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   BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86   

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https://dejure.org/1988,34
BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86 (https://dejure.org/1988,34)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1988 - 1 C 44.86 (https://dejure.org/1988,34)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1988 - 1 C 44.86 (https://dejure.org/1988,34)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende Sonderreglung - Straftaten - Betäubungsmitteldelikte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    GastG § 4 Abs. 1 Nr. 3, § 15 Abs. 2, Abs. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 74
  • NJW 1989, 1749 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 453
  • DVBl 1989, 376
  • DÖV 1990, 70
 
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Wird zitiert von ... (130)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.09.1975 - I C 27.74

    Unzuverlässigkeit im Gaststättengewerbe - Dirnenunterkunft

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86
    Der Senat hat daher bei Gaststätten, die in enger räumlicher Verbindung mit einem Dirnenwohnheim betrieben werden sollten, den Tatbestand des § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG als erfüllt angesehen (Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 27.72 - GewArch 1974, 201 ; Urteil vom 16. September 1975 - BVerwG 1 C 27.74 - BVerwGE 49, 154 = GewArch 1975, 388 ).

    Der Grund dafür, warum eine besondere Vorschrift dieses Inhalts in der Tat überflüssig erscheint, liegt nicht in § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG, sondern darin, daß bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG ohnehin etwaige Umstände zu berücksichtigen sind, die im Einzelfall die ordnungsgemäße Führung des beabsichtigten Betriebes erschweren können und daher zu höheren Anforderungen an die persönlichen Eigenschaften des betreffenden Gewerbetreibenden fuhren müssen (BVerwGE 49, 154 ).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86
    Die Rechtsprechung hat - wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 57, 250 ) ausführt - "die damit verbundenen Richtigkeitsrisiken insbesondere beim anonym gebliebenen Gewährsmann, dessen Wissen durch einen Zeugen vom Hörensagen eingeführt wird, nicht übersehen und verlangt, daß der Beweiswert derartiger Bekundungen besonders kritisch zu überprüfen ist.
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86
    Zur Darlegung eines Aufklärungsmangels gehört, daß die Revision angibt, welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Berufungsgericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Revisionsführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. BVerwGE 31, 212 ).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86
    Nur wenn die Würdigung des Tatrichters gegen revisible Rechtssätze, allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt, ist sie revisionsgerichtlich zu beanstanden (vgl. BVerwGE 47, 330 ; Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147).
  • BVerwG, 28.07.1978 - 1 C 43.75

    Gewerbetreibende - Gaststätte - Betäubungsmittel - Zusammenarbeit mit Polizei -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86
    Das Berufungsgericht geht davon aus, daß ein Gastwirt u.a. dann unzuverlässig ist, wenn er im Rahmen seines Betriebs selbst strafbare Handlungen begeht oder strafbare Handlungen anderer duldet, also notwendige Maßnahmen gegen solche Handlungen unterläßt (vgl. dazu insbesondere BVerwGE 56, 205).
  • BVerwG, 07.11.1986 - 8 C 27.85

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Aufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86
    Der Umstand, daß der Beklagte auf diese - weitere Aufklärungsmöglichkeiten ausdrücklich verneinende - Entscheidung nicht mit Beweisanträgen oder -anregungen im Berufungsverfahren reagiert hat, rechtfertigt allerdings allein noch nicht, seinen im Revisionsverfahren erhobenen Aufklärungsrügen den Erfolg zu versagen; der erwähnte Umstand ist jedoch bei der Frage zu berücksichtigen, ob sich dem Berufungsgericht weitere Aufklärungsmaßnahmen aufdrängen mußten (vgl. Urteile vom 21. Mai 1980 - BVerwG 8 C 33.79 - und vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 27.85 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 126 und Nr. 181; Urteil vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 25).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86
    Nur wenn die Würdigung des Tatrichters gegen revisible Rechtssätze, allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt, ist sie revisionsgerichtlich zu beanstanden (vgl. BVerwGE 47, 330 ; Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147).
  • BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 36.84

    Änderung der Schadensfeststellung an Grundvermögen - Nachträgliche Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86
    Der Umstand, daß der Beklagte auf diese - weitere Aufklärungsmöglichkeiten ausdrücklich verneinende - Entscheidung nicht mit Beweisanträgen oder -anregungen im Berufungsverfahren reagiert hat, rechtfertigt allerdings allein noch nicht, seinen im Revisionsverfahren erhobenen Aufklärungsrügen den Erfolg zu versagen; der erwähnte Umstand ist jedoch bei der Frage zu berücksichtigen, ob sich dem Berufungsgericht weitere Aufklärungsmaßnahmen aufdrängen mußten (vgl. Urteile vom 21. Mai 1980 - BVerwG 8 C 33.79 - und vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 27.85 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 126 und Nr. 181; Urteil vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 25).
  • BVerwG, 21.05.1980 - 8 C 33.79

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht auf Grund mangelhafter

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86
    Der Umstand, daß der Beklagte auf diese - weitere Aufklärungsmöglichkeiten ausdrücklich verneinende - Entscheidung nicht mit Beweisanträgen oder -anregungen im Berufungsverfahren reagiert hat, rechtfertigt allerdings allein noch nicht, seinen im Revisionsverfahren erhobenen Aufklärungsrügen den Erfolg zu versagen; der erwähnte Umstand ist jedoch bei der Frage zu berücksichtigen, ob sich dem Berufungsgericht weitere Aufklärungsmaßnahmen aufdrängen mußten (vgl. Urteile vom 21. Mai 1980 - BVerwG 8 C 33.79 - und vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 27.85 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 126 und Nr. 181; Urteil vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 25).
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 27.72

    Antrag auf Erlaubnis zum Ausschank von Getränken an Besucher eines

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86
    Der Senat hat daher bei Gaststätten, die in enger räumlicher Verbindung mit einem Dirnenwohnheim betrieben werden sollten, den Tatbestand des § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG als erfüllt angesehen (Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 27.72 - GewArch 1974, 201 ; Urteil vom 16. September 1975 - BVerwG 1 C 27.74 - BVerwGE 49, 154 = GewArch 1975, 388 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.1986 - 4 A 1443/84

    Gewerberecht: Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Rauschgifthandels

  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Nur wenn die Würdigung des Tatrichters gegen revisible Rechtssätze, allgemeine Erfahrungssätze oder die Denkgesetze verstößt, ist sie vom Revisionsgericht zu beanstanden (vgl. BVerwGE 81, 74, 76).
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Nur wenn die Tatsachenfeststellung und -würdigung mit zulässigen und begründeten Revisionsgründen erschüttert wird oder die Würdigung gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt, ist sie revisionsgerichtlich zu beanstanden (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - BVerwGE 81, 74 ).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Das Revisionsgericht ist nicht befugt, die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Tatsachengerichts durch eine eigene Tatsachenwürdigung zu ersetzen, sondern ist nach § 137 Abs. 2 VwGO grundsätzlich an die vorinstanzliche Sachverhaltswürdigung gebunden (Urteil vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - BVerwGE 81, 74 ).

    Sie ist nur zu beanstanden, wenn sie gegen revisible Rechtssätze, allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt (Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 ; Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147; Urteil vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - a.a.O) oder - im Falle mangelnder Entscheidungserheblichkeit für die Vorinstanz - im Wege der Gegenrüge mit zulässigen und begründeten Revisionsgründen erschüttert wird (Urteil vom 15. Dezember 1983 - BVerwG 5 C 26.83 - BVerwGE 68, 290 ; Urteil vom 23. März 1999 - BVerwG 1 C 12.97 - NVwZ 1999, 991).

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