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   BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 18.16   

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BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 18.16 (https://dejure.org/2017,7741)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.2017 - 4 VR 18.16 (https://dejure.org/2017,7741)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - 4 VR 18.16 (https://dejure.org/2017,7741)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Eilantrag einer Gemeinde gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau einer Höchstspannungsfreileitung; Umstellung des bestehenden Übertragungsnetzes in Teilabschnitten auf 380 kV zur Erhöhung der Transportkapazität

  • rewis.io

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Höchstspannungsleitung; Betroffenheit der Gemeinde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilantrag einer Gemeinde gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau einer Höchstspannungsfreileitung; Umstellung des bestehenden Übertragungsnetzes in Teilabschnitten auf 380 kV zur Erhöhung der Transportkapazität

  • rechtsportal.de

    Eilantrag einer Gemeinde gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau einer Höchstspannungsfreileitung; Umstellung des bestehenden Übertragungsnetzes in Teilabschnitten auf 380 kV zur Erhöhung der Transportkapazität

  • datenbank.nwb.de

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Höchstspannungsleitung; Betroffenheit der Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 18.16
    Eine Eigentumsverletzung kann die Antragstellerin als kommunale Gebietskörperschaft nur rügen, wenn Nutzer oder Bewohner der in ihrem Eigentum stehenden Anlagen in rechtswidriger Weise schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt würden (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - Rn. 17 m.w.N.).

    Auch insoweit kann der Senat offen lassen, ob die von der Antragstellerin als Alternative zum planfestgestellten Vorhaben (Umbeseilung der bestehenden Masten in der Bestandstrasse) angesprochene Möglichkeit eines Ersatzneubaus in anderer Trasse im Ergebnis auf ein anderes Projekt hinausliefe (BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2013 - 9 A 16.12 - BVerwGE 146, 254 Rn. 85 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - Rn. 32) und die Planfeststellungsbehörde diese Möglichkeit bereits aus diesem Grund nicht näher prüfen musste.

  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 18.16
    Auch eine enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses zu Lasten der Antragstellerin führt nicht zu dem aus Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG hergeleiteten Anspruch auf vollumfängliche Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses, weil die Antragstellerin nicht Trägerin des Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG ist (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 ; siehe auch BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 7 C 25.93 - BVerwGE 97, 143 ).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 18.16
    Auch eine enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses zu Lasten der Antragstellerin führt nicht zu dem aus Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG hergeleiteten Anspruch auf vollumfängliche Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses, weil die Antragstellerin nicht Trägerin des Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG ist (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 ; siehe auch BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 7 C 25.93 - BVerwGE 97, 143 ).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 8.15

    Planfeststellung; Gemeinde; Klagebefugnis; Selbstverwaltungsrecht; abwehrender

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 18.16
    Eine Gemeinde ist auch nicht befugt, sich im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Sachwalterin der Allgemeinheit oder ihrer Bürger zu machen und den Schutz des Eigentums oder der Gesundheit ihrer Bürger gerichtlich zu verfolgen (stRspr, etwa BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 8.15 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 16.12

    Planfeststellung; Präklusion; Substantiierungslast; Einwendungsfrist; effektiver

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 18.16
    Auch insoweit kann der Senat offen lassen, ob die von der Antragstellerin als Alternative zum planfestgestellten Vorhaben (Umbeseilung der bestehenden Masten in der Bestandstrasse) angesprochene Möglichkeit eines Ersatzneubaus in anderer Trasse im Ergebnis auf ein anderes Projekt hinausliefe (BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2013 - 9 A 16.12 - BVerwGE 146, 254 Rn. 85 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - Rn. 32) und die Planfeststellungsbehörde diese Möglichkeit bereits aus diesem Grund nicht näher prüfen musste.
  • BVerwG, 26.09.2013 - 4 VR 1.13

