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BVerwG, 13.12.2018 - 4 BN 41.18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Aufstellung eines Angebotsbebauungsplans; Realitätsnahe Abschätzung der absehbar planbedingten Lärmimmissionen und Verkehrsauswirkungen
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
Anforderungen an die Aufstellung eines Angebotsbebauungsplans; Realitätsnahe Abschätzung der absehbar planbedingten Lärmimmissionen und Verkehrsauswirkungen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Worauf muss sich die Lärmprognose für einen Angebotsbebauungsplan erstrecken?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16
- BVerwG, 13.12.2018 - 4 BN 41.18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 4 BN 41.18
Der Revisionszulassungsgrund der Abweichung liegt vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden Rechtssatz einem ebensolchen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts widerspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712; stRspr). - BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10
Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge
Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 4 BN 41.18
§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt, dass der Tatbestand der Divergenz nicht nur durch die Angabe der höchstrichterlichen Entscheidung, von der abgewichen sein soll, sondern auch durch eine präzise Gegenüberstellung der miteinander unvereinbaren Rechtssätze dargelegt wird (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - ZOV 2011, 45 …und vom 17. Februar 2015 - 1 B 3.15 - juris Rn. 7). - BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15
Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern
Auszug aus BVerwG, 13.12.2018 - 4 BN 41.18
§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt, dass der Tatbestand der Divergenz nicht nur durch die Angabe der höchstrichterlichen Entscheidung, von der abgewichen sein soll, sondern auch durch eine präzise Gegenüberstellung der miteinander unvereinbaren Rechtssätze dargelegt wird (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - ZOV 2011, 45 und vom 17. Februar 2015 - 1 B 3.15 - juris Rn. 7).