Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 52.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,41699
BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 52.17 (https://dejure.org/2018,41699)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2018 - 2 C 52.17 (https://dejure.org/2018,41699)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 2 C 52.17 (https://dejure.org/2018,41699)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,41699) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 5; BBesG §§ 2, 45, 46; SächsBesG 2013 §§ 2, 17; SächsBG §§ 19, 145; SächsLVOPol §§ 7, 18; VwGO § 43
    Aufstiegsbeamter; Beamter; Beförderungsreife; Begrenzung der Beförderungsmöglichkeit; Dienstposten; Einheitslaufbahn; Feststellungsinteresse; Feststellungsklage; Funktionszulage; Gesetzesvorbehalt; Haushaltsmittel; Laufbahnprinzip; Polizeivollzugsdienst; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 BBesG vom 06.08.2002, § 45 BBesG vom 06.08.2002, § 46 BBesG vom 06.08.2002, § 145 BG SN, § 19 BG SN
    Beförderungsreife bei Verwendungszulage nach § 46 BBesG in der Fassung vom 6. August 2002

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des § 18 Abs. 4 SächsLVOPol; Beförderung von sächsischen Polizeivollzugsbeamten; Beförderung zum Polizei- oder Kriminalhauptkommissar der Besoldungsgruppe A 11; Feststellungsinteresse der Klage eines Beamten auf Übertragung eines bestimmten Beförderungsamtes ...

  • doev.de PDF

    Beförderungsreife bei Verwendungszulage nach § 46 BBesG a.F.

  • rewis.io

    Beförderungsreife bei Verwendungszulage nach § 46 BBesG in der Fassung vom 6. August 2002

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit des § 18 Abs. 4 SächsLVOPol; Beförderung von sächsischen Polizeivollzugsbeamten; Beförderung zum Polizei- oder Kriminalhauptkommissar der Besoldungsgruppe A 11; Feststellungsinteresse der Klage eines Beamten auf Übertragung eines bestimmten Beförderungsamtes ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 164, 99
  • NVwZ-RR 2019, 655
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09

    Verwendungszulage; Zulage; vorübergehend vertretungsweise; Vakanzvertretung;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 52.17
    Das gesetzliche Erfordernis der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Zulage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. ist auch dann nicht entbehrlich, wenn der Dienstherr systematisch (d.h. in einer Vielzahl von Fällen) Beamten Aufgaben höherwertiger Ämter überträgt, für die sie nicht beförderungsreif sind, um bereitgestellte Haushaltsmittel einzusparen (noch offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des höherwertigen (Status-)Amtes, dem die übertragenen Aufgaben zuzuordnen sind, liegen dann vor, wenn der Beamte die Beförderungsreife für dieses Statusamt hat (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 m.w.N.).

    Damit nicht in Einklang stehende Verwaltungsübungen und Verwaltungsvorschriften bleiben außer Betracht (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Werden die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen mit oder nach Ablauf der 18-Monats-Frist des § 46 Abs. 1 BBesG a.F. erfüllt, ist die Zulage ab diesem Zeitpunkt zu gewähren (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen müssen nicht für irgendein höherwertiges (Status-)Amt, sondern für das dem Dienstposten entsprechende Statusamt erfüllt sein (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Die Beförderungsreife für ein Statusamt, das höher ist als das Statusamt des Beamten, genügt nicht, wenn der übertragene Dienstposten einem noch höherwertigeren Statusamt zugeordnet ist; der Beamte hat dann auch nicht etwa einen Anspruch auf eine Teil-Zulage in Höhe der Differenz zwischen dem Grundgehalt seiner Besoldungsgruppe und dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe des Statusamtes, für das er beförderungsreif ist (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368).