    Kein Baustopp für Teilstrecke der Höchstspannungsleitung Hamburg/Nord - Dollern

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 18.16
    Indes fehlt jeglicher konkreter Vortrag dazu, inwieweit die Planungshoheit der Antragstellerin durch das planfestgestellte Vorhaben auch in qualifizierter Weise beeinträchtigt sein kann, indem es eine bestimmte Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht (zu diesen Anforderungen z.B. BVerwG, Beschluss vom 26. September 2013 - 4 VR 1.13 - UPR 2014, 106 Rn. 49 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 18.16
    bb) Ein rechtswidriger Eingriff in das zivilrechtliche Eigentum der Antragstellerin lässt sich bei summarischer Prüfung auf der Grundlage der innerhalb der Frist des § 43e Abs. 2 Satz 2 EnWG vorgelegten Begründung des Eilantrags (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 7 VR 13.12 - UPR 2013, 345 Rn. 9) nicht feststellen.
  • BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12

    Planfeststellung; Netzausbau; Netzentwicklungsplan; Netzregion;

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 18.16
    aa) Immissionsschutzrechtliche Betreiberpflichten dienen dem allgemeinen öffentlichen Interesse und dem Schutz Betroffener, sind hingegen nicht dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht zugeordnet (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 64).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2018 - 20 D 79/17

    Planfeststellungsbeschluss zur Erhöhung der Zentraldeponie für die Ablagerung von

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 2017 - 3 A 2.15 -, juris, und Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 VR 18.16 -, juris.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 12. April 2018 - 3 A 10.15 -, juris, vom 14. Februar 2017 - 4 VR 18.16 -, a. a. O., und vom 6. November 2013 - 9 A 9.12 -, NuR 2014, 277.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2023 - 14 S 370/22

    Neubau einer Fischaufstiegsanlage - Abwägungsgebot des § 14b Abs.1 S.1 Nr. 6a

    Da sie nicht Trägerin des Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG ist, führt eine etwaige enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses auch nicht zu dem aus Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG hergeleiteten Anspruch auf vollumfängliche Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. zu ebenfalls nicht von Art. 14 GG geschützten Gemeinden BVerwG, Beschluss vom 14.02.2017 - 4 VR 18.16 - juris Rn. 7; BVerwG, Beschluss vom 26.09.2013 - 4 VR 1.13 - BauR 2014, 79, juris Rn. 26 m. w. N.).

    Dem einfachrechtlichen Eigentumsschutz, auf den sich auch die Klägerin berufen kann, ist ein Vollüberprüfungsanspruch nicht immanent (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.02.2017 - 4 VR 18.16 - juris Rn. 7).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2018 - 1 KS 2/10

    Klage gegen die Erweiterung des Lübecker Flughafens bleibt ohne Erfolg

    2.2.2 Das in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 46 Abs. 1 LVerf SH gewährleistete gemeindliche Selbstverwaltungsrecht, insbesondere in Gestalt der gemeindlichen Planungshoheit, begründet ebenfalls keinen Anspruch auf Vollüberprüfung des Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG, Beschl. v. 14.02.2017, 4 VR 18.16, Juris [Rn. 7], Urt. v. 18.07.2013, 7 A 4.12, NVwZ 2013, 1605/1606 [Rn. 25] und Urt. v. 26.09.2013, 4 VR 1.13, BeckRS 2013, 57358; VGH Mannheim, Urt. v. 03.02.2016, 5 S 787/16, DVBl. 2016, 583).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass "lärmbetroffene Gemeinden im Umfeld eines geplanten internationalen Verkehrsflughafens mit der Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses (auch) eine umfassende (objektiv-rechtliche) Überprüfung der landesplanerischen Standortentscheidung und der luftverkehrsrechtlichen Planrechtfertigung" beanspruchen können (BVerwG, Urt. v. 16.03.2006, 4 A 1001/04, NVwZ 2006, 1055), hat es daran in späteren Entscheidungen - sowohl des 4. Senats (Beschl. v. 14.02.2017, a.a.O., und Urt. v. 26.09.2013, a.a.O.) als auch des 7. Senats (Urt. v. 18.07.2013, a.a.O.) nicht festgehalten.

