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   BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 54.17   

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BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 54.17 (https://dejure.org/2018,41701)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2018 - 2 C 54.17 (https://dejure.org/2018,41701)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 2 C 54.17 (https://dejure.org/2018,41701)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09

    Verwendungszulage; Zulage; vorübergehend vertretungsweise; Vakanzvertretung;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 54.17
    Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des höherwertigen (Status-)Amtes, dem die übertragenen Aufgaben zuzuordnen sind, liegen dann vor, wenn der Beamte die Beförderungsreife für dieses Statusamt hat (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 m.w.N.).

    Damit nicht in Einklang stehende Verwaltungsübungen und Verwaltungsvorschriften bleiben außer Betracht (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Werden die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen mit oder nach Ablauf der 18-Monats-Frist des § 46 Abs. 1 BBesG a.F. erfüllt, ist die Zulage ab diesem Zeitpunkt zu gewähren (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen müssen nicht für irgendein höherwertiges (Status-)Amt, sondern für das dem Dienstposten entsprechende Statusamt erfüllt sein (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Die Beförderungsreife für ein Statusamt, das höher ist als das Statusamt des Beamten, genügt nicht, wenn der übertragene Dienstposten einem noch höherwertigeren Statusamt zugeordnet ist; der Beamte hat dann auch nicht etwa einen Anspruch auf eine Teil-Zulage in Höhe der Differenz zwischen dem Grundgehalt seiner Besoldungsgruppe und dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe des Statusamtes, für das er beförderungsreif ist (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368).

    cc) Das Erfordernis der Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung in ein Amt der Wertigkeit des wahrgenommenen Dienstpostens ist auch dann nicht entbehrlich, wenn der Dienstherr systematisch - gemeint ist: in großem Umfang, in einer Vielzahl von Fällen - die Aufgaben höherwertiger Ämter nicht beförderungsreifen Beamten überträgt, um bereitgestellte Haushaltsmittel einzusparen (noch offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Denn mit dem Wortlaut von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. wäre ein Verzicht auf das Erfordernis der Beförderungsreife unvereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 ).

    Auch die Historie der Vorschrift spricht dafür, dass § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. eine Zulage nur für beförderungsreife Beamte vorsieht, denn der historische Gesetzgeber wollte eine Zulage allein für beförderungsreife Beamte schaffen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 mit Verweis auf BT-Drs. 13/3994 S. 43 sowie Urteile vom 27. September 1968 - 6 C 14.66 - Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17 S. 46 und vom 19. Januar 1989 - 2 C 42.86 - BVerwGE 81, 175 ).

  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 16.13

    Ausgleichszulage; Funktionszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 54.17
    Ohne Belang ist auch, ob der betreffende Beamte sich bei einer Leistungskonkurrenz um das Beförderungsamt durchsetzen würde (BVerwG, Urteil vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - BVerwGE 150, 216 ).

    Darüber hinaus sollen die erhöhten Anforderungen des wahrgenommenen Amtes honoriert und der Verwaltungsträger davon abgehalten werden, freie Stellen auf Dauer aus fiskalischen oder anderen hausgemachten Gründen nicht entsprechend der Bewertung gemäß der Ämterordnung des Besoldungsrechts zu besetzen (BVerwG, Urteile vom 28. April 2005 - 2 C 29.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 3 S. 11, vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - BVerwGE 150, 216 und vom 10. Dezember 2015 - 2 C 28.13 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 8 S. 16).

  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 8.04

    Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben; Wahrnehmung über einen

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 54.17
    Zu den maßgeblichen laufbahnrechtlichen Bestimmungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 2005 - 2 C 8.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 2 S. 7) zählen unter anderem etwaige "Wartefristen" nach einer vorangehenden Beförderung (z.B. § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SächsBG 2009 bzw. § 27 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SächsBG 2013) sowie ein etwaiges Verbot, bei einer Beförderung Ämter zu überspringen, die regelmäßig zu durchlaufen sind (z.B. § 33 Abs. 4 SächsBG 2009 bzw. § 27 Abs. 5 SächsBG 2013).
  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 29.04

    Amt; Planstelle; Vakanzvertretung; Verhinderungsvertretung; Verwendungszulage.

