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   BVerwG, 13.12.2007 - 7 C 42.07   

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https://dejure.org/2007,815
BVerwG, 13.12.2007 - 7 C 42.07 (https://dejure.org/2007,815)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2007 - 7 C 42.07 (https://dejure.org/2007,815)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 7 C 42.07 (https://dejure.org/2007,815)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    KrW-/AbfG § 3 Abs. 5, Abs. 6, § 4 Abs. 5, § 10 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4, § 13 Abs. 1 Satz 1, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1, § 27 Abs. 1 Satz 1
    Haushaltsabfall; Abfallerzeuger; Abfallbesitzer; Restabfallbehälter; Sortieren; Bereitstellen; Einsammeln; Überlassen; Behandeln; Anfall; Entledigung; Überlassungspflicht; Entsorgungspflicht; Inbesitznahme

  • Bundesverwaltungsgericht

    KrW-/AbfG § 3 Abs. 5, Abs. 6; § 4 Abs. 5; § 10 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4
    Abfall; Abfallbesitzer; Abfallerzeuger; Anfall; Anfallen; Behandeln; Bereitstellen; Bereitstellung; Besitzer; Einsammeln; Einsammlung; Entledigung; Entledigung; Entsorgung; Entsorgungspflicht; Entsorgungspflicht; Erzeuger; Haushaltsabfall; Haushaltsabfall; Hausmüll; ...

  • Wolters Kluwer

    Verbot des Nachsortierens von Haushaltsabfällen aus Restabfallbehältern; Pflicht der Erzeuger oder Besitzer zur Überlassung von Abfällen aus privaten Haushaltungen an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger; Entsorgungsanspruch des Abfallbesitzers bei ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsortierung von Haushaltsabfall; Abfallerzeuger; Abfallbesitzer; Restabfallbehälter; Sortieren; Bereitstellen; Einsammeln; Überlassen; Behandeln; Anfall; Entledigung; Überlassungspflicht; Entsorgungspflicht; Müllmanagement; Inbesitznahme

  • Judicialis

    KrW-/AbfG § 3 Abs. 5; ; KrW-/AbfG § ... 3 Abs. 6; ; KrW-/AbfG § 4 Abs. 5; ; KrW-/AbfG § 10 Abs. 2 Satz 1; ; KrW-/AbfG § 10 Abs. 4; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; KrW-/AbfG § 14 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 15 Abs. 1 Satz 1; ; KrW-/AbfG § 27 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallrecht: Zeitpunkt des Überlassens von in bereitgestellten Restabfallbehältern eingeworfenem Hausabfall, Entnahme von Abfall durch den Abfallbesitzer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ist gewerbliches Vorfiltern der Abfälle erlaubt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • kanzlei-szk.de (Kurzinformation)

    Entnahme und ordnungsgemäße Entsorgung werthaltiger Abfälle aus Restabfallbehältern ist rechtmäßig

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG
    Nachsortierung von Haushaltsabfällen in Restabfallbehältern verstößt nicht gegen gesetzliche Überlassungspflicht

  • loh.de (Kurzinformation)

    Nachsortierung von Haushaltsabfällen in Restabfallbehältern verstößt nicht gegen gesetzliche Überlassungspflicht

Besprechungen u.ä. (3)

  • forumz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Müllmanagementsystem erlaubt

  • forumz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nachsortierung von Abfällen grundsätzlich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sortierung von Hausmüll vor Abholung zulässig! (IMR 2008, 1039)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 130, 127
  • NVwZ 2008, 429
  • DVBl 2008, 317
  • DÖV 2008, 379
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 27.98

    Überlassung von Abfällen; Einsammeln; Befördern; Aufstellort eines

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2007 - 7 C 42.07
    Abfälle werden dadurch überlassen, dass der bisherige Abfallbesitzer sie dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Übernahme des Abfallbesitzes tatsächlich zur Verfügung stellt (Urteil vom 25. August 1999 - BVerwG 7 C 27.98 - Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 4).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits für das Abfallbeseitigungsgesetz 1972 und das Abfallgesetz 1986 entschieden hatte, geht der Überlassungsvorgang dem Einsammeln und Befördern voraus (Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 45.80 - BVerwGE 67, 8 ; Urteil vom 19. Januar 1989 a.a.O.); daran hat das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz nichts geändert (Urteil vom 25. August 1999 - BVerwG 7 C 27.98 - a.a.O.).

