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   BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 19.92   

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https://dejure.org/1994,2983
BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 19.92 (https://dejure.org/1994,2983)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1994 - 1 C 19.92 (https://dejure.org/1994,2983)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1994 - 1 C 19.92 (https://dejure.org/1994,2983)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer VS-Ermächtigung - Berücksichtigung einer strafgerichtlichen Verurteilung nach Ablauf der Tilgungsfrist des Bundeszentralregister bei Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 1101
  • DVBl 1995, 358
  • DÖV 1995, 1055
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.12.1987 - 1 C 34.84

    Schutzbereich der Berufsfreiheit - Erteilung der Verschlusssachenermächtigung

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 19.92
    Da der Bundesminister für Wirtschaft die VS-Ermächtigung als Verwaltungsakt erlassen hat, erfolgt deren Widerruf in der gleichen Form und kann grundsätzlich nur mit der Anfechtungsklage angegriffen werden (vgl. Urteil vom 22. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 34.84 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 189 S. 5).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 22. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 34.84 - a.a.O., S. 7, ausgeführt, daß Erteilung, Versagung und Widerruf einer VS-Ermächtigung keiner formellen Rechtsgrundlage bedürfen, weil sie einen geschützten Rechtsbereich der Betriebsangehörigen - insbesondere den Schutzbereich der Berufsfreiheit - nicht berühren, es sich hierbei vielmehr ausschließlich um die Wahrnehmung staatlicher Sicherheitsbelange handelt, die die Bundesrepublik Deutschland als Auftraggeber gegenüber dem jeweiligen Unternehmer als Auftragnehmer geltend macht und über die sie allein verfügen kann.

    Es ist insbesondere nicht zu beanstanden, daß sich die Sicherheitsüberprüfung u.a. darauf erstreckt, ob der Betroffene nach seiner Vergangenheit, seinem Charakter, seinen Gewohnheiten und seinem Umgang keinen Anlaß zu Zweifeln an seiner Vertrauenswürdigkeit bietet (Urteil vom 22. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 34.84 - a.a.O., S. 9).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 19.92
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die dem Widerruf der VS-Ermächtigung vorausgegangene erneute Sicherheitsprüfung mit der damit verbundenen Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten das durch Art. 2 Abs. 1 i. Vb.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen berührt, das den Schutz gegen die unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe persönlicher Daten umfaßt und dessen Beschränkung einer (verfassungsmäßigen) gesetzlichen Grundlage bedarf, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkung klar und für den Bürger erkennbar ergeben (BVerfGE 65, 1 ).

    Die Anforderungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung wurden erstmals im Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, 1) konkretisiert.

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86

    Kriminalakten - § 23 EGGVG; Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 19.92
    Aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls kann es geboten sein, eine Behördenpraxis, die erst aufgrund eines Wandels der verfassungsrechtlichen Anschauungen den bis dahin angenommenen Einklang mit der Verfassung verliert, für eine Übergangszeit hinzunehmen, bis der Gesetzgeber Gelegenheit gehabt hat, die Regelungslücke zu schließen (Urteile vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 29.86 und BVerwG 1 C 30.86 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 46 S. 13 bzw. Nr. 47 S. 27 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 19.92
    Der Bund hatte daraufhin im Jahre 1986 eine Neuregelung des Datenschutzes im Sicherheitsbereich in Angriff genommen (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 42.83 - Buchholz 403.1 Allgemeines Datenschutzrecht Nr. 8 S. 8).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 19.92
    Eine etwaige spätere Zusage und Erteilung einer neuen VS-Ermächtigung ist für die Rechtmäßigkeit des Widerrufs ohne Bedeutung, weil es für dessen Rechtmäßigkeit wie für die Rechtmäßigkeit belastender Verwaltungsakte allgemein grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung ankommt (BVerwGE 60, 133 ; 78, 243 ).
  • BVerwG, 05.04.1984 - 1 C 57.81

    Ausländer - Ausweisung - Befristung - Sperrwirkung - Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 19.92
    Unter Sicherheit ist in diesem Zusammenhang die innere und äußere Sicherheit des Staates zu verstehen (Urteil vom 5. April 1984 - BVerwG 1 C 57.81 - Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 6 S. 12).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 19.92
    Eine etwaige spätere Zusage und Erteilung einer neuen VS-Ermächtigung ist für die Rechtmäßigkeit des Widerrufs ohne Bedeutung, weil es für dessen Rechtmäßigkeit wie für die Rechtmäßigkeit belastender Verwaltungsakte allgemein grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung ankommt (BVerwGE 60, 133 ; 78, 243 ).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 19.92
    Aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls kann es geboten sein, eine Behördenpraxis, die erst aufgrund eines Wandels der verfassungsrechtlichen Anschauungen den bis dahin angenommenen Einklang mit der Verfassung verliert, für eine Übergangszeit hinzunehmen, bis der Gesetzgeber Gelegenheit gehabt hat, die Regelungslücke zu schließen (Urteile vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 29.86 und BVerwG 1 C 30.86 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 46 S. 13 bzw. Nr. 47 S. 27 f. m.w.N.).
  • Drs-Bund, 05.03.1970 - BT-Drs VI/477
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 19.92
    Bereits in § 45 Abs. 1 2. Halbsatz des Regierungsentwurfs eines Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister war vorgesehen, daß ein Verwertungsverbot dann nicht gilt, "soweit Belange der staatlichen Sicherheit eine Ausnahme gebieten" (BTDrucks VI/477, S. 10).
  • BVerwG, 27.09.2006 - 3 C 34.05

    Verfassungsschutz; Personenakte; Datenschutz; Berichtigung;

    Dabei wird auch zu entscheiden sein, ob er durch die Versagung der Verschlusssachenermächtigung in seinem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG betroffen ist (verneinend Urteile vom 22. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 34.84 u.a. - und vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 19.92 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 189 und 236).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2020 - 1 B 1716/19
    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1994- 1 C 19.92 -, juris, Rn. 19 f.; Denneborg/Friedrich/ Schlatmann, Sicherheitsüberprüfungsrecht, Stand: Juni 2020, SÜG § 5 Rn. 8i.
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