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 54.17
    Darüber hinaus sollen die erhöhten Anforderungen des wahrgenommenen Amtes honoriert und der Verwaltungsträger davon abgehalten werden, freie Stellen auf Dauer aus fiskalischen oder anderen hausgemachten Gründen nicht entsprechend der Bewertung gemäß der Ämterordnung des Besoldungsrechts zu besetzen (BVerwG, Urteile vom 28. April 2005 - 2 C 29.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 3 S. 11, vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - BVerwGE 150, 216 und vom 10. Dezember 2015 - 2 C 28.13 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 8 S. 16).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86

    Beamter - Ruhestand - Versorgungsbezüge - Übertragenes Amt - Zweijahresfrist -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 54.17
    Auch die Historie der Vorschrift spricht dafür, dass § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. eine Zulage nur für beförderungsreife Beamte vorsieht, denn der historische Gesetzgeber wollte eine Zulage allein für beförderungsreife Beamte schaffen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 mit Verweis auf BT-Drs. 13/3994 S. 43 sowie Urteile vom 27. September 1968 - 6 C 14.66 - Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17 S. 46 und vom 19. Januar 1989 - 2 C 42.86 - BVerwGE 81, 175 ).
  • BVerwG, 27.09.1968 - VI C 14.66

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Berechnung ruhegehaltsfähiger Dienstbezüge

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 54.17
    Auch die Historie der Vorschrift spricht dafür, dass § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. eine Zulage nur für beförderungsreife Beamte vorsieht, denn der historische Gesetzgeber wollte eine Zulage allein für beförderungsreife Beamte schaffen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 mit Verweis auf BT-Drs. 13/3994 S. 43 sowie Urteile vom 27. September 1968 - 6 C 14.66 - Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17 S. 46 und vom 19. Januar 1989 - 2 C 42.86 - BVerwGE 81, 175 ).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 28.13

    Verwendungszulage; Dienstposten; Wechsel des Dienstpostens; Aufgabenwahrnehmung;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 54.17
    Darüber hinaus sollen die erhöhten Anforderungen des wahrgenommenen Amtes honoriert und der Verwaltungsträger davon abgehalten werden, freie Stellen auf Dauer aus fiskalischen oder anderen hausgemachten Gründen nicht entsprechend der Bewertung gemäß der Ämterordnung des Besoldungsrechts zu besetzen (BVerwG, Urteile vom 28. April 2005 - 2 C 29.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 3 S. 11, vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - BVerwGE 150, 216 und vom 10. Dezember 2015 - 2 C 28.13 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 8 S. 16).
  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 A 3.17

    Beamter; Befristung; Bestandskraft; Ermessensentscheidung; Funktionsamt;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 54.17
    Hier dient die Zulage insbesondere dazu, die Wahrnehmung von Aufgaben in politischen oder öffentlichkeitswirksamen Bereichen, wie z.B. die Tätigkeit in einem Stab, angemessen zu honorieren (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 A 3.17 - Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 4 Rn. 17).
  • LAG Köln, 28.02.2020 - 4 SaGa 22/19

    Einstweiliges Verfügungsverfahren; Konkurrentenstreitverfahren; Fachlehrer;

    dass etwaige Wartefristen nach einer vorangegangenen Beförderung abgelaufen sind (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 C 54/17, Rn. 11 mwN, juris).
  • OVG Bremen, 18.12.2019 - 2 LA 160/19

    Beförderung; Verwendungszulage; Kein Anspruch auf Unterlassung von Beförderungen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dient § 46 Abs. 1 BBesG a.F. unter anderem dem Zweck, den Verwaltungsträger davon abzuhalten, freie Stellen auf Dauer aus fiskalischen oder anderen hausgemachten Gründen abweichend von der Ämterordnung des Besoldungsrechts mit beförderungsreifen Beamten zu besetzen, ohne diese zu befördern (BVerwG, Urt. v. 13.12.2018 - 2 C 54/17, juris Rn. 16).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich betont, dass ein Zulagenanspruch selbst dann nicht entstünde, wenn ein Dienstherr systematisch dafür sorgen würde, dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen der Zulage nicht erfüllt sind (BVerwG, Urt. v. 13.12.2018 - 2 C 54/17, juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 23.06.2022 - 6 CE 22.710

    Bundesbeamtenrecht, Einstellung, Bewerbungsverfahrensanspruch, Übernahme von

    Der andere Bewerber kann nicht selbst beim Bundespersonalausschuss um eine Befähigungsfeststellung nachsuchen und hat auch gegen den späteren Dienstherrn keinen diesbezüglichen Anspruch (Leppek in Lemhöfer/Leppek, Das Laufbahnrecht des Bundesbeamten, Stand Dez. 2021, § 22 Rn. 17), denn die Bestimmungen über die Feststellung der Laufbahnbefähigung anderer Bewerber dienen ausschließlich öffentlichen Interessen, nämlich dem Personalgewinnungsinteresse des Dienstherrn (BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 C 54.17 - juris Rn. 28).
  • VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 255/15