    cc) Das Erfordernis der Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung in ein Amt der Wertigkeit des wahrgenommenen Dienstpostens ist auch dann nicht entbehrlich, wenn der Dienstherr systematisch - gemeint ist: in großem Umfang, in einer Vielzahl von Fällen - die Aufgaben höherwertiger Ämter nicht beförderungsreifen Beamten überträgt, um bereitgestellte Haushaltsmittel einzusparen (noch offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Denn mit dem Wortlaut von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. wäre ein Verzicht auf das Erfordernis der Beförderungsreife unvereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Auch die Historie der Vorschrift spricht dafür, dass § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. eine Zulage nur für beförderungsreife Beamte vorsieht, denn der historische Gesetzgeber wollte eine Zulage allein für beförderungsreife Beamte schaffen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 mit Verweis auf BT-Drs. 13/3994 S. 43 sowie Urteile vom 27. September 1968 - 6 C 14.66 - Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17 S. 46 und vom 19. Januar 1989 - 2 C 42.86 - BVerwGE 81, 175 ).

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 52.17
    Das Bundesverfassungsgericht hat eine allgemeine Verordnungsermächtigung zur Regelung des Laufbahnrechts nicht als hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage für die Festsetzung von Einstellungshöchstaltersgrenzen im Öffentlichen Dienst durch Rechtsverordnung angesehen (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19).

    Da Einstellungshöchstaltersgrenzen Zugangsbedingungen zum Beamtenverhältnis festlegen, kommt ihnen - ebenso wie Ruhestandsgrenzen, die Entlassungsbedingungen normieren - statusbildende Funktion zu, sodass eine pauschale Ermächtigung zur Regelung des Laufbahnwesens der Beamten nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage genügt (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 68 f.).

    Nicht im Leistungsgrundsatz verankerte, eignungsfremde Belange könnten bei der Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt ist (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 68 ff.).

  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 16.13

    Ausgleichszulage; Funktionszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 52.17
    Ohne Belang ist auch, ob der betreffende Beamte sich bei einer Leistungskonkurrenz um das Beförderungsamt durchsetzen würde (BVerwG, Urteil vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - BVerwGE 150, 216 ).

    Darüber hinaus sollen die erhöhten Anforderungen des wahrgenommenen Amtes honoriert und der Verwaltungsträger davon abgehalten werden, freie Stellen auf Dauer aus fiskalischen oder anderen hausgemachten Gründen nicht entsprechend der Bewertung gemäß der Ämterordnung des Besoldungsrechts zu besetzen (BVerwG, Urteile vom 28. April 2005 - 2 C 29.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 3 S. 11, vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - BVerwGE 150, 216 und vom 10. Dezember 2015 - 2 C 28.13 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 8 S. 16).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 52.17
    Dafür kann grundsätzlich jedes Interesse rechtlicher oder schutzwürdiger tatsächlicher, insbesondere wirtschaftlicher oder ideeller Art, genügen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 - BVerwGE 100, 262 ).
  • BVerwG, 12.01.1967 - III C 58.65

    Herabsetzung einer Schadensfeststellung wegen Vertreibung - Vertreibungsschaden

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 52.17
    Vorbeugende Klagen sind daher nur zulässig, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, weil der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes - mit für den Kläger unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (stRspr, seit BVerwG, Urteil vom 12. Januar 1967 - 3 C 58.65 - BVerwGE 26, 23 ; vgl. auch Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, Vor §§ 40 - 53 Rn. 25).
  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 A 3.17

    Beamter; Befristung; Bestandskraft; Ermessensentscheidung; Funktionsamt;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 52.17
    Hier dient die Zulage insbesondere dazu, die Wahrnehmung von Aufgaben in politischen oder öffentlichkeitswirksamen Bereichen, wie z.B. die Tätigkeit in einem Stab, angemessen zu honorieren (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 A 3.17 - Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 4 Rn. 17).
  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99

    Beamtenbesoldung Ost II

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 52.17
    Nach dem Laufbahnprinzip als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG bestehen für die Einstellung und das berufliche Fortkommen des Beamten Laufbahnen mit jeweils typisierten Mindestanforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 8.04

    Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben; Wahrnehmung über einen

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 52.17
    Zu den maßgeblichen laufbahnrechtlichen Bestimmungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 2005 - 2 C 8.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 2 S. 7) zählen unter anderem etwaige "Wartefristen" nach einer vorangehenden Beförderung (z.B. § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SächsBG 2009 bzw. § 27 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SächsBG 2013) sowie ein etwaiges Verbot, bei einer Beförderung Ämter zu überspringen, die regelmäßig zu durchlaufen sind (z.B. § 33 Abs. 4 SächsBG 2009 bzw. § 27 Abs. 5 SächsBG 2013).
  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 29.04

    Amt; Planstelle; Vakanzvertretung; Verhinderungsvertretung; Verwendungszulage.

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 52.17
    Darüber hinaus sollen die erhöhten Anforderungen des wahrgenommenen Amtes honoriert und der Verwaltungsträger davon abgehalten werden, freie Stellen auf Dauer aus fiskalischen oder anderen hausgemachten Gründen nicht entsprechend der Bewertung gemäß der Ämterordnung des Besoldungsrechts zu besetzen (BVerwG, Urteile vom 28. April 2005 - 2 C 29.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 3 S. 11, vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - BVerwGE 150, 216 und vom 10. Dezember 2015 - 2 C 28.13 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 8 S. 16).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86

    Beamter - Ruhestand - Versorgungsbezüge - Übertragenes Amt - Zweijahresfrist -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 52.17
    Auch die Historie der Vorschrift spricht dafür, dass § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. eine Zulage nur für beförderungsreife Beamte vorsieht, denn der historische Gesetzgeber wollte eine Zulage allein für beförderungsreife Beamte schaffen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 mit Verweis auf BT-Drs. 13/3994 S. 43 sowie Urteile vom 27. September 1968 - 6 C 14.66 - Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17 S. 46 und vom 19. Januar 1989 - 2 C 42.86 - BVerwGE 81, 175 ).
  • BVerwG, 27.09.1968 - VI C 14.66

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Berechnung ruhegehaltsfähiger Dienstbezüge

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 28.13

    Verwendungszulage; Dienstposten; Wechsel des Dienstpostens; Aufgabenwahrnehmung;

  • VG Bayreuth, 13.12.2021 - B 5 K 20.783

    Begrenzte Ämterreichweite bei verkürztem Praxisaufstieg

    Die Begrenzung der Ämterreichweite im Falle eines vom Regelaufstieg abweichenden, erleichterten Aufstiegs verstößt nicht gegen das Laufbahnprinzip (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 C 52/17 im Hinblick auf die damalige Regelung des § 18 Abs. 4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes des Freistaates Sachsen vom 22.11.1999 [Laufbahnverordnung der Beamten des Polizeivollzugsdienstes - SächsLVOPol], wonach sächsische Polizeivollzugsbeamte, die prüfungserleichtert in den gehobenen Polizeivollzugsdienst aufgestiegen sind, nur bis zum Polizei- oder Kriminalkommissar der Besoldungsgruppe A 11 befördert werden konnten).

    Das Laufbahnprinzip ist in beiden Fällen nicht verletzt (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 C 52/17 - juris Rn. 21).

    Dabei gilt die Laufbahnbefähigung grundsätzlich für die gesamte Laufbahn in der jeweiligen Laufbahngruppe (BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 C 52/17 - juris Rn. 22).

    Bei der Ermöglichung des verkürzten Laufbahnaufstiegs ergibt sich vor diesem Hintergrund ein gewisses Spannungsverhältnis zum Laufbahnprinzip, welches gerade durch entsprechende Anforderungen an die Qualität der Bewerber oder Beamten die Qualität des Öffentlichen Dienstes sicherstellen und einer Ämterpatronage entgegenwirken will (BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 C 52/17 - juris Rn. 23), denn bei dem verkürzten Aufstieg nach § 16 BPolV sind die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen im Vergleich zum Regelaufstieg deutlich reduziert.

