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   BVerwG, 14.02.2017 - 6 B 49.16   

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BVerwG, 14.02.2017 - 6 B 49.16 (https://dejure.org/2017,4294)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.2017 - 6 B 49.16 (https://dejure.org/2017,4294)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 (https://dejure.org/2017,4294)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    BMG § 51 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2
    Melderegister; Auskunftssperre; berufliche Tätigkeit; Angehöriger einer Berufsgruppe; abstrakte Gefahr; Gefahrenprognose; Gefährdungstatbestände; Anzahl; Häufigkeit; Vorfälle.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BMG § 51 Abs. 1
    Angehöriger einer Berufsgruppe; Anzahl; Auskunftssperre; Gefahrenprognose; Gefährdungstatbestände; Häufigkeit; Melderegister; Vorfälle; abstrakte Gefahr; berufliche Tätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 1 BMG
    Erteilung einer Auskunftssperre wegen Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister durch die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe (hier: Bewährungshelfer); Berurteilung der Überschreitung der maßgeblichen Gefahrenschwelle in Bezug auf eine konkrete Person durch Darlegung ihrer ...

  • doev.de PDF

    Erteilung einer Auskunftssperre wegen Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe

  • rewis.io

    Erteilung einer Auskunftssperre wegen Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BMG § 51 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2
    Melderegister; Auskunftssperre; berufliche Tätigkeit; Angehöriger einer Berufsgruppe; abstrakte Gefahr; Gefahrenprognose; Gefährdungstatbestände; Anzahl; Häufigkeit; Vorfälle

  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 -2; BMG § 51 Abs. 1
    Rechtfertigung der Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister durch die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe (hier: Bewährungshelfer); Berurteilung der Überschreitung der maßgeblichen Gefahrenschwelle in Bezug auf eine konkrete Person durch Darlegung ihrer ...

  • datenbank.nwb.de

    Erteilung einer Auskunftssperre wegen Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erteilung einer Auskunftssperre wegen Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1832
  • DÖV 2017, 560
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14

    Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module;

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2017 - 6 B 49.16
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegungsregeln eindeutig beantwortet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:270115B6B43.14.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 421 Rn. 8).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 5.05

    Melderecht; Melderegister; Melderegisterauskunft; einfache Auskunft;

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2017 - 6 B 49.16
    Dazu muss die Gefahrenschwelle, die das Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes verlangt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 5.05 - BVerwGE 126, 140 Rn. 17), allein durch die berufstypischen Risiken überschritten werden, denen sich die betroffene Berufsgruppe ausgesetzt sieht.
  • BVerwG, 07.03.2016 - 6 B 11.16

    Auskunftssperre im Melderegister

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2017 - 6 B 49.16
    Zu den individuellen Verhältnissen gehört auch die berufliche Tätigkeit der betroffenen Person (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:070316B6B11.16.0] - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 17.06.2021 - 3 A 968/19

    Melderegister, ; Gerichtsvollzieher, ; Auskunftssperre

    12 Das Bundesverwaltungsgericht hat die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 BMG a. F. für die Fälle, in denen die Gefährdung auf der beruflichen Tätigkeit des Betroffenen beruhen soll, in seinen Beschlüssen vom 7. März 2016 (- 6 B 11/16 -, juris) und vom 14. Februar 2017 (- 6 B 49/16 -, juris) dahingehend konkretisiert, dass das Vorliegen der in § 51 Abs. 1 BMG a. F. geforderten Gefahr von den individuellen Verhältnissen der jeweiligen Person abhänge und sich nur bezogen auf eine konkrete Person durch Darlegung ihrer Verhältnisse belegen lasse.

    Das ergebe sich aus den Zwecken des Melderegisters, der Melderegisterauskunft sowie dem Ausnahmecharakter der Auskunftssperre gemäß § 51 BMG (BVerwG, Beschl. v. 14. Februar 2017 a. a. O. Rn. 6).

    23 Es fehlt an der Klärungsbedürftigkeit dieser Frage, da sie durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 2017 (- 6 B 49/16 -) bereits geklärt ist.

    Derart ausdrücklich zu statuieren, dass sich aus der im Einzelfall beruflich oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit eine Gefahr im Sinne des Satzes 1 ergeben kann, erfolge vor dem Hintergrund, dass diesbezüglich durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 7. März 2016 - 6 B 11.16 - und v. 14. Februar 2017 - 6 B 49/16 -) Unsicherheit entstanden war, auch wenn diese sich nur auf ganze Berufsgruppen ohne Bezug zur konkreten Tätigkeit bezogen hatte (BT-Drs. 19/17741 S. 39).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2023 - 19 A 40/22

    Melderegister; Auskunftssperre; Gefahrenverdacht; berufsgruppentypische

    So vor Inkrafttreten des Satzes 3 schon BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 -, NJW 2017, 1832, juris, Rn. 6, und vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 -, juris, Rn. 6.

    BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 2017, a. a. O., Rn. 6 ff., und vom 7. März 2016, a. a. O., Rn. 6.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2023 - 19 A 41/22
    So vor Inkrafttreten des Satzes 3 schon BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 -, NJW 2017, 1832, juris, Rn. 6, und vom 7. März 2016 - 6 B 11.16 -, juris, Rn. 6.

    BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 2017, a. a. O., Rn. 6 ff., und vom 7. März 2016, a. a. O., Rn. 6.

  • VG Gelsenkirchen, 16.01.2020 - 17 K 2200/18

    Keine melderechtliche Auskunftssperre für AfD-Politiker

    BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 -,juris Rn. 6 im Hinblick auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe (hier: Bewährungshelfer); hierauf bezugnehmend: VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. März 2018 - 9 B 9/18 -, juris, im Hinblick auf AfD-Kandidaten im Wahlkampf.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 -, juris Rn. 9 für Zugehörige einer Berufsgruppe.

  • BVerwG, 10.06.2021 - 3 B 19.20

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Übermittlungssperre in den

    Allein die Zugehörigkeit des Klägers zu einer bestimmten Berufsgruppe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 - Buchholz 402.42 § 51 BMG Nr. 1) - hier der ...händler - hat das Berufungsgericht nicht ausreichen lassen, sondern auf seine individuelle berufliche Tätigkeit abgestellt.
  • VG Gelsenkirchen, 25.01.2019 - 17 K 12429/17

    Sozialarbeiter beim Jugendamt kann keinen Eintrag einer Auskunftssperre im

    BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49/16 -, juris Rn. 9.

    2014, § 44 Rn. 9f.; BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49/16 -, juris Rn. 7; BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 5/05 -, BVerwGE 126, 140-149, juris Rn. 25 zu § 21 Melderechtsrahmengesetz;.

  • VG Düsseldorf, 13.01.2021 - 5 K 4357/19
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49/16 -, veröffentlicht unter anderem in Juris, siehe dort insbesondere Rn. 7.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49/16 -, veröffentlicht unter anderem in Juris, siehe dort insbesondere Rn. 7.

  • VG Stuttgart, 23.02.2021 - 7 K 5892/19

    Anspruch auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister;

    Die Gefahrenschwelle liegt dabei nicht niedriger als im Falle der individuellen Prognose einer konkreten Gefahr (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49/16 -, juris, Rn. 7).

    Die Vorfälle müssen in einer Anzahl und Häufigkeit auftreten, dass der Schluss berechtigt ist, jeder Angehörige der jeweiligen Berufsgruppe sei einer berufstypischen Gefährdung ausgesetzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49/16 -, juris, Rn. 9).

  • VG Minden, 03.03.2021 - 2 K 4821/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 -, juris, Rn. 6 im Hinblick auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe (dort: Bewährungshelfer); hierauf bezugnehmend: VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. März 2018 - 9 B 9/18 -, juris, im Hinblick auf AfD-Kandidaten im Wahlkampf; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 16. Januar 2020 - 17 K 2200/18 -, juris, Rn. 25 ff.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 -, juris, Rn. 9.

  • VG Schleswig, 14.03.2018 - 9 B 9/18

    Auskunftssperre - Anforderungen an die Annahme einer abstrakten Gefahr für alle

    Zu den individuellen Verhältnissen gehört danach auch die berufliche Tätigkeit der betroffenen Person, die in seltenen Ausnahmefällen allein eine solche Gefahr begründen kann, oder die Zugehörigkeit zu bestimmten gefährdeten Gruppen (BVerwG, Beschl. v. 07.03.2016 - 6 B 11/16 - juris Rn. 6 und B. v. 14.02.2017 - 6 B 49/16 - juris Rn. 6-8).
  • VG Düsseldorf, 25.11.2020 - 5 K 6470/20
  • VG Würzburg, 09.12.2020 - W 6 K 20.72

    Aufhebung einer Meldesperre wegen Ermessensausfalls rechtswidrig

  • VG Bayreuth, 08.09.2020 - B 9 K 19.1260

    Voraussetzungen für die Eintragung einer Auskunftssperre

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2022 - 19 B 983/22
  • VG Düsseldorf, 10.02.2022 - 5 L 180/22
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