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   BVerwG, 14.01.2019 - 3 B 48.18   

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https://dejure.org/2019,3451
BVerwG, 14.01.2019 - 3 B 48.18 (https://dejure.org/2019,3451)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.2019 - 3 B 48.18 (https://dejure.org/2019,3451)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 2019 - 3 B 48.18 (https://dejure.org/2019,3451)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Wiederholungsgefahr; Beschuldigter strafrechtlicher Ermittlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens auf Verlängerung eines Jagdscheins wegen anhängiger strafrechtlicher Ermittlungen

  • datenbank.nwb.de

    Wiederholungsgefahr; Beschuldigter strafrechtlicher Ermittlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.03.2016 - 2 B 66.15

    Abgeltungsanordnung; Äquivalenzgrundsatz; Bereitschaftsdienst;

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2019 - 3 B 48.18
    Selbst wenn die Beschwerde einen Zulassungsgrund hinsichtlich der Ausführungen im Berufungsurteil zur Unbegründetheit der Klage dargelegt hätte, könnte dies mithin nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. März 2016 - 2 B 66.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:020316B2B66.15.0] - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 62 Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 B 128.15

    Erfolglose Beschwerde gegen die disziplinare Ahndung von Pflichtversäumnissen

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2019 - 3 B 48.18
    Sie sind aber kein vom Gesetzgeber für die Zulassung einer Revision gemäß § 132 Abs. 2 VwGO als ausreichend erachteter Grund (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 128.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:220916B2B128.15.0] - juris Rn. 4 f.).
  • BVerwG, 14.06.2018 - 3 BN 1.17

    Antragsbefugnis einer anerkannten Naturschutzvereinigung gegen eine auf Jagdrecht

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2019 - 3 B 48.18
    Für die vom Kläger in Anspruch genommene Fallgruppe einer Wiederholungsgefahr hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die konkret absehbare Möglichkeit verlangt, dass in naher Zukunft und unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleiche oder gleichartige Maßnahme der Beklagten zu erwarten ist, die den Kläger beschwert (vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 3 BN 1.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:140618B3BN1.17.0] - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.2018 - 6 B 133.18

    Beiladung; Bereitstellen vonTeilnehmerdaten; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2019 - 3 B 48.18
    Im Übrigen könnte das Berufungsurteil angesichts der zutreffenden Erwägungen zur Unzulässigkeit der Klage auf einem solchen Verfahrensmangel jedenfalls nicht beruhen (BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 6 B 133.18 [ECLI:DE:BVerwG:2018:141218B6B133.18.0]).
  • VG Stuttgart, 18.02.2021 - 1 K 9602/18

    Abschiebung zur Nachtzeit - Personenfeststellung in Erstaufnahmeeinrichtung

    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr verlangt die konkret absehbare Möglichkeit einer Realisierung in naher Zukunft (BVerwG, Urteil vom 14.01.2019 - 3 B 48.18 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 17.07.2019 - 3 BN 2.18

    Antragsbefugnis eines Waldeigentümers für einen Normenkontrollantrag; Änderung

    Diese sind nicht geeignet, den Umstand zu heilen, dass der Verwaltungsgerichtshof den Antrag rechtsfehlerhaft als unzulässig abgelehnt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 3 B 48.18 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 12.10.2023 - 2 A 5.22

    Verwaltungsrechtsweg für Rechtsstreit über förderliche Dienstpostenvergabe in der

    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr setzt die konkret absehbare Möglichkeit voraus, dass in naher Zukunft mit der Wiederholung eines vergleichbaren behördlichen Vorgehens bzw. Wiederholung der erledigten Maßnahme unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen zu rechnen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2022 - 6 C 9.20 - BVerwGE 175, 346 Rn. 12; Beschlüsse vom 20. Dezember 2017 - 6 B 14.17 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 111 Rn. 13 und vom 14. Januar 2019 - 3 B 48.18 - juris Rn. 9).
  • VG Berlin, 06.02.2024 - 1 K 187.21

    Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO kann ein unverhältnismäßiger Aufwand zur

    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr verlangt hierbei die konkret absehbare Möglichkeit einer Realisierung in naher Zukunft (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2019 - BVerwG 3 B 48.18, juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 11.03.2020 - 8 ZB 18.2397

    Erbengemeinschaft

    Angesichts der zutreffenden Erwägungen zur Unzulässigkeit der Klage könnte das Urteil des Verwaltungsgerichts auf einem solchen Verfahrensmangel auch nicht beruhen (vgl. BVerwG, B.v. 14.1.2019 - 3 B 48.18 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.07.2020 - 8 ZB 20.1288

    Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung von Pflanzen auf einem Grundstück

    Abgesehen davon könnte das Ersturteil angesichts der zutreffenden Erwägungen zur Unzulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage nicht auf der streitigen Frage beruhen, ob die beseitigten Pflanzen vom klägerischen Grundstück überhingen oder aber - wie der Kläger behauptet - unmittelbar auf dem Grundstück der Beklagten gewachsen sind (vgl. BVerwG, B.v. 14.1.2019 - 3 B 48.18 - GSZ 2019, 129 = juris Rn. 15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2020 - 3 B 117.18

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Verpflichtungsklage; Visum; Familiennachzug;

    Für eine Wiederholungsgefahr, für die eine konkret absehbare Möglichkeit erforderlich wäre, dass in naher Zukunft und unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleiche oder gleichartige Maßnahme der Beklagten zu erwarten ist, die die Klägerin beschwert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 3 BN 1.17 - juris Rn. 19; Beschluss vom 14. Januar 2019 - 3 B 48.18 - juris Rn. 9), fehlt es angesichts der durch die Einreise und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wesentlich geänderten tatsächlichen Umstände an einer hinreichenden Grundlage.
  • OVG Sachsen, 19.12.2019 - 3 A 851/18

    Identitätsfeststellung; Durchsuchung; gefährlicher Ort;

    Dies setzt die konkret absehbare Möglichkeit eines erneuten Auftreten des Ereignisses in naher Zukunft voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Januar 2019 - 3 B 48.18 -, juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2019 - 4 B 17.18

    Nichtzulassung von Beamten des mittleren Dienstes zum Auswahlverfahren in den

    Eine Wiederholungsgefahr setzt die konkret absehbare Möglichkeit voraus, dass in naher Zukunft und unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleiche oder gleichartige Maßnahme des Beklagten zu erwarten ist, die den Kläger beschwert (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 1 WB 47.15 - juris Rn. 24 und vom 14. Januar 2019 - 3 B 48.18 - juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • VG Berlin, 01.03.2019 - 1 K 441.16

    Rigaer Straße: Klage gegen Polizeieinsatz von 2016 ist unzulässig

    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr verlangt hierbei die konkret absehbare Möglichkeit einer Realisierung in naher Zukunft (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2019 - BVerwG 3 B 48.18, juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 07.11.2019 - 8 ZB 17.2560

    Wiederherstellung eines öffentlichen Feld- und Waldweges

  • VGH Bayern, 24.10.2019 - 8 ZB 19.805

    Umgestaltung eines straßenbegleitenden Kiesstreifens

  • VGH Bayern, 24.10.2019 - 8 ZB 19.2027

    Einziehung eines für den öffentlichen Verkehr gewidmeten Grundstücks

  • VG Berlin, 27.06.2019 - 13 K 343.18

    Flugbeschränkung bei Erdogan-Staatsbesuch

  • VG Köln, 23.08.2019 - 19 K 5922/17
  • VG Berlin, 27.06.2019 - 13 K 370.18

    Flugbeschränkung bei Erdogan-Staatsbesuch

  • VG Bremen, 14.04.2023 - 2 K 1855/22

    Zugang zu öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde hier: Verschaffung eines

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