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   BVerwG, 13.12.2022 - 9 B 31.22   

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https://dejure.org/2022,41376
BVerwG, 13.12.2022 - 9 B 31.22 (https://dejure.org/2022,41376)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2022 - 9 B 31.22 (https://dejure.org/2022,41376)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2022 - 9 B 31.22 (https://dejure.org/2022,41376)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung von Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht; Übermittlung einer beglaubigten Abschrift für eine wirksame Bekanntgabe eines Beschlusses

  • rechtsportal.de

    Anfechtung von Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht; Übermittlung einer beglaubigten Abschrift für eine wirksame Bekanntgabe eines Beschlusses

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.11.2017 - 8 PKH 3.17

    Besorgnis der Befangenheit; Zustellung des Urteils; Unterschriften der Richter

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2022 - 9 B 31.22
    Die Übersendung einer von den Richtern unterschriebenen Urschrift ist nicht erforderlich (BVerwG, Beschluss vom 6. November 2017 - 8 PKH 3.17 - juris Rn. 6; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 6 B 62.14 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 93 Rn. 4 sowie § 317 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und § 169 Abs. 2 ZPO i. V. m. § 56 Abs. 2 und § 173 Satz 1 VwGO).
  • BVerfG, 04.04.2022 - 1 BvR 1370/21

    Ablehnung von Beratungshilfe für sozialrechtliches Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2022 - 9 B 31.22
    Deshalb ergibt sich weder aus dem vom Kläger in Bezug genommenen Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2022 - 1 BvR 1370/21 - (NJW 2022, 1876) noch aus seinem Hinweis auf §§ 315, 317 ZPO etwas zu seinen Gunsten.
  • BVerwG, 10.06.2015 - 6 B 62.14

    Zustellung einer Abschrift; Rechtsmittelbelehrung über Sitz des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2022 - 9 B 31.22
    Die Übersendung einer von den Richtern unterschriebenen Urschrift ist nicht erforderlich (BVerwG, Beschluss vom 6. November 2017 - 8 PKH 3.17 - juris Rn. 6; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 6 B 62.14 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 93 Rn. 4 sowie § 317 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und § 169 Abs. 2 ZPO i. V. m. § 56 Abs. 2 und § 173 Satz 1 VwGO).
  • BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 1653/18

    Rechtsschutzgarantie verpflichtet nicht zur erneuten Verbescheidung

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2022 - 9 B 31.22
    Die Verwerfung der Beschwerde als unzulässig bereits durch das Oberverwaltungsgericht und erneut hier durch das Bundesverwaltungsgericht verletzt den Kläger auch nicht deshalb in seinem Recht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG), weil nach dem Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. November 2018 - 1 BvR 1653/18 - (NZA 2019, 343 Rn. 4) die Rechtsschutzgarantie offensichtlich verletzt wäre, wenn Anträge der Bürgerinnen und Bürger von den Gerichten nicht mehr bearbeitet würden.
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