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BVerwG, 13.11.1995 - 4 B 240.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht und Versagung rechtlichen Gehörs - Geltung des Untersuchungsgrundsatzes im Verwaltungsprozessrecht - Verwaltungsgerichtsordnung sieht Prüfung der Sache in tatsächlicher und ...
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 24.07.1995 - 3 L 1408/91
- BVerwG, 13.11.1995 - 4 B 240.95
- BVerwG, 11.12.1995 - 4 B 240.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus BVerwG, 13.11.1995 - 4 B 240.95
Daß die Verwaltungsgerichtsordnung eine umfassende Nachprüfung des Verfahrensgegenstandes in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht und eine dem Klagebegehren angemessene Entscheidungsart und -wirkung gewährleistet, die den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG genügt, ist geklärt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, 253, 297) [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81].