  • BVerwG, 25.05.2023 - 7 A 7.22

    Klage gegen den Neubau der Staustufe Obernau (Main) erfolglos

    Kann sich aber ein gegen einen Planfeststellungsbeschluss klagendes gemischtwirtschaftliches Unternehmen aufgrund staatlicher Beherrschung nicht (mehr) auf Art. 14 GG berufen, so steht ihm auch ein aus Art. 14 Abs. 3 GG abzuleitender Anspruch auf verwaltungsgerichtliche Vollüberprüfung des Planfeststellungsbeschlusses nicht zu (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 1. Februar 2023 - 14 S 370/22 - juris Rn. 56 ff.; für den Fall einer klagenden Gemeinde, deren Grundstück unmittelbar von einem Planfeststellungsbeschluss betroffen ist vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ; Beschlüsse vom 28. Februar 2013 - 7 VR 13.12 - UPR 2013, 345 Rn. 10 und vom 14. Februar 2017 - 4 VR 18.16 - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 - 14 S 504/21

    Planfeststellung für den Bau einer Fischaufstiegsanlage

    Da sie nicht Trägerin des Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG ist, führt eine etwaige enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses auch nicht zu dem aus Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG hergeleiteten Anspruch auf vollumfängliche Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. zu ebenfalls nicht von Art. 14 GG geschützten Gemeinden BVerwG, Beschluss vom 14.02.2017 - 4 VR 18.16 - juris Rn. 7; BVerwG, Beschluss vom 26.09.2013 - 4 VR 1.13 - BauR 2014, 79, juris Rn. 26 m. w. N.).

    Dem einfachrechtlichen Eigentumsschutz, auf den sich auch die Klägerin berufen kann, ist ein Vollüberprüfungsanspruch nicht immanent (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.02.2017 - 4 VR 18.16 - juris Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2023 - 7 MS 49/22

    Pioritätsgrundsatz; städtebauliche Belange; Planfeststellung; vorläufiger

    Diese Rechte vermitteln ihr keinen Anspruch auf Vollüberprüfung des Planfeststellungsbeschlusses ( BVerwG, Beschluss vom 14.02.2017 - 4 VR 18.16 -, juris).
  • VGH Bayern, 21.11.2023 - 8 A 21.40040

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen Planfeststellungsbeschluss für den

    Mangels eigener abwägungserheblicher Betroffenheit der Klägerin in ihrem Selbstverwaltungsrecht aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV (vgl. oben Rn. 41 ff.), kommt es für den Klageerfolg nicht darauf an, ob andere Ausführungsvarianten abwägungsfehlerfrei untersucht worden sind (vgl. BVerwG, B.v. 14.2.2017 - 4 VR 18.16 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 24.09.2021 - 8 A 19.40006

    Teilweise erfolgreiche Klage einer Gemeinde gegen einen straßenrechtlichen

    Sie kann keine vollständige Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses auf seine Rechtmäßigkeit verlangen; weder die in Art. 28 Abs. 2 GG verbürgte Selbstverwaltungsgarantie und Planungshoheit noch das zivilrechtliche Eigentum an den beiden Grundstücken, die für das Vorhaben in Anspruch genommen werden sollen, vermitteln ihr einen solchen Vollüberprüfungsanspruch (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 21.3.1996 - 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388, 391 = juris Rn. 21; U.v. 13.10.2011 - 4 A 4000.09 - juris Rn. 23 ff.; B.v. 24.5.2012 - 7 VR 4.12 - NuR 2012, 710 = juris Rn. 11; U.v. 26.9.2013 - 4 VR 1.13 - NuR 2013, 800 = juris Rn. 26; B.v. 14.2.2017 - 4 VR 18.16 - juris Rn. 7, jeweils m. w. N.).
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