    Ebenso wie nach der früheren Rechtslage überlässt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz konkretisierende Regelungen, die in Anknüpfung an die jeweiligen örtlichen Verhältnisse Anforderungen an Ort, Zeit sowie Art und Weise der Überlassung stellen, dem Landesgesetzgeber (Urteil vom 25. August 1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2007 - 7 C 42.07
    Dabei setzt "Überlassen" voraus, dass der Abfallbesitzer die Abfälle zusammentragen und entsprechend den maßgebenden satzungsrechtlichen Bestimmungen so zur Verfügung stellen muss, dass der Entsorgungspflichtige sie ohne weiteren Aufwand einsammeln kann (Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 31).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits für das Abfallbeseitigungsgesetz 1972 und das Abfallgesetz 1986 entschieden hatte, geht der Überlassungsvorgang dem Einsammeln und Befördern voraus (Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 45.80 - BVerwGE 67, 8 ; Urteil vom 19. Januar 1989 a.a.O.); daran hat das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz nichts geändert (Urteil vom 25. August 1999 - BVerwG 7 C 27.98 - a.a.O.).

    Auf der Grundlage des früheren Rechts hat das Bundesverwaltungsgericht den Begriff des Anfallens von Abfällen als Zeitpunkt der Überlassung an die entsorgungspflichtige Körperschaft bestimmt (Urteil vom 11. Februar 1983 a.a.O.; Urteil vom 19. Januar 1989 a.a.O.; Beschluss vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 NB 1.95 - BVerwGE 99, 88 ).

  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 45.80

    Abfallbeseitigung - Kreis der Verpflichteten - Abschließende Regelung -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2007 - 7 C 42.07
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits für das Abfallbeseitigungsgesetz 1972 und das Abfallgesetz 1986 entschieden hatte, geht der Überlassungsvorgang dem Einsammeln und Befördern voraus (Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 45.80 - BVerwGE 67, 8 ; Urteil vom 19. Januar 1989 a.a.O.); daran hat das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz nichts geändert (Urteil vom 25. August 1999 - BVerwG 7 C 27.98 - a.a.O.).

    Auf der Grundlage des früheren Rechts hat das Bundesverwaltungsgericht den Begriff des Anfallens von Abfällen als Zeitpunkt der Überlassung an die entsorgungspflichtige Körperschaft bestimmt (Urteil vom 11. Februar 1983 a.a.O.; Urteil vom 19. Januar 1989 a.a.O.; Beschluss vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 NB 1.95 - BVerwGE 99, 88 ).

  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96

    Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2007 - 7 C 42.07
    Diese Rechtsprechung hat der Senat der Sache nach bereits in seinem Urteil vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 58.96 - BVerwGE 106, 43 modifiziert, indem er als "angefallen" solche Abfälle bezeichnet hat, die deren Besitzer in Erfüllung seiner Überlassungspflicht dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Verfügung gestellt hat.
  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2007 - 7 C 42.07
    Mit der Inbesitznahme der Abfälle durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wird die Überlassung bewirkt (Urteil vom 1. Dezember 2005 - BVerwG 10 C 4.04 - Buchholz 410.84 Benutzungsgebühren Nr. 100).
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95

    Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2007 - 7 C 42.07
    Auf der Grundlage des früheren Rechts hat das Bundesverwaltungsgericht den Begriff des Anfallens von Abfällen als Zeitpunkt der Überlassung an die entsorgungspflichtige Körperschaft bestimmt (Urteil vom 11. Februar 1983 a.a.O.; Urteil vom 19. Januar 1989 a.a.O.; Beschluss vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 NB 1.95 - BVerwGE 99, 88 ).
  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

    Entgegen der Auffassung der Klägerin kann dem Urteil des Senats vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 7 C 42.07 - (BVerwGE 130, 127) nichts Gegenteiliges entnommen werden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2008 - 4 LB 7/06

    Abfallüberlassungspflicht

    Im Übrigen besteht für Verpackungen ohnehin nur eine Rücknahme- aber keine Rückgabepflicht und damit auch keine Überlassungspflicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2007 - 7 C 42.07 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2008 - 20 A 1661/06

    Restmüll-Verpressen oder -Nachsortieren

    BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 7 C 42.07 -, DVBl. 2008, 317; Urteil vom 1. Dezember 2005 - 10 C 4.04 -, NVwZ 2006, 589.

    BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 7 C 42.07 -, a. a. O.

    BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 7 C 42.07 -, a. a. O.

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