    Wenn sich insofern aber eine solche erhebliche Beschränkung im Vergleich zum Regelaufstieg in einer entsprechenden Begrenzung der Beförderungsmöglichkeit durch die begrenzte Ämterreichweite spiegelt, wird damit dem Leistungsgrundsatz und mithin auch dem Qualitätssicherungszweck des Laufbahnprinzips Rechnung getragen (BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 C 52/17 - juris Rn. 23).

    Eine solche Regelung verstößt mithin auch nicht gegen Art. 33 Abs. 5 GG (BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 C 52.17 - juris Rn. 23).

    Die Regelung zur Begrenzung der Ämterreichweite im Rahmen des verkürzten Aufstiegs in den gehobenen Polizeivollzugsdienst ist auch mit dem Prinzip des Vorbehalts des Gesetzes vereinbar (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 C 52.17 - juris Rn. 14ff.).

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist davon auszugehen, dass § 16 Abs. 4 BPolLV mit § 3 Abs. 2 des Bundespolizeibeamtengesetzes (BPolBG) auf einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage beruht (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 C 52.17 - juris Rn. 19 im Hinblick auf die Verordnungsermächtigung § 145 des Sächsischen Beamtengesetzes - SächsBG - a.F.).

  • VG Bayreuth, 17.03.2022 - B 5 K 20.876

    Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn, beschränkte Ämterreichweite, kein Anspruch

    Die Begrenzung der Ämterreichweite im Falle eines vom Regelaufstieg abweichenden, erleichterten Aufstiegs verstößt nicht gegen das Laufbahnprinzip (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 C 52/17 zur vergleichbaren Regelung in § 18 Abs. 4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes des Freistaates Sachsen vom 22.11.1999.

    Das Laufbahnprinzip ist in beiden Fällen nicht verletzt (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 C 52/17 - juris Rn. 21).

    Dabei gilt die Laufbahnbefähigung grundsätzlich für die gesamte Laufbahn in der jeweiligen Laufbahngruppe (BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 C 52/17 - juris Rn. 22).

    Bei der Ermöglichung des verkürzten Laufbahnaufstiegs ergibt sich vor diesem Hintergrund ein gewisses Spannungsverhältnis zum Laufbahnprinzip, welches gerade durch entsprechende Anforderungen an die Qualität der Bewerber oder Beamten die Qualität des Öffentlichen Dienstes sicherstellen und einer Ämterpatronage entgegenwirken will (BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 C 52/17 - juris Rn. 23), denn bei dem verkürzten Aufstieg nach § 16 BPolV sind die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen im Vergleich zum Regelaufstieg deutlich reduziert.

    Wenn sich insofern aber eine solche erhebliche Beschränkung im Vergleich zum Regelaufstieg in einer entsprechenden Begrenzung der Beförderungsmöglichkeit durch die begrenzte Ämterreichweite spiegelt, wird damit dem Leistungsgrundsatz und mithin auch dem Qualitätssicherungszweck des Laufbahnprinzips Rechnung getragen (BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 C 52/17 - juris Rn. 23).

    Eine solche Regelung verstößt mithin auch nicht gegen Art. 33 Abs. 5 GG (BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 C 52.17 - juris Rn. 23).

    Die Regelung zur Begrenzung der Ämterreichweite im Rahmen des verkürzten Aufstiegs in den gehobenen Polizeivollzugsdienst ist auch mit dem Prinzip des Vorbehalts des Gesetzes vereinbar (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 C 52.17 - juris Rn. 14ff.).