    Verwendungszulage, Urteil vom 20.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

    § 46 Abs. 1 BBesG a.F. hat u. a. dem Zweck gedient, den Dienstherrn davon abzuhalten, freie Stellen auf Dauer aus fiskalischen oder anderen hausgemachten Gründen abweichend von der Ämterordnung des Besoldungsrechts mit beförderungsreifen Beamten zu besetzen, ohne diese zu befördern (BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 C 54/17 -, juris Rn. 16).
  • VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 246/15

    Zahlung einer Verwendungszulage, Urteil vom 20.10.2020 - Fehlertoleranz;

    § 46 Abs. 1 BBesG a.F. hat u. a. dem Zweck gedient, den Dienstherrn davon abzuhalten, freie Stellen auf Dauer aus fiskalischen oder anderen hausgemachten Gründen abweichend von der Ämterordnung des Besoldungsrechts mit beförderungsreifen Beamten zu besetzen, ohne diese zu befördern (BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 C 54/17 -, juris Rn. 16).
  • VG Bremen, 27.10.2020 - 6 K 249/15

    Verwendungszulage, Urteil vom 27.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

    § 46 Abs. 1 BBesG a.F. hat u. a. dem Zweck gedient, den Dienstherrn davon abzuhalten, freie Stellen auf Dauer aus fiskalischen oder anderen hausgemachten Gründen abweichend von der Ämterordnung des Besoldungsrechts mit beförderungsreifen Beamten zu besetzen, ohne diese zu befördern (BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 C 54/17 -, juris Rn. 16).
  • VG Bremen, 21.10.2020 - 6 K 2100/14

    Verwendungszulage, Urteil vom 21.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

    § 46 Abs. 1 BBesG a.F. hat u. a. dem Zweck gedient, den Dienstherrn davon abzuhalten, freie Stellen auf Dauer aus fiskalischen oder anderen hausgemachten Gründen abweichend von der Ämterordnung des Besoldungsrechts mit beförderungsreifen Beamten zu besetzen, ohne diese zu befördern (BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 C 54/17 -, juris Rn. 16).
  • VG Bremen, 27.10.2020 - 6 K 57/15

    Verwendungszulage, Urteil vom 27.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

    § 46 Abs. 1 BBesG a.F. hat u. a. dem Zweck gedient, den Dienstherrn davon abzuhalten, freie Stellen auf Dauer aus fiskalischen oder anderen hausgemachten Gründen abweichend von der Ämterordnung des Besoldungsrechts mit beförderungsreifen Beamten zu besetzen, ohne diese zu befördern (BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 C 54/17 -, juris Rn. 16).
  • VG Bremen, 21.10.2020 - 6 K 1720/14

    Verwendungszulage, Urteil vom 21.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

    § 46 Abs. 1 BBesG a.F. hat u. a. dem Zweck gedient, den Dienstherrn davon abzuhalten, freie Stellen auf Dauer aus fiskalischen oder anderen hausgemachten Gründen abweichend von der Ämterordnung des Besoldungsrechts mit beförderungsreifen Beamten zu besetzen, ohne diese zu befördern (BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 C 54/17 -, juris Rn. 16).
  • VG Saarlouis, 31.08.2021 - 2 L 367/21

    Erfolgloser Eilantrag auf Beförderung; dauerhaftes Auseinanderfallen von Amt und

    sinngemäß verneinend im Fall des Ausschlusses eines seit Jahren deutlich höherwertig eingesetzten Beamten der A 13 aus dem Bewerberkreis nach A 13 vz+Z unter Betonung der Besonderheiten der Beförderungskonkurrenzen bei der Deutschen Telekom: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.2.2018 - 1 B 866/17 -, juris; vgl. dazu nunmehr: BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 C 54.17 -, juris, wonach die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das dem Dienstposten entsprechende Statusamt erfüllt sein müssen und die Beförderungsreife für ein Statusamt, das höher ist als das Statusamt des Beamten, nicht genügt, wenn der übertragene Dienstposten einem noch höherwertigeren Statusamt zugeordnet ist.
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