C 34.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 28) - dazu Gelegenheit gehabt.
  • BVerwG, 20.08.1985 - 9 B 355.85

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung wegen Nichtableistung des

    Allein aufgrund der Asylantragstellung kann Asyl jedoch nur dann zustehen, wenn in der Person des Asylsuchenden konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Heimatstaat den Asylantrag, sofern er ihm bekannt wird, als Ausdruck politischer Gegnerschaft verstehen und ihn deshalb zum Anlaß von Verfolgungsmaßnahmen nehmen wird (vgl. Urteil vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 - BVerwGE 68, 171 sowie Urteil vom 13. November 1984 - BVerwG 9 C 34.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 28).
  • VG Aachen, 14.03.2005 - 7 K 1343/03

    Äthiopien, Studentenunruhen, ETBN, Glaubwürdigkeit, Nachfluchtgründe,

    Im erstgenannten Fall ist Asyl zu gewähren, wenn der Asylbewerber vor erneuter politischer Verfolgung nicht hinreichend sicher sein kann, weil objektive Anhaltspunkte vorliegen, die eine abermals einsetzende Verfolgung als nicht ganz entfernt und damit als durchaus "reale" Möglichkeit erscheinen lassen (sog. herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab), vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 02. Juli 1980 - 1 BvR 147, 181 und 182/80 -, BVerfGE 54, 341; BVerwG, Urteile vom 10. Juli 1995 - 9 B 18.95 -, InfAuslR 1996, 29, vom 13. November 1984 - 9 C 34.84 - Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG, Nr. 28, und vom 02. August 1983 - 9 C 599.81 -, BVerwGE 67, 314.
  • BVerwG, 07.12.1984 - 9 B 141.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

    An den Nachweis von Verfolgungsgründen, die vom Asylbewerber im Gastland selbst geschaffen werden, sind besondere Anforderungen zu stellen, die der beschließende Senat im Urteil vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 - BVerwGE 68, 171 sowie vom 13. November 1984 - BVerwG 9 C 34.84 - hinsichtlich des Asylantrags als Asylgrund im einzelnen erläutert hat.
  • VG Aachen, 09.01.2007 - 7 K 1621/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer ausländerbehördlich angeordneten Abschiebung

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juli 1980 - BvR 147, 181, 182/80 -, BVerfGE 54, 341; BVerwG, Urteile vom 2. August 1983 - 9 C 599.81 -, BVerwGE 67, 314, 316; vom 13. November 1984 - 9 C 34.84 - Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG, Nr. 28 sowie vom 10. Juli 1995 - 9 B 18.95 -, InfAuslR 1996, 29; diese Grundsätze auch im Hinblick auf § 60 Abs. 1 AufenthG berücksichtigend: BayVGH, Urteil vom 24. Juni 2005 - 9 B 04.30824 -.
  • VG Aachen, 26.08.2004 - 7 K 2050/02

    Eritrea, Äthiopien, Tigrina, Staatsangehörigkeit, Familienangehörige, Ehemann,

    Im erstgenannten Fall ist Asyl zu gewähren, wenn der Asylbewerber vor erneuter politischer Verfolgung nicht hinreichend sicher sein kann, weil objektive Anhaltspunkte vorliegen, die eine abermals einsetzende Verfolgung als nicht ganz entfernt und damit als durchaus "reale" Möglichkeit erscheinen lassen (sog. herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab), vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juli 1980 - BvR 147, 181, 182/80 - a.a.O.; BVerwG, Urteile vom 10. Juli 1995 - 9 B 18.95 -, InfAuslR 1996, 29, vom 13. November 1984 - 9 C 34.84 - Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG, Nr. 28 sowie vom 02. August 1983 - 9 C 599.81 -, BVerwGE 67, 314, 316.
  • VG Aachen, 20.09.2005 - 7 K 3868/04
    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juli 1980 - BvR 147, 181, 182/80 -, BVerfGE 54, 341; BVerwG, Urteile vom 2. August 1983 - 9 C 599.81 -, BVerwGE 67, 314, 316; vom 13. November 1984 - 9 C 34.84 - Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG, Nr. 28 sowie vom 10. Juli 1995 - 9 B 18.95 -, InfAuslR 1996, 29; diese Grundsätze auch im Hinblick auf § 60 Abs. 1 AufenthG berücksichtigend: BayVGH, Urteil vom 24. Juni 2005 - 9 B 04.30824 -.
  • VG Aachen, 07.09.2004 - 3 K 1655/04
  • VG Aachen, 18.02.2009 - 3 K 673/08

    Demokratische Republik Kongo, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

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