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   BVerwG, 13.11.2012 - 4 BN 30.12   

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https://dejure.org/2012,38102
BVerwG, 13.11.2012 - 4 BN 30.12 (https://dejure.org/2012,38102)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.2012 - 4 BN 30.12 (https://dejure.org/2012,38102)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 2012 - 4 BN 30.12 (https://dejure.org/2012,38102)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO
    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung bei vorheriger Äußerung einer Auffassung des Gerichts in einem Beschluss

  • rewis.io

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung bei vorheriger Äußerung einer Auffassung des Gerichts in einem Beschluss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2011 - 1 ME 252/10

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans mit einer gebietsbezogenen

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2012 - 4 BN 30.12
    Die Abhängigkeit des wirtschaftlichen Erfolgs eines Hersteller-Direktverkaufszentrums von der Größe seiner Verkaufsfläche hatte das Oberverwaltungsgericht bereits in seinem - nach den insoweit nicht angegriffenen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts den Beteiligten bekannten - Beschluss vom 18. Februar 2011 - 1 ME 252/10 - (juris) hergestellt (dort Rn. 114).

    Durch den Beschluss vom 18. Februar 2011 (a.a.O. Rn. 114) war ferner die Untergrenze von 10 000 m² Verkaufsfläche vorgezeichnet.

  • BVerwG, 14.03.1991 - 10 C 10.91

    Einstellung des Trennungsgeldes bei Nichtannahme eines Wohnungsangebots wegen

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2012 - 4 BN 30.12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine gerichtliche Entscheidung als unzulässige "Überraschungsentscheidung" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit - unter Verletzung seiner ihm nach § 86 Abs. 3, § 108 Abs. 1 VwGO obliegenden Hinweis- und Erörterungspflicht - dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (z.B. Beschluss vom 19. Juni 1998 - BVerwG 6 B 70.97 - NVwZ-RR 1998, 759; Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 Nr. 235; Urteil vom 14. März 1991 - BVerwG 10 C 10.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 Nr. 43, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2012 - 4 BN 30.12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine gerichtliche Entscheidung als unzulässige "Überraschungsentscheidung" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit - unter Verletzung seiner ihm nach § 86 Abs. 3, § 108 Abs. 1 VwGO obliegenden Hinweis- und Erörterungspflicht - dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (z.B. Beschluss vom 19. Juni 1998 - BVerwG 6 B 70.97 - NVwZ-RR 1998, 759; Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 Nr. 235; Urteil vom 14. März 1991 - BVerwG 10 C 10.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 Nr. 43, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 19.06.1998 - 6 B 70.97

    Bereitschaft zur Ableistung des Wehrdienstes in der ehemaligen DDR; Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2012 - 4 BN 30.12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine gerichtliche Entscheidung als unzulässige "Überraschungsentscheidung" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit - unter Verletzung seiner ihm nach § 86 Abs. 3, § 108 Abs. 1 VwGO obliegenden Hinweis- und Erörterungspflicht - dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (z.B. Beschluss vom 19. Juni 1998 - BVerwG 6 B 70.97 - NVwZ-RR 1998, 759; Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 Nr. 235; Urteil vom 14. März 1991 - BVerwG 10 C 10.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 Nr. 43, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.06.1998 - 4 B 19.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Hinweispflicht durch das Gericht

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2012 - 4 BN 30.12
    Abgesehen davon hat ein Gericht nicht allgemein die Pflicht, die Beteiligten des Verfahrens auf die beabsichtigte Würdigung des Sachverhalts hinzuweisen (Beschluss vom 26. Juni 1998 - BVerwG 4 B 19.98 - juris).
  • BVerwG, 17.10.2019 - 4 CN 8.18

    Abwägungsgebot; Art der Nutzung; Auslegungsbekanntmachung; Bebauungsplan;

    Für die Beschränkung gibt es keine Rechtsgrundlage (offen gelassen von BVerwG, Beschluss vom 13. November 2012 - 4 BN 30.12 - juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2020 - 10 D 43/17

    Bebauungsplan für das DOC Remscheid ist unwirksam

    vgl. zum Beispiel Nds. OVG, Urteil vom 25. April 2012 - 1 KN 215/10 -, juris, Rn. 182 ff., und BVerwG, Beschluss vom 13. November 2012 - 4 BN 30.12 -, juris, Rn. 9.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2020 - 10 D 66/18

    Bebauungsplan für die Erweiterung des DOC Ochtrup ist unwirksam

    vgl. zum Beispiel Nds. OVG, Urteil vom 25. April 2012 - 1 KN 215/10 -, juris, Rn. 182 ff., und BVerwG, Beschluss vom 13. November 2012 - 4 BN 30.12 -, juris, Rn. 9.
  • VGH Bayern, 15.09.2020 - 15 ZB 19.2405

    Erfolgreicher Berufungszulassungsantrag wegen Bauvorbescheid

    Für die Beschränkung gibt es keine Rechtsgrundlage (offen gelassen von BVerwG, Beschluss vom 13. November 2012 - 4 BN 30.12 - juris Rn. 9).
  • VG Lüneburg, 06.06.2019 - 2 A 627/17

    Zielabweichung vom Landesraumordnungsprogramm

    Die Rechtsschutzanträge der Nachbargemeinde Bispingen gegen Baugenehmigung und Bebauungsplan blieben in allen Instanzen erfolglos (gegen die Baugenehmigung: VG Lüneburg, Beschl. v. 9.11.2010 - 2 B 54/10 -, juris und Nds. OVG, Beschl. v. 18.2.2011 -1 ME 252/10 -, juris; gegen den Bebauungsplan: Nds. OVG, Beschl. v. 25.4.2012 - 1 KN 215/10 -, juris und BVerwG, Beschl. v. 13.11.2012 - 4 BN 30/12 -, juris).
  • VG Lüneburg, 21.02.2013 - 2 A 126/11

    Baugenehmigung für Factory Outlet Center in Soltau bestätigt

    Die direkte Klage der Gemeinde Bispingen gegen den Bebauungsplan hatte ebenfalls keinen Erfolg (Nieders. OVG, Urt. v. 25.04.2012 - 1 KN 215/10 - BVerwG, Beschl. v. 13.11.2012 - 4 BN 30.12 -).
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