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist davon auszugehen, dass § 16 Abs. 4 BPolLV mit § 3 Abs. 2 des Bundespolizeibeamtengesetzes (BPolBG) auf einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage beruht (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 C 52.17 - juris Rn. 19 im Hinblick auf die Verordnungsermächtigung § 145 des Sächsischen Beamtengesetzes - SächsBG - a.F.).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 2 C 34.18

    Anspruch auf Zahlung einer Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes

    Die Beförderungsreife für ein Statusamt, das höher ist als das Statusamt des Beamten, genügt nicht, wenn der übertragene Dienstposten einem noch höherwertigeren Statusamt zugeordnet ist; der Beamte hat dann auch nicht etwa einen Anspruch auf eine Teil-Zulage in Höhe der Differenz zwischen dem Grundgehalt seiner Besoldungsgruppe und dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe des Statusamtes, für das er beförderungsreif ist (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368; vgl. zum Ganzen auch: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 C 52.17 - DokBer 2019, 161 Rn. 9 ff. ).

    Dies ergibt sich aus den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes des Freistaats Sachsen - SächsLVOPol - vom 22. November 1999 (SächsGVBl. S. 799) und der vom 6. September 2009 bis 28. Oktober 2014 geltenden Fassung vom 20. August 2009 (SächsGVBl. S. 472; vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 C 52.17 - DokBer 2019, 161 Rn. 11 f.).

    b) Dem Kläger fehlte auch deshalb die Beförderungsreife, weil er als Beamter, der prüfungserleichtert in den gehobenen Polizeivollzugsdienst aufgestiegen ist, nur bis zum Polizei- oder Kriminalhauptkommissar der Besoldungsgruppe A 11 befördert werden konnte (§ 18 Abs. 4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes des Freistaates Sachsen - SächsLVOPol - vom 22. November 1999, SächsGVBl. S. 799; vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 C 52.17 - DokBer 2019, 161 Rn. 13 ff.).

    Das Erfordernis der Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung in ein Amt der Wertigkeit des wahrgenommenen Dienstpostens ist auch dann nicht entbehrlich, wenn der Dienstherr systematisch - gemeint ist: in großem Umfang, in einer Vielzahl von Fällen - die Aufgaben höherwertiger Ämter nicht beförderungsreifen Beamten überträgt, um bereitgestellte Haushaltsmittel einzusparen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 C 52.17 - DokBer 2019, 161 Rn. 24 ff. noch offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

  • OVG Bremen, 20.11.2019 - 2 LC 63/18

    Verwendungszulage - Beförderungsreife; Dienstpostenbewertung;

    Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen müssen nicht für irgendein höherwertiges Statusamt, sondern für das dem wahrgenommenen Dienstposten entsprechende Statusamt erfüllt sein (BVerwG, Urteil vom 28.04.2011 - 2 C 30/09, juris Rn. 23; Urteil vom 13.12.2018 - 2 C 52/17, juris Rn. 12).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anders als zum Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung inzwischen zudem geklärt, dass die Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen auch dann nicht entbehrlich ist, wenn der Dienstherr in großem Umfang die Aufgaben höherwertiger Ämter nicht beförderungsreifen Beamten überträgt, um bereitgestellte Haushaltsmittel einzusparen (BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 C 52/17, juris Rn. 24; Beschluss vom 15.04.2019 - 2 B 51/18, juris Rn. 7).

    Durch die Vorschrift soll nicht allen, sondern nur beförderungsreifen Beamten ein Anreiz geboten werden, höherwertige Dienstposten vertretungsweise zu übernehmen; nur beförderungsreifen Beamten soll die Wahrnehmung eines Amts mit höheren Anforderungen honoriert werden und der Verwaltungsträger soll davon abgehalten werden, freie Stellen auf Dauer aus fiskalischen Gründen abweichend von der Ämterordnung des Besoldungsrechts mit beförderungsreifen Beamten zu besetzen, ohne diese zu befördern (BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 C 52/17, juris Rn. 26).

  • VG Gelsenkirchen, 20.07.2022 - 1 K 4624/19

    Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes; Zulage; laufbahnrechtliche

    vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2018 - 2 C 52.17 -, juris, Rn. 25, vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - juris, Rn. 15, und vom 28. April 2005 - 2 C 29.04 -, juris, Rn. 14; VG Münster, Urteil vom 7. Juli 2016 - 4 K 1085/12 -, juris, Rn. 33 (jeweils zur gleichlautenden Vorschrift für Bundesbeamte).

    vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2018 - 2 C 52.17 -, juris, Rn. 11, und vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 -, juris, Rn. 19 (jeweils zur gleichlautenden Vorschrift für Bundesbeamte).

    vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2018 - 2 C 52.17 -, juris, Rn. 13 ff., und vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 -, juris, Rn. 30 ff. (jeweils zur gleichlautenden Vorschrift für Bundesbeamte).

  • BVerwG, 30.04.2020 - 2 B 9.20

    Bündelung von Dienstposten von Besoldungsgruppen im Bereich des

    Gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 BremBG dürfen Ämter, die regelmäßig zu durchlaufen sind, nicht übersprungen werden; das sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BremLVO alle in der Besoldungsordnung A aufgeführten Ämter (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 C 52.17 - BVerwGE 164, 99 Rn. 11).

    Nur beförderungsreifen Beamten soll ein Anreiz geboten werden, höherwertige Dienstposten vertretungsweise zu übernehmen; nur ihnen gegenüber soll die Wahrnehmung eines Amtes mit höheren Anforderungen honoriert werden und der Verwaltungsträger davon abgehalten werden, solche Besetzungen vorzunehmen, ohne den beförderungsreifen Beamten zu befördern (vgl. dazu ausführlich BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 C 52.17 - BVerwGE 164, 99 Rn. 26).

    Das Erfordernis der Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung in ein Amt der Wertigkeit des wahrgenommenen Dienstpostens ist auch dann nicht entbehrlich, wenn der Dienstherr systematisch - gemeint ist: in großem Umfang, in einer Vielzahl von Fällen - die Aufgaben höherwertiger Ämter nicht beförderungsreifen Beamten überträgt, etwa um Haushaltsmittel einzusparen (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 C 52.17 - BVerwGE 164, 99 Rn. 24 ff.; die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde vom BVerfG durch Kammerbeschluss vom 23. März 2020 - 2 BvR 1058/19 - nicht zur Entscheidung angenommen).

  • BVerwG, 21.11.2019 - 2 B 23.19

    Verwendungszulage gemäß § 46 BBesG a.F.; Einrede der Verjährung und Berechnung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Fragen durch die Urteile vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - (BVerwGE 150, 216), vom 17. November 2017 - 2 A 3.17 - (Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 4 Rn. 22) und vom 13. Dezember 2018 - 2 C 52.17 - (NVwZ-RR 2019, 655) im Sinne der Entscheidung des Berufungsgerichts geklärt.

    Zum anderen hat der Senat in seinem Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 C 52.17 - (NVwZ-RR 2019, 655 Rn. 24) entschieden, dass das gesetzliche Erfordernis der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Zulage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. auch dann nicht entbehrlich ist, wenn der Dienstherr systematisch (d.h. in einer Vielzahl von Fällen) Beamten Aufgaben höherwertiger Ämter überträgt, für die sie nicht beförderungsreif sind, um bereitgestellte Haushaltsmittel einzusparen.

  • BVerwG, 29.08.2019 - 2 B 57.18

    Bewilligung einer Verwendungszulage eines Beamten in Höhe des Unterschiedsbetrags

    Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 C 52.17 - (NVwZ-RR 2019, 655) entschieden, dass das gesetzliche Erfordernis der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Zulage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. auch dann nicht entbehrlich ist, wenn der Dienstherr systematisch (d.h. in einer Vielzahl von Fällen) Beamten Aufgaben höherwertiger Ämter überträgt, für die sie nicht beförderungsreif sind, um bereitgestellte Haushaltsmittel einzusparen.
  • OVG Niedersachsen, 05.07.2023 - 11 ME 120/23

    Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    Die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes erfordert daher regelmäßig den Erlass einer Maßnahme, der nachfolgend Gegenstand gerichtlicher Überprüfung ist ( BVerwG, Urt. v. 13.12.2018 - 2 C 52/17 - juris Rn. 37; OVG BB, Beschl. v. 30.8.2022 - OVG 10 S 27/22 - juris Rn. 22 - 24; Wöckel, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, Vorb §§ 40 - 53 Rn. 25; Ehlers, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: August 2022, Vorb § 40 Rn. 101 f., jew. m.w.N.).

    In derartigen Situationen kann vorbeugender Rechtsschutz gegen erwartete oder befürchtete Anordnungen der Verwaltung allerdings ausnahmsweise zulässig sein, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, weil der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes - mit für den Rechtsschutzsuchenden unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre ( BVerwG, Urt. v. 13.12.2018 - 2 C 52/17 - juris Rn. 37; OVG BB, Beschl. v. 30.8.2022 - OVG 10 S 27/22 - juris Rn. 23; Wöckel, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, Vorb §§ 40 - 53 Rn. 25; Ehlers, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: August 2022, Vorb § 40 Rn. 101 f., jew. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.196

    Rechtsschutz für Wohnungseigentümergemeinschaft gegen vorläufige

    Vorbeugende Klagen sind daher nur zulässig, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes - mit für den Kläger unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (vgl. etwa BVerwG, B.v. 29.4.2019 - 6 B 141.18 - juris Rn. 14; U.v. 13.12.2018 - 2 C 52.17 - juris Rn. 37).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2023 - 6 A 3129/20

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Gesetzesvorbehalt; Laufbahnaufstieg

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2022 - 10 S 37.22

    Eilrechtsschutz gegen die vorzeitige Entlassung eines Direktoriumsmitglieds der

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2023 - 11 ME 113/23

    Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Antrag auf Erlass einer einstweiligen

  • BVerwG, 15.04.2019 - 2 B 51.18

    Klage gegen die Nichtzahlung einer Verwendungszulage eines verbeamteten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2022 - 10 S 27.22

    Eilrechtsschutz gegen die vorzeitige Entlassung eines Direktoriumsmitglieds der

  • BVerwG, 26.01.2023 - 2 B 27.22

    Gewährung einer Verwendungszulage

  • VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 255/15

    Verwendungszulage, Urteil vom 20.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

  • VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 246/15

    Zahlung einer Verwendungszulage, Urteil vom 20.10.2020 - Fehlertoleranz;

  • VG Bremen, 27.10.2020 - 6 K 249/15

    Verwendungszulage, Urteil vom 27.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

  • VG Bremen, 21.10.2020 - 6 K 2100/14

    Verwendungszulage, Urteil vom 21.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

  • VG Bremen, 27.10.2020 - 6 K 57/15

    Verwendungszulage, Urteil vom 27.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2020 - 1 L 72/20

    Zulage für die Wahrnehmung einer höherwertigen Funktion

  • VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 ZB 22.184

    Begrenzte Ämterreichweite bei verkürztem Praxisaufstieg

  • VG Bremen, 21.10.2020 - 6 K 1720/14

    Verwendungszulage, Urteil vom 21.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

  • OVG Sachsen, 07.05.2019 - 2 A 422/17

    Zulage; gemischter Dienstposten; Beförderungsreife

  • VG Berlin, 13.05.2022 - 3 K 567.20
  • VG Cottbus, 20.07.2023 - 4 K 670/19

    Stellenzulage für Lehrer nach § 44 Abs. 1 BbgBesG

  • VG Frankfurt/Oder, 04.10.2021 - 3 L 326/21

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